Buchung SKR04: Motorsäge, Kraftstoff und Feilen?

2 Antworten

Wie Barbara schon geschrieben hat: Das hört sich privat an. Zwar ist die Definition der Betriebsausgabe ziemlich großzügig, doch es ist unwahrscheinlich hier überhaupt einen betrieblichen Bezug zu haben.

Wenn die Beträge auch klein sind, aber was soll das, wenn Ihr z.B. nicht einen Baum fällen müsst? Dann kommt noch dazu, dass eine Motorsäge ohne entsprechende Schulung und Schutzkleidung seltenst oder gar nicht zum Einsatz gebracht werden darf.

Grundsätzlich hättest Du aber ziemlich recht... Wenn Du hier nicht alle Ausnahmen über die Reeling gekippt hättest.

Motorsägen werden soweit ich das sehe unbetankt verkauft. Damit gehört mindestens der Kraftstoff zu den Anschaffungskosten.

Der Sammelposten von 150 Euro bis 1.000 Euro sammelt keine GWGs. Hier gilt eine andere Grenze.

Die verwendeten Konten könnten zum SKR 04 gehören. Bitte immer dazu schreiben, da sonst die Zuordnung nicht eindeutig ist. Im 4´er Kontenrahmen ist die 5´er Klasse für Waren.

Wenn ich das Ding nicht gleich zu einem programmierten Computer dazu legen wollt, damit der Kunde es gleich mit der Kettensäge schreddern kann, gibt es keinen Grund für die Bebuchung eines Warenkontos.

Dann noch zu der Überlegung mit dem Griff und dem Einsatz: Es ist vollkommen egal ob die zusammen gehören oder nicht. Betriebsausgaben unter 150 Euro sind sofort abzuziehen. Gehören damit natürlich in die Betriebsausgaben - Selbst wenn die beiden Teile zusammen betrachtet werden müssen.

Du hast enorme Schwierigkeiten bei der Behandlung von Wirtschaftsgütern. Die sind allerdings wesentlich und werden auch tatsächlich von Betriebsprüfern kontrolliert.

Da Dir aber augenscheinlich Dinge nicht bekannt sind, befürchte ich mal, dass da Wirtschaftseinheiten falsch gebildet werden. Ersatzbeschaffungen ggf. falsch gebucht werden usw.

Das Schlimme an der Veranstaltung ist allerdings: Selbst wenn Ihr das einem Steuerberater gebt für die Abschlusserstellung, dann hat der gar nicht die Zeit die Buchhaltung so genau zu kontrollieren. Der schreibt ins Testat, dass die Buchführung nicht von ihm kommt. Und eine Prüfung nicht Gegenstand des Auftrages war. Schuld ist dann die Buchhaltung.

Soziale Folgen sind in der Regel komische Ansprachen vom Chef. Du solltest mit ihm besprechen, dass solche Dinge explizit dem Steuerberater vorgelegt werden und nicht in einem unqualifiziertem, nicht zur Rechtsberatung geeigneten Forum diskutiert werden.

Hier kann man zwar einen Fall aus der Theorie halbwegs lösen. Aber Praxisfälle wären höchstens durch Zufall richtig.

Danke für deine lange und ausführliche Antwort, jedoch stellt diese für mich keinerlei Hilfe da, ich habe um Tips gebeten, mehr nicht. Ich gebe zu, das GWGs nicht mein Spezialgebiet sind, da diese Fälle auch zu selten vorkommen und die Routine fehlt, jedoch unterstellst du mir eine unglaubliche Unwissenheit.

Ich kann das auch mit meinen Steuerberater besprechen kein Problem, es ist ja nicht gesagt, dass ich diese Buchungen letzendlich so umsetze.

Wir sind ein kleines Unternehmen und haben eine überschaubare Anzahl an Geschäftsvorfällen und die Investitionen bleiben auch sehr im Rahmen. Der Jahresabschluss wird von unserem Steuerberater vorgenommen, der schon seit vielen Jahren für uns tätig ist und die Vorfälle sehr gewissenhaft prüft, vorallem den Bereich Anlagen, da hier pro Geschäftsjahr wenn es hoch kommt vielleicht 10 Anlagefälle zusammenkommen. Auch gibt es unser Unternehmen schon seit vielen Jahren inklusive Betriebsprüfungen und es gab nie große Beanstandungen.

Bei komplexen Vorfällen, welche die Routine sprengen, ist er immer mein Ansprechpartner.

Davon abgesehen, benötigen wir eine Motorsäge auch für Forstarbeiten an dem Firmengrundstück, unabhängig davon ob wir auf IT spezialisiert sind oder nicht. Auch Werkzeuge wie Feilen werden benötigt wenn wir Arbeiten beim Kunden vornehmen (Rackeinbau, Anpassungen vornehmen). Ist ist nur nicht unser typischer Unternehmensgegenstand. Und davon abgesehen haben wir für Gegenstände die nicht betrieblich sind ein separates Verrechnungskonto Unternehmer (Privatentnahme), welche von meinem Chef auch regelmäßig durch sein Privatvermögen samt Zinsen wieder ausgeglichen wird.

Ich werde mich an meinen Steuerberater wenden.

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@Cebee

Du bist lustig! Erstens kritisierst Du, dass ich Dir keine Tipps gegeben habe und zweitens, dass ich Dich nicht für ausreichend qualifiziert halte.

Das tut mir ja Leid für Dich. Mal abgesehen von Deinen unnötigen Erklärungen, dass das doch alles betrieblich ist, hast Du nur gezeigt: Du kennst Dich nicht aus.

Was soll man davon halten? Du erkennst die Wirtschaftseinheit von Feile und Griff. Soweit nicht schon ein anderer Griff da ist - vollkommen richtig.

Nur bei der Kettensäge funktioniert das im gleichen Atemzug nicht. Es ist nicht mein Job Deine Kompetenz zu prüfen. Aber es ist meine Freundlichkeit Dir zu sagen: Es kann irgendwann Ärger geben.

Ich habe Dir auch den Hinweis gegeben: Finde mit dem Steuerberater eine Absprache. Weil er Zweifelsfälle nicht finden kann. Klar könnte ich entsprechende Vorschläge machen. Aber auch hier: Nicht meine Aufgabe und auch nicht gefragt.

Dazu ist es ja der Steuerberater, der damit arbeiten muss. Wenn der die Schwächen bisher nicht erkannt hat, dann stützt das meinen Verdacht.

Du hast - wie ich ja schon schrieb - kritisiert, dass ich Dir nicht sage wie zu buchen ist: Das ist übrigens falsch. Ich habe so geantwortet, wie eine Person die Buchhaltung macht die Hinweise verstehen sollte.

Allerdings sage ich zu den Hinweisen noch eines: Man muss die Vorschriften für Wahlrechte auch kennen. Sonst ist nämlich die Ausübung eines Wahlrechtes ein Verzicht auf den Betriebsausgabenabzug.

Wieder eine Sache, die aus Deiner Sicht vielleicht nicht tragisch klingt. Sie ist es aber. Heißt es doch, dass man Geld betrieblich verwendet hat und den Eingang nach Saldierung trotzdem versteuern muss.

Da fällt als erstes die Umsatzsteuer an. Vorsteuer kann vielleicht nicht gezogen werden - Kommt auf den Beleg an.

Der Aufwand kann nicht als Kosten geltend gemacht werden. Damit bleibt der Umsatz in der Bemessungsgrundlage für Gewerbesteuer enthalten. Ebenso in der Einkommensteuer oder bei einer GmbH in der Körperschaftssteuer.

Folglich wurde ein Gewinn realisiert, der so nie stattgefunden hat. Nächstes Problem: Wenn ein Gewinn da war, dann würde ich nicht nur Steuern dafür zahlen wollen, sondern auch die Entnahme vornehmen können.

Entnehmen kann ich diesen Gewinn aber nicht. Reinvestieren hast Du auch weggezaubert. Das Geld ist schließlich verwendet worden und das geht nur einmal.

Folgen dieser Art sind Dir wahrscheinlich gar nicht bekannt. Bewusst schon gar nicht, sonst würdest Du sicher reflektierter mit den Dingen umgehen können. Nicht gegen Dich, sage ich das. Habe ich auch gar keinen Grund. Kenne Dich nicht.

Also nimm meinen Kommentar als das was es war: Eine fachliche Reaktion auf Deine Frage hier.

Ein weiterer Hinweis sei noch erlaubt: Die Frage zu beantworten ist eine Rechtsbesorgung. Also eine Tätigkeit, die nur Anwälte und in solchen Fällen Steuerberater überhaupt dürfen. Hintergrund sind die möglichen rechtlichen Folgen einer Buchung.

Wer also Deine Frage ohne die vorgenannten Berufsbezeichnungen beantwortet kann z.B. durch Steuerberater- oder Anwaltskammer abgemahnt werden. Abmahnung in dem Bereich belaufen sich auf 5.000 Euro.

Dieses kennt kaum jemand, ist aber trotzdem so. Ist auch ein Grund, warum ich mehr als die Ausschnitt-Hinweise der verbindlichen Prüffolge nicht zum Ausdruck bringe.

Mit dem Steuerberater den Fall zu besprechen ist eine super gute Aussage. Wäre in Deinem und seinem Sinn, wenn Ihr da eine Absprache treffen könntet, dass zwangsläufig kontrolliert wird. Eben möglichst so, dass nicht Du als schwächstes Glied in der Kette die Sachen aufs Butterbrot bekommst, sondern da wo sie hin gehören.

Viel Erfolg.

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Da müsste man schon erst wissen, was dein Unternehmensgegenstand ist.

Hört sich aber so schon mal nicht schlecht an.

nun ja, wir sind eigentlich ein IT Unternehmen und das gehört nicht unbedingt zu unserer Einkaufspalette, ist eher sonstiger Betriebsbedarf.

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Und wozu braucht ihr dann die Sachen? Hört sich eher privat an.

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@BarbaraHo

IT und Motorsäge?

ist doch klar, wenn der PC nicht wie gewünscht funktioniert, kommt schweres Gerät zum Einsatz ......

bzw. die Festplatten müssen bei Alt-Geräten unlesbar gemacht werden ....

ich denke mal, nach bearbeitung mit der Kettensäge wäre die Festplatte nicht mehr lesbar ....

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Oder man baut mithilfe der IT eine Art automatische bzw IT-gesteuerte Motorsäge. Dafür dann natürlich auch Öl und Kraftstoff - muss ja testen können. Und vielleicht auch als Roboter - mit Fernsteuerung.

Schade, die Frage wird wohl nicht mehr beantwortet. Also doch privat.

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