Sarah28 am 20.07.2009 um 20:27 Uhr
Hallo Ihr lieben,
Mein Mann und ich wollen eine Wohnung mieten. Da wir beide noch "sehr" jung sind in den Augen des Vermieters (ich 27 er 26) wollen die eine Bürgschaft von den Eltern.
Meine Frage ist jetzt was muss da drin stehen und wo bekomm ich so eine Bürgschaft blanco natürlich!
Danke schon mal

dort würde ich nicht mieten...
mineiro am 20. Juli 2009 20:31 ist wirklich nicht zu empfehlen, wer weiß, was da noch alles kommt...
Kaffeesatz am 20. Juli 2009 20:34 Das ist Schwachsinn. Z.B. bei unsicheren Einkommensverhältnissen (Studenten) ist sowas absolut gängig.
ziuwari am 20. Juli 2009 20:36 ist meine meinung und ich lese nichts von studenten....
Kaffeesatz am 20. Juli 2009 20:39 Das war ein Beispiel, weshalb um eine Mietbürgschaft gebeten werden kann. Wie ich bereits schrieb, ist so etwas absolut gängig. Deswegen ein etwaiges Mietverhältnis im Vorfeld kategorisch auszuschließen, zeugt lediglich von Unwissenheit und Vorurteilen.
ziuwari am 20. Juli 2009 21:14 mit verlaub, was hat das mit unwissebheit zu tun ?
kannst Du lesen ?
mit 26+27 braucht doch niemand mehr eine Bürgschaft,und schon gar nicht für eine Mietwohnung,..sowas hab ich ja noch nie gehört...
Kaffeesatz am 20. Juli 2009 20:30 Kennst wohl keine Studenten ;-)
Sarah28 am 20. Juli 2009 20:31 ich seh das genau so! Aber alle Wohnungen die wir bis jetzt gesehen haben wollten die Vermieter das. Begründung ist die Große Arbeitslosigkeit.
ach....das ist mir neu,..aber es wird wohl so sein,.....wenn ihr das selbst so erlebt...

Das kann der Vermieter gar nicht verlangen - ihr seid doch schon längst volljährig! Habe so etwas noch nie gehört!
ich auch nicht...kann es fast nciht glauben!
Da bist Du falsch informiert!
Kaffeesatz am 20. Juli 2009 20:30 Das ist keine Frage der Volljährigkeit, sondern des Einkommens und der daraus resultierenden Sicherheiten.
eine bürgschaft besagt, daß die eltern die miete und alle verbindlichkeiten aus dem mietvertrag zahlen müssen, wenn ihr es nicht macht. das ist für leute in eurem alter extrem ungewöhnlich, so etwas wird sonst gern bei minderjährigen eingesetzt, weil die nicht wirklich zur mietzahlung verpflichtet werden können. mein tip: lasst die finger von diesem vermieter, dieses ansinnen bleibt nicht das einzige.

der vermieter kann das verlangen wenn er keine kaution verlangt. es nennt sich selbstschuldnerische bürgschaft. bittet den vermieter um ein entsprechendes "formular". sollte jedoch eine kaution verlangt werden dann ist das nicht korrekt. es geht um mietsicherheit und da genügt eines von beidem

Ich glaube, ich lese nicht richtig. Der Vermieter will eine Bürgschaft? Ihr seid beide Mitte zwanzig. Seid ihr beide berufstätig, also finanziell so gestellt, dass ihr euch die Wohnung leisten könnt. Dann sollten doch Lohnbescheinigungen, Kaution etc. reichen.
de erklärung kann formlos abgegeben werden. wenn herr ..... und frau .... ihre miete nicht bezahlen bürgen wir name und adresse für die miete.
Sarah28 am 20. Juli 2009 20:35 danke dir!
de erklärung kann formlos abgegeben werden. wenn herr ..... und frau .... ihre miete nicht bezahlen bürgen wir (name und adresse) für die miete.

Wenn ihr nur mieten wollt, wieso dann ne Bürgschaft??? ich kenne bei Mietverhältnissen nur Kaution und die könnte man gegen kleine Gebühr auch gegen eine Bankbürgschaft machen, einfach mal bei der Bank anfragen :-)

Ihr zwei seid doch Erwachsene Leute und braucht sicher keine Bürgschaft Eurer Eltern. Dem Vermieter sollte entweder eine Selbstauskunft und die Einkommensnachweise reichen! Meint ihr wirklich mit Si einem Vermieter zurechtzukommen?
Vor Jahren habe ich auch solch eine Wohnun angemietet, mit der Option Bürgschaft. Alles war ganz einfach mit dem Vermieter, er hatte vorher Mieter, die ihm die Miete für 6 Monate schuldig blieben. Der Vermieter war korrekt und seine Abrechnungen der Nebenkosten waren nie ohne Mängel. Bin damals ohne Probleme jahrelang mit ihm ausgekommen.
Ein sehr guter Link!
Vielen lieben Dank
Immer wieder gern.