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Bürge für den Bürgen?

gefragt von klaviator am 17.11.2008 um 11:52 Uhr

Am Wochenende hat mir ein Freund erzählt, dass er einen Kredit aufgenommen hat und seine Frau als Bürgen eingesetzt hat. Die arbeitet aber nur ein paar Stunden in der Woche und wäre im Prinzip überhauptnicht in der Lage im Ernstfall die Forderungen der Bank zu erfüllen. Könnte sie im Ernstfall nochmal selbst einen Bürgen einsetzen, wenn sie den Kredit nihct bedienen kann? Also kann man ein Bürge selbst noch einen Bürgen einsetzen?


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Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 17. November 2008 11:53
2x
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Und wo ist dann das Ende der Schlange?
Sie hat ja auch noch keine Schulden, wofür soll also wer bürgen?


anonym
beantwortet von anjanni am 17. November 2008 11:56
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Wenn die Bank sich auf diese Bürgschaft eingelassen hat...

Es ist üblich, daß Banken den Ehepartner als Bürgen eintragen. Natürlich würde sie im Falle einer Trennung z.B. und wenn der Freund dann den Kredit nicht mehr bezahlt voll einstehen müssen. Aber es wäre dann ja auch bei ihr nicht viel zu holen. Im Sinne der Zugewinngemeinschaft müßte sie aber eh für den Kredit mit einstehen. Das bleibt sich also fast gleich.

Sollte sie auch nicht zahlen können, müßte sie natürlich nicht einen weiteren Bürgen bringen. Der müßte dann bereits jetzt im Kreditvertrag vermerkt sein. Bürgschaften gehen immer nur persönlich.

Man steht als Bürge übrigens nicht nur mit seinem Einkommen, sondern auch mit seinem Vermögen ein.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 17. November 2008 11:59

Üblich ist bei Banken die persönliche Mitverpflichtung des Ehepartners.

Kommentar von anjanni am 17. November 2008 12:00

Du meinst, daß der Ehepartner als zweiter Kreditnehmer mit eingetragen ist. Stimmt - aber auch die Bürgschaft des anderen ist nicht ungewöhnlich.


manu271
beantwortet von manu271 am 17. November 2008 11:55
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ich denke das geht nicht! allerdings wird sich die Bank sicher informiert haben über den Bürgen, sonst hätte sie die Frau gar nicht als bürge zugelassen.


firefox2204
beantwortet von firefox2204 am 17. November 2008 11:56
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Wer sollte so dumm sein, wenn die ihren bisherigen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, sich dann nachträglich dafür zu verbürgen ?


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 17. November 2008 11:57
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Ja! die Reihe der Bürgen ist schier unbegrenzt! Es geht dann auch übrigens der Reihe nach, wenn man in Anspruch genpmmen wird. In dem geschilderten Fall sollte dann aber ein Ersatzbürge keine Bürgschaft übernehmen sondern gleich das Geld geben. So wie hier geschildert, wird er ohnhin in Anspruch genommen, da kann man sich doch den Umweg von vorne herein sparen.


Kaiserdd
beantwortet von Kaiserdd am 17. November 2008 12:06
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Nein, das geht nicht !


anonym
beantwortet von peterbonn am 17. November 2008 23:43
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wenn sie sich als bürge für diese frau einsetzen lassen, bürgen sie für alles für das sie gebürgt hat........... also vorsicht..........


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