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Buchhaltung Aufforderung zur Bilanzierung

gefragt von gambling am 15.06.2008 um 15:44 Uhr

auf Grund meines Gewinns 50.000,- im vergangenen Jahr wurde ich vom Finanzamt zur Bilanzierung aufgefordert. Da dieser hohe Gewinn nur eine Ausnahme war würde ich gern bei der Einnahme-Überschussberechnung bleiben. Macht es Sinn, beim Finanzamt darum zu bitten ihr Schreiben zu widerrufen, die vorangegangenen Jahre waren nicht in dieser Höhe


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butz1510
beantwortet von butz1510 am 15. Juni 2008 15:47
2x
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Hast Du einen Steuerberater? Ich würde das mit dem besprechen, der hat das gelernt. Mich hier auf die User zu verlassen wäre mir - bei aller Sympathie - doch ein bissel zu riskant.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 15. Juni 2008 22:49
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Steuerberater fragen oder (vorher) mal in einem speziellen Stuer-Forum.

Auswahl:

http://www.klicktipps.de/foren.php#recht_steuer


vlavielle
beantwortet von vlavielle am 16. Juni 2008 18:02
0x
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Sie verwechseln hier offenkundig den Umsatz von 50.000,00 ab dem ein Existenzgründer eine USt- erklärung abgeben muss, mit dem Gewinn der ein Kriterium zur Bilanzierung ist. Fragen Sie am besten einen Steuerberater.




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