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Buchführung bei Kleinhändlern wie?

Frage von MoMoJoJo MoMoJoJo

Hallo,

ich habe eine Frage im Bezug auf Buchführung bei Kleinhändlern eBay Handel.

Was muss alles bei einer Buchführung stehen (Tabellarisch)?

  • Artikel Name
  • Verkaufte Stückzahl
  • Verkaufsdatum
  • Kunde
  • Beleg Nr.
  • Netto Einkaufspreis
  • Brutto Einkaufspreis
  • Umsatz/Verkaufspreis
  • Gewinn
  • Sonstige Ausgaben (Artikel Spezifisch bezogene Ausgaben) eBay-/Einstellgebühren, Verpackung, Versand

Wie macht ihr das mit euren Jährlichen/Monatlichen ausgaben? Auf eine Extra Tabelle und Zieht diese dann vom Umsatz auf der Ersten Tabelle als letztes ab?

  • eBay Shop
  • Anwaltskosten
  • Beleg Nr. usw.

Danke für die Hilfe.

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Antworten (2)

  • 0
    Antwort von legalizer legalizer

    Also, eigentlich ist das ganz einfach. Kleinhändler müssen gar keine Buchführung haben (Buchführungspflicht kommt erst ab sechsstelligen Umsätzen). Also geht es eigentlich nur um zwei Punkte:

    1) Ermittlung des Gewinns.

    Dazu braucht man eine Auflistung von Einnahmen und Ausgaben mit den ensprechenden Belegen. Die Belege braucht man auch, wenn keine Buchführungspflicht besteht.

    Der Rest ist lediglich zur internen Auswertung und kann nach Bedarf gestaltet werden.

    Sowas ist übrigens mit EXCEL ganz einfach. Dort können Listen mit einer Summenfunktion zusammengerechnet werden.

    2) Ermittlung der Umsatzsteuer

    Zunächst sind zwei grundlegende Entscheidungen zu treffen. a) Umsatzsteuer ja oder nein Bei geringen Umsätzen kann auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichtet werden (das muss dann allerdings auch in der Rechnung stehen). Allerdings kann dann auch die Vorsteuer aus Kostenrechnungen nicht geltend gemacht werden.

    b) Soll- oder Ist-Versteuerung

    Normal ist die Soll-Versteuerung (nach Rechnungen). Auf Antrag kann auch IST-Versteuerung genehmigt werden (nach tatsächlichem Geld- ein- und -ausgang).

    Ist-Versteuerung erleichtert das Leben, weil man dann nur Geldeingänge und Geldausgänge erfassen muss. Sonst kommen noch Forderungen und Verbindlichkeiten dazu (Eingangsrechnung ist Verbindlichkeit, Ausgangsrechnung Forderung, weil das dann nicht mit dem Zahlungsdatum übereinstimmt).

    Ist also eine Entscheidung für die Umsatzsteuer gefallen, müssen die Umsätze, die Mehrwertsteuer enthalten, in Nettobeträge und MwSt. aufgeteilt werden. Das gibt dann 2 Spalten mehr (zwei wegen unterschiedlicher Höhe der MwSt.).

    Das ist bei Kleinbetrieben schon alles. Alles darüber hinaus dient nur der Kalkulation/Kontrolle.

  • 0
    Antwort von DiabolosEngel DiabolosEngel

    Also, das meiste, was Du aufgeführt hast, gehört auf die Rechnung selber.

    In die Buchhaltung gehört dann der Betrag Netto, MWST, Brutto, das Datum, ob es eine Einnahme oder Ausgabe ist, am besten noch die Rechnungsnummer und der Name des Zahlungspflichtigen oder Zahlungsempfängers.

    Wenn Du dann die Beträge getrennt nach Einnahmen und Ausgaben aufführst und am Ende die Summen ziehst, hast Du ja automatisch den Gewinn und die abzuführende Umsatzsteuer.

    hm... war das so verständlich? Die Frage ist nämlich etwas verwirrende... ;-)

    Kommentar von DiabolosEngel DiabolosEngel

    ach ja, oberstes Gebot ist natürlich die Belegpflicht! Also zu jeder Buchung muss ein Beleg vorhanden sein!

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