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Büro im Eigenheim absetzbar?

gefragt von Schneica am 18.06.2008 um 12:28 Uhr

Hallo miteinander,

mein Mann und ich (selbstständig) würden gerne in unserem Eigenheim im KG ein großes Zimmer als Büro nutzen (unser Hauptgeschäftssitz wäre in einem anderen Ort). Folgendes Problem, wir haben jetzt von unserem Steuerberater gehört, dass das Büro dann autom. zum Betriebseigentum angerechnet wird und bei einem Verkauf versteuert werden müsste. Kann man das irgendwie umgehen und das Zimmer trotzdem als Büro verwenden ohne das es zum Betriebseigentum angerechnet wird?

Vielen lieben Dank schonmal.


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anonym
beantwortet von anjanni am 18. Juni 2008 12:31
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Ist das Betriebseigentum vom Privateigentum getrennt? Also z.B.: der Betrieb gehört Deinem Mann, das Haus Dir - oder der Betrieb ist eine GmbH oder so. Dann müßtest Du doch das Arbeitszimmer an die Firma vermieten können. (Aber diese Idee sollte der Steuerberater auch gehabt haben.)

Schwierig ist das, wenn die Firma und das private Eigentum "vermischt sind" - Dir selbst kannst Du ja schlecht was vermieten. Also: Firma in eine juristische Person verwandeln und dann vermieten.

Kommentar von Schneica am 18. Juni 2008 12:39

"leider" ist die Firma und das privat Eigentum vermischt (gehört beides je zur Hälfte meinem Mann & mir). Bleibt mir dadurch wirklich nichts anderes übrig, als entweder das Büro (ohne Absetzen von Raum, Strom, DSL usw) zu nutzen oder die GbR in eine GmbH umzuwandeln? In der Hauptgeschäftsstätte haben wir den zusätzlichen Büroraum gekündigt.

Kommentar von anjanni am 18. Juni 2008 15:21

Betriebsvermögen von Privatvermögen zu trennen, hätte möglicherweise noch andere Vorteile!


anonym
beantwortet von jotde01 am 18. Juni 2008 12:32
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da hat der Steuerberater recht. Ihr müßtet sonst vor einem Verkauf die Firma rechtzeitig auflösen (aber ob das Sinn macht?)


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 18. Juni 2008 12:31
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Wenn es nicht offiziell ist, kann doch jeder in seinem Eigenheim machen was er will. Ihr verdient damit ja nicht euer Geld sondern im Hauptgeschäftssitz! Absetzen geht dann natürlich nicht!


anonym
beantwortet von jotde01 am 18. Juni 2008 12:33
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da hat der Steuerberater Recht. Ihr müßtet sonst vor einem Verkauf die Firma rechtzeitig liquidieren (aber ob das Sinn macht?)


anonym
beantwortet von Besserwissi am 19. Juni 2008 12:06
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Meine Lösungsidee wäre folgende:

Bildet doch einfach eine Tochtergesellschaft oder eine zweite Firma (auf dem Papier), die ihren Hauptgeschäftssitz in Eurem Kellerraum hätte (für freie Berufe oder "Consulting" braucht man keine Gewerbeanmeldung sondern lediglich eine Steuerliche Registrierung). Dann sollte zumindest die Vermietungsvariante möglich sein. Wenn die Tocherfirma nicht einen abgrenzbaren Teil Eurer bisherigen Geschäftstätigkeit übernimmt (ausgegliedert), dann als mehrwertsteuerfreies Kleinstunternehmen anmelden. Viel Erfolg!


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