Buchhaltung Beispiel HILFE!!!! BITTE
Hallo an alle experten die sich in Buchhaltung auskennen. Ich brauche hilfe mit einen Beispiel.
Es geht hier glaube ich um Buchungen bei der Einzelbewertung von Forderungen und kann mir jemand diese Aufgabe erklären bitte?
- Ihr Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 soll im Juni 2005 durch einen Steuerberater überprüft werden. Sie schätzen die Kosten für diese Prüfung auf 1.200,-- + 240,-- USt = 1.440 €
Hier muss ich die buchungssätze für 31.12.2004 Aufstellen und es auf Haupbuchkonten verbuchen.
Ich weiss jetzt garnicht wir ich die buchungsätze für das Jahr 2004 erstellen soll denn es gibt ja keine angaben nur die Kosten für die Prüfung für 2005. Das macht mir es schwer diese aufgabe zu lösen.
Danke
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Also Vorsteuer darfst Du dann ansetzen
- wenn die Leistung erbracht und
- die Rechnung erstellt wurde
Das ist in Deinem Beispiel nicht der Fall, die Vorsteuer bleibt also unberücksichtigt.
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Du buchst per 31.12.04
Rechts- und Beratungskosten an Rückstellungen (und zwar nur den Nettobetrag)
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Noch zwei Tipps zu den anderen Antworten.Rücklagen (freie/satzungsmäßige) werden normalerweise aus dem Gewinn gebildet oder evtl. auch aus Kapitaleinlagen/Agio (gesetzliche), haben mit Rückstellungen also nichts zu tun.
Die Rechnungsabgrenzung brauchst Du, wenn Du im alten Jahr Geld bekommen oder bezahlt hast, der Ertrag/Aufwand aber erst im neuen Jahr entsteht. Ist also ungefähr das Gegenteil von Rückstellungen. ;-)
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Vorschlag für den SKR 03:
am 31.12.2004:
1.200,00 EUR Kt. 4957 soll Abschluss- und Prüfungskosten an Kt. 0977 haben Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten
Zur Auflösung der Rückstellung bei vorliegen der Rechnung in 2005
Variante A: Rechnungsbetrag 1.000,- EUR zzgl 190,- USt
1.000,00 EUR Kt. 0977 soll Rückst.f.A+P an Kreditor haben
190,00 EUR Kt. 1576 soll Vorsteuer 19% an Kreditot haben
200,00 EUR Kt. 2735 soll Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen an Kt. 0977 haben Rückst.f.A+P.
oder falls ihr mit Automatikkonten arbeitet den 2. Buchungssatz weglassen, aber im 1. Buchungssatz Betrag 1.190,- ERU und dann mit VSt-Schlüssel 19%.
Variante B: Rechnungsbetrag 1.500,- EUR zzgl. 285,- EUR USt
1.500,00 EUR Kt. 0977 soll Rückst.f.A+P an Kreditor haben
285,00 EUR Kt. 1576 soll Vorsteuer an Kreditor haben
300,- EUR Kt. 4957 soll (oder Kt. 2020 periodenfremde Aufwendungen) an Kt. 0977 Rückst.f.A+P
Zum Zahlungsvorgang im Sommer 2005:
1.190,- ERU oder 1.785,- EUR (je nach dem ob Variante A oder B) Keditor soll an Kt. 1.200 haben Bank
Falls Ihr im Unterricht nicht mit Personenkonten arbeitet, das Wort Kreditor durch Kt. 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ersetzen. (1600 wird jedoch in der Praxis nie direkt angebucht)
Falls ihr mit einem anderen Kontenrahmen arbeitet, musst Du dir die Kontierung jedoch noch ummodeln. Hier mein Kontenrahmen, der übrigens auch der in Deutschland am meisten verwendete ist.
http://www.f3.htw-berlin.de/Lehrmaterialien/Schwarzbach/KontenrahmenSKR03-2008.p...
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Wenn ich mich richtig an meine Ausbildung erinnere, müßtest du Rücklagen bilden. Du weißt ja am 31.12.2004 schon, dass im Juni 2005 der Steuerberater kommt. Die Kosten des StB beziehen sich aber auf das GJ 2004. Damit sie nicht dem Jahr 2005 "zur Last fallen" bildest du eine Rücklage. Aus der gleichst du dann beim Abschluß am 31.12.2005, also dem für das GJ 2005, die Kosten aus dem Juni für den StB aus. So wird das Unternehmen nicht belastet.
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Du buchst mit Rückstellungskonten. Da du die genaue Summe noch nicht am Jahresabschluss weißt, musst du mit einem Rückstellungskonto (Rechts- und Beratungskosten) buchen und im neuen Jahr dann den "Rest" erledigen. Heißt: entweder kostet der Steuerberater gleich, mehr oder weniger.
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Antwort von Angy1958 20.08.2010
Du buchst nur den Nettobetrag zum 31.12.2004:
1.200,00 EUR SOLL Konto 4957 Abschluss-/Prüfungskosten an HABEN Konto 0977 Rückstellungen für Abschluss-/Prüfungskosten
Diese 2 Konten sind Hauptbuchkonten. Du bildest hier eine RÜCKSTELLUNG für ungewisse Verbindlichkeiten (dieser ungefähre Betrag ist bekannt und damit die Buchungsgrundlage). Eine Rückstellung wird gemacht, damit die Kosten, die für das Jahr 2004 entstehen, schon im Jahresabschluß ungefähr berücksichtigt werden.
So - mehr ist in dieser Aufgabe nicht gefragt!!!
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Antwort von Alinchen9 19.08.2010
Hey, du musst eine Rückstellung bilden für die vermuteten Kosten für das Jahr. Je nach Kontenplan sind die Nr unterschiedlich, aber im Text heißt die Buchung
Rechts-und Beratungskosten an Rückstellung Betrag
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Antwort von gryd999 17.08.2010
OK, Das ist wirklich sehr hilfreich ich danke euch. Also der buchungsatz muss so lauten, wenn ich ein fehler mache dann bitte korrigieren.
Rechts- und Beratungsaufwand soll 1.200 Vorsteuer 240 (Obwohl die Vorsteuer nicht gebucht wird) an Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten 1.440
oder stimmt dieser Buchungssatz VL:
Rückstellung für Beratungskosten Vorsteuer an Zahlungsmittelkonto (z.B Bank, Kassa, usw)
Kommentar von nadine120785nadine120785 17.08.2010Die Vorsteuer darf man nicht buchen.
Müsste man da nicht mit rechnungsabgrenzungsposten arbeiten? Konto oder Barmittel können ja noch nicht betroffen sein, da kein Geldfluss erfolg.
Im nächsten Jahr ist es dan ...abgrenzungsposten an Bank/Kasse
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Sturmwolke hat Recht, meine Ausbildung ist doch schon eine Weile her ;)