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Buchhaltung - Wie Einkäufe ohne Rechnung verbuchen?

Frage von NeuerBesen NeuerBesen

Hallo zusammen!

Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden. Ich bekomme ab und an mal defekte Geräte (PCs, Drucker, Motorsägen usw) die ich repariere und wieder weiterverkaufe. Wie "verbuche" ich so etwas? Es sind immer private Leute von denen ich natürlich keine Rechnung bekomme. Kann mir jemand helfen?

Danke

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Antworten (8)

  • 16
    Antwort von OnkelBerni OnkelBerni

    Wenn Du das als Gewerbe betreibst, musst Du mit Rechnungen/Quittungen bei Ein- und Verkauf arbeiten.

    Das geht nicht anders.

    Kommentar von helrich helrichhelrich

    ...keine Buchung ohne Beleg ;o))

  • 12
    Antwort von Nolti Nolti

    Es gibt zwar die Möglichkeit, einen Eigenbeleg auszustellen, wenn ich zum Beispiel die Quittung verloren habe- das kann aber nicht die Regel sein. Du musst den Kunden unterschreiben lassen, dass er das Geld von dir erhalten hat. Mache einfach eine Liste, in die du Name, Adresse und den Betrag einträgst und lass den Kunden jeweils unterschreiben. Dann hat alles seine Richtigkeit und ist jederzeit nachiprüfbar.

    Kommentar von pollo pollopollo

    DH, beste Antwort.

  • 2
    Antwort von Ladenstuebchen Ladenstuebchen

    Du kannst dir selbst einen Einkaufsbeleg vorbereiten oder einfach eine Quittung nehmen. Auf diesem können dann die Verkäufer den Betrag bestätigen.

  • 1
    Antwort von YarlungTsangpo YarlungTsangpo

    Das ist ganz einfach:

    Besorge Dir einen Quittungsblock, welcher im Vordruck die Umsatzsteuer ausweist.

    Zahle den ausgehandelten Betrag und trage den unter "Brutto" ein. Rechne die 19% Ust zurück. Bis zu 100 Euro musst du den Ust-Betrag nicht extra ausweisen, aber den Prozentsatz und den Nettowert.

    Das trägst du auf der Quittung ein und lässt den Erhalt des Geldes vom "Verkäufer" unterschreiben!

    Die Quittungsdurchschläge gehen in Dein Kassenbuch, somit in die Buchhaltung wie vom Finanzamt gewünscht! Die Umsatzsteuerbeträge kannst du Mehrwertsteuer mindernd beim Finanzamt geltend machen.

    Kommentar von Nolti NoltiNolti

    Bist du da sicher? Ich dachte, eine Privatperson ist nicht berechtigt, Mehrwertsteuer auszuweisen und dann kannst du dir meiner Meinung nach auch die Vorsteuer nicht zurückholen.

  • 1
    Antwort von NeuerBesen NeuerBesen

    Danke schon mal. Und wenn ich keine Rechnung bekomme, dann stelle ich einen Eigenbeleg aus? Ist das richtig?

    Kommentar von Nolti NoltiNolti

    Ja- besser ist es jedoch, wenn du dir den Eigenbeleg vom Kunden unterschreiben lässt.

  • 0
    Antwort von terrortippse terrortippse

    Du musst Quittungen haben, sonst kannst du das gar nicht verbuchen. Keine Buchung ohne Beleg! Das ist der Grundsatzt der Buchhaltung! Lasse dir einfach Quittungen ausstellen. Kannst ja einen Blankoquittungsblock kaufen und die Leute dann unterschreiben!

  • 0
    Antwort von Amikino Amikino

    Du musst Dir auch von Privatpersonen eine Quittung ausstellen lassen.

    Keine Buchung ohne Beleg!

  • 0
    Antwort von mrkennedy08 mrkennedy08

    ist es als Gewerbe angelmeldet dann musst du steuern zahlen auf jeden genommenen Preis,ist es aber nicht angemeldet musst du nicht zahlen dann läuft es schwarz wenn es aber für private zwecke ist darfst du dies ohne Bedenken machen und weiterarbeiten :)! (Aber es gilt immer sicher is sicher)

    Kommentar von Ladenstuebchen LadenstuebchenLadenstuebchen

    Er fragt nach den Einkäufen nicht nach den Verkäufen. Einkäufe von privat sind steuerfrei.

    Kommentar von mrkennedy08 mrkennedy08mrkennedy08

    da steht aber auch das erdie weiterverkaufen will und ja bei mir steht aber auch das einkäufe für privat ezwecke steuerfrei sind :)

    Kommentar von NeuerBesen NeuerBesen

    Ja es wird immer mehr Geschäft, deshalb melde ich lieber ein Kleingewerbe an. Die "kleinen" hat das Finanzamt immer schnell am Hacken.

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