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Buchhaltungsfrage

Frage von tachyonbaby tachyonbaby

Weiß jemand von Euch, ob bei der Verbuchung Inkassogebühren separat verbucht werden müssen, oder werden die einfach bei den Wareneingangsrechnungen mit verbucht?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Angy1958 Angy1958

    Würde ich auch separat auf Konto 4970 "Nebenkosten Geldverkehr" oder Konto 4900 "sonstige Aufwendungen" buchen. Schreib aber ins Textfeld Inkassogebühren, nach Monaten weiß man oft nicht mehr, was es war. Kontenrahmen findest du über http://www.datev.de/info-db/0907799. Dann Kontenrahmen SKR03 PDF runterladen. Der ist jedoch umfangreich. Da du sicher nur wenige Konten brauchst, kannst du dir ja die wichtigsten Konten in ne eigene Liste schreiben und nur bei Bedarf da wieder reinschauen. Gruss und viel Erfolg damit, Gruss Gaby

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    Antwort von helpsterVideo helpsterVideo

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    Antwort von Tiiiiina Tiiiiina

    Ich buche die immer separat auf das Konto 4970 (Nebenkosten des Geldverkehrs).

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    Antwort von ktipa ktipa

    Also egal ob ihr steuerpflichtig seid oder nicht, ich würde die Inkassogebühren extra buchen, da sie ohne Steuern anfallen und von daher nicht zu den "normalen" Erlösen gehören. Außerdem ist nicht gesagt, dass du die auch bezahlt bekommst. Es kann also sein, dass du sie wieder ausbuchen musst und dann hast du sie besser übersichtlich auf einem separaten Konto. Wenn du kein Konto dafür hast, leg dir eins an. Am besten schön separat von den normalen Erlöskonten getrennt.

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    Antwort von Blackylolo Blackylolo

    aufjedenfall auf ein extra konto. müssten auf sonstige betriebliche aufwendungen gebucht werden! :) (konto siehe Kontoplan)

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    Antwort von flo166 flo166

    Du hast doch sicher einen Kontenplan, oder?

    Schau da doch mal rein, ich bin mir sicher darin findest du etwas (:

    Kommentar von tachyonbaby tachyonbabytachyonbaby

    Ein Kontenplan wäre ja supertoll - es existiert nur keiner. Das ist eine kleine Ein-Mann-Firma...

    Kommentar von flo166 flo166flo166

    Naja, ihr müsst doch wissen welche Konten hier so nutzt (:

    Ansonsten ergoogle doch einen Kontenplan.

    Ich finde das nun wirklich keine große Sache.

    Aber ne andere Frage, was für eine Firma ist das, die Buchhaltungspflichtig ist bei einer 1Mann Firma?

    Also welche Rechtsform trägt die Firma?

    Kommentar von tachyonbaby tachyonbabytachyonbaby

    Das ist ein Elektromeister, der teilweise Schalttafeln in Heimarbeit montiert. Also einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Und mit dem Googeln klappt das nicht so richtig. Ich lande dauernd auf irgendwelchen Seiten für Buchhaltungsprogramme.

    Kommentar von flo166 flo166flo166

    Also welche Rechtsform? GmbH? UG? Einzelunternehmen?

    Ich wüsste nicht in welcher 1 Mann Firma so buchhalterichen Aufwand betreiben muss.

    Verbuch es halt wie ganz normale Eingangsrechnungen und mach dir ne Notiz zu dem Vorgang.

    Kommentar von tachyonbaby tachyonbabytachyonbaby

    Danke!

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    Antwort von Susi80 Susi80

    Ich würde die Gebühren auch auf Nebenkosten Geldverkehr buchen.

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