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Bürgschaft für den Vermieter

gefragt von Sarah28Sarah28 am 20.07.2009 um 20:27 Uhr

Hallo Ihr lieben,

Mein Mann und ich wollen eine Wohnung mieten. Da wir beide noch "sehr" jung sind in den Augen des Vermieters (ich 27 er 26) wollen die eine Bürgschaft von den Eltern.

Meine Frage ist jetzt was muss da drin stehen und wo bekomm ich so eine Bürgschaft blanco natürlich!

Danke schon mal

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Wohnen x 7.319 Mietrecht x 3.901 Vermieter x 1.341

Kaffeesatz
beantwortet von Kaffeesatz am 20. Juli 2009 20:29
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Kommentar von Eb18b0ba6a0cc1aaa71de890bbde996dsmallNiobe1958 am 20. Juli 2009 20:31

Ein sehr guter Link!

Kommentar von 66607660ecdf2c5a5716135288f27930smallSarah28 am 20. Juli 2009 20:35

Vielen lieben Dank

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 20. Juli 2009 20:36

Immer wieder gern.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 20. Juli 2009 20:30
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dort würde ich nicht mieten...

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 20. Juli 2009 20:31

ist wirklich nicht zu empfehlen, wer weiß, was da noch alles kommt...

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 20. Juli 2009 20:34

Das ist Schwachsinn. Z.B. bei unsicheren Einkommensverhältnissen (Studenten) ist sowas absolut gängig.

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 20. Juli 2009 20:36

ist meine meinung und ich lese nichts von studenten....

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 20. Juli 2009 20:39

Das war ein Beispiel, weshalb um eine Mietbürgschaft gebeten werden kann. Wie ich bereits schrieb, ist so etwas absolut gängig. Deswegen ein etwaiges Mietverhältnis im Vorfeld kategorisch auszuschließen, zeugt lediglich von Unwissenheit und Vorurteilen.

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 20. Juli 2009 21:14

mit verlaub, was hat das mit unwissebheit zu tun ?

kannst Du lesen ?


anonym
beantwortet von doris11 am 20. Juli 2009 20:29
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mit 26+27 braucht doch niemand mehr eine Bürgschaft,und schon gar nicht für eine Mietwohnung,..sowas hab ich ja noch nie gehört...

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 20. Juli 2009 20:30

Kennst wohl keine Studenten ;-)

Kommentar von 66607660ecdf2c5a5716135288f27930smallSarah28 am 20. Juli 2009 20:31

ich seh das genau so! Aber alle Wohnungen die wir bis jetzt gesehen haben wollten die Vermieter das. Begründung ist die Große Arbeitslosigkeit.

Kommentar von doris11 am 20. Juli 2009 20:32

ach....das ist mir neu,..aber es wird wohl so sein,.....wenn ihr das selbst so erlebt...


mineiro
beantwortet von mineiro am 20. Juli 2009 20:29
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Das kann der Vermieter gar nicht verlangen - ihr seid doch schon längst volljährig! Habe so etwas noch nie gehört!

Kommentar von doris11 am 20. Juli 2009 20:29

ich auch nicht...kann es fast nciht glauben!

Kommentar von Simple_avatar8smallGloria1964 am 20. Juli 2009 20:30

Da bist Du falsch informiert!

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 20. Juli 2009 20:30

Das ist keine Frage der Volljährigkeit, sondern des Einkommens und der daraus resultierenden Sicherheiten.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 20. Juli 2009 23:44
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eine bürgschaft besagt, daß die eltern die miete und alle verbindlichkeiten aus dem mietvertrag zahlen müssen, wenn ihr es nicht macht. das ist für leute in eurem alter extrem ungewöhnlich, so etwas wird sonst gern bei minderjährigen eingesetzt, weil die nicht wirklich zur mietzahlung verpflichtet werden können. mein tip: lasst die finger von diesem vermieter, dieses ansinnen bleibt nicht das einzige.


vincero
beantwortet von vincero am 20. Juli 2009 20:37
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der vermieter kann das verlangen wenn er keine kaution verlangt. es nennt sich selbstschuldnerische bürgschaft. bittet den vermieter um ein entsprechendes "formular". sollte jedoch eine kaution verlangt werden dann ist das nicht korrekt. es geht um mietsicherheit und da genügt eines von beidem


Birgit1954
beantwortet von Birgit1954 am 20. Juli 2009 20:30
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Ich glaube, ich lese nicht richtig. Der Vermieter will eine Bürgschaft? Ihr seid beide Mitte zwanzig. Seid ihr beide berufstätig, also finanziell so gestellt, dass ihr euch die Wohnung leisten könnt. Dann sollten doch Lohnbescheinigungen, Kaution etc. reichen.


anonym
beantwortet von parisien am 20. Juli 2009 20:30
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de erklärung kann formlos abgegeben werden. wenn herr ..... und frau .... ihre miete nicht bezahlen bürgen wir name und adresse für die miete.

Kommentar von 66607660ecdf2c5a5716135288f27930smallSarah28 am 20. Juli 2009 20:35

danke dir!


anonym
beantwortet von parisien am 20. Juli 2009 20:30
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de erklärung kann formlos abgegeben werden. wenn herr ..... und frau .... ihre miete nicht bezahlen bürgen wir (name und adresse) für die miete.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 20. Juli 2009 20:35

freiwillig können sie für soviel bürgen wie sie wollen; ansonsten begrenzt auf drei MM

Kommentar von parisien am 20. Juli 2009 20:36

richtig.


sandysun
beantwortet von sandysun am 20. Juli 2009 20:30
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Wenn ihr nur mieten wollt, wieso dann ne Bürgschaft??? ich kenne bei Mietverhältnissen nur Kaution und die könnte man gegen kleine Gebühr auch gegen eine Bankbürgschaft machen, einfach mal bei der Bank anfragen :-)


Niobe1958
beantwortet von Niobe1958 am 20. Juli 2009 20:30
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Ihr zwei seid doch Erwachsene Leute und braucht sicher keine Bürgschaft Eurer Eltern. Dem Vermieter sollte entweder eine Selbstauskunft und die Einkommensnachweise reichen! Meint ihr wirklich mit Si einem Vermieter zurechtzukommen?


anonym
beantwortet von lalaranch am 29. Juli 2009 21:44
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Vor Jahren habe ich auch solch eine Wohnun angemietet, mit der Option Bürgschaft. Alles war ganz einfach mit dem Vermieter, er hatte vorher Mieter, die ihm die Miete für 6 Monate schuldig blieben. Der Vermieter war korrekt und seine Abrechnungen der Nebenkosten waren nie ohne Mängel. Bin damals ohne Probleme jahrelang mit ihm ausgekommen.


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