auf Grund meines Gewinns 50.000,- im vergangenen Jahr wurde ich vom Finanzamt zur Bilanzierung aufgefordert. Da dieser hohe Gewinn nur eine Ausnahme war würde ich gern bei der Einnahme-Überschussberechnung bleiben. Macht es Sinn, beim Finanzamt darum zu bitten ihr Schreiben zu widerrufen, die vorangegangenen Jahre waren nicht in dieser Höhe

Hast Du einen Steuerberater? Ich würde das mit dem besprechen, der hat das gelernt. Mich hier auf die User zu verlassen wäre mir - bei aller Sympathie - doch ein bissel zu riskant.

Steuerberater fragen oder (vorher) mal in einem speziellen Stuer-Forum.
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Sie verwechseln hier offenkundig den Umsatz von 50.000,00 ab dem ein Existenzgründer eine USt- erklärung abgeben muss, mit dem Gewinn der ein Kriterium zur Bilanzierung ist. Fragen Sie am besten einen Steuerberater.