Weiß jemand von Euch, ob bei der Verbuchung Inkassogebühren separat verbucht werden müssen, oder werden die einfach bei den Wareneingangsrechnungen mit verbucht?
Antworten (7)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Angy1958 Würde ich auch separat auf Konto 4970 "Nebenkosten Geldverkehr" oder Konto 4900 "sonstige Aufwendungen" buchen. Schreib aber ins Textfeld Inkassogebühren, nach Monaten weiß man oft nicht mehr, was es war. Kontenrahmen findest du über http://www.datev.de/info-db/0907799. Dann Kontenrahmen SKR03 PDF runterladen. Der ist jedoch umfangreich. Da du sicher nur wenige Konten brauchst, kannst du dir ja die wichtigsten Konten in ne eigene Liste schreiben und nur bei Bedarf da wieder reinschauen. Gruss und viel Erfolg damit, Gruss Gaby
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1Antwort von
Tiiiiina Ich buche die immer separat auf das Konto 4970 (Nebenkosten des Geldverkehrs).
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ktipaktipa
Also egal ob ihr steuerpflichtig seid oder nicht, ich würde die Inkassogebühren extra buchen, da sie ohne Steuern anfallen und von daher nicht zu den "normalen" Erlösen gehören. Außerdem ist nicht gesagt, dass du die auch bezahlt bekommst. Es kann also sein, dass du sie wieder ausbuchen musst und dann hast du sie besser übersichtlich auf einem separaten Konto. Wenn du kein Konto dafür hast, leg dir eins an. Am besten schön separat von den normalen Erlöskonten getrennt.
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Blackylolo aufjedenfall auf ein extra konto. müssten auf sonstige betriebliche aufwendungen gebucht werden! :) (konto siehe Kontoplan)
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flo166flo166
Du hast doch sicher einen Kontenplan, oder?
Schau da doch mal rein, ich bin mir sicher darin findest du etwas (:
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Susi80 Ich würde die Gebühren auch auf Nebenkosten Geldverkehr buchen.
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Ein Kontenplan wäre ja supertoll - es existiert nur keiner. Das ist eine kleine Ein-Mann-Firma...
Naja, ihr müsst doch wissen welche Konten hier so nutzt (:
Ansonsten ergoogle doch einen Kontenplan.
Ich finde das nun wirklich keine große Sache.
Aber ne andere Frage, was für eine Firma ist das, die Buchhaltungspflichtig ist bei einer 1Mann Firma?
Also welche Rechtsform trägt die Firma?
Das ist ein Elektromeister, der teilweise Schalttafeln in Heimarbeit montiert. Also einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Und mit dem Googeln klappt das nicht so richtig. Ich lande dauernd auf irgendwelchen Seiten für Buchhaltungsprogramme.
Also welche Rechtsform? GmbH? UG? Einzelunternehmen?
Ich wüsste nicht in welcher 1 Mann Firma so buchhalterichen Aufwand betreiben muss.
Verbuch es halt wie ganz normale Eingangsrechnungen und mach dir ne Notiz zu dem Vorgang.
Danke!