Also, eigentlich ist das ganz einfach. Kleinhändler müssen gar keine Buchführung haben (Buchführungspflicht kommt erst ab sechsstelligen Umsätzen). Also geht es eigentlich nur um zwei Punkte:
1) Ermittlung des Gewinns.
Dazu braucht man eine Auflistung von Einnahmen und Ausgaben mit den ensprechenden Belegen. Die Belege braucht man auch, wenn keine Buchführungspflicht besteht.
Der Rest ist lediglich zur internen Auswertung und kann nach Bedarf gestaltet werden.
Sowas ist übrigens mit EXCEL ganz einfach. Dort können Listen mit einer Summenfunktion zusammengerechnet werden.
2) Ermittlung der Umsatzsteuer
Zunächst sind zwei grundlegende Entscheidungen zu treffen.
a) Umsatzsteuer ja oder nein
Bei geringen Umsätzen kann auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichtet werden (das muss dann allerdings auch in der Rechnung stehen). Allerdings kann dann auch die Vorsteuer aus Kostenrechnungen nicht geltend gemacht werden.
b) Soll- oder Ist-Versteuerung
Normal ist die Soll-Versteuerung (nach Rechnungen). Auf Antrag kann auch IST-Versteuerung genehmigt werden (nach tatsächlichem Geld- ein- und -ausgang).
Ist-Versteuerung erleichtert das Leben, weil man dann nur Geldeingänge und Geldausgänge erfassen muss. Sonst kommen noch Forderungen und Verbindlichkeiten dazu (Eingangsrechnung ist Verbindlichkeit, Ausgangsrechnung Forderung, weil das dann nicht mit dem Zahlungsdatum übereinstimmt).
Ist also eine Entscheidung für die Umsatzsteuer gefallen, müssen die Umsätze, die Mehrwertsteuer enthalten, in Nettobeträge und MwSt. aufgeteilt werden. Das gibt dann 2 Spalten mehr (zwei wegen unterschiedlicher Höhe der MwSt.).
Das ist bei Kleinbetrieben schon alles. Alles darüber hinaus dient nur der Kalkulation/Kontrolle.
ach ja, oberstes Gebot ist natürlich die Belegpflicht! Also zu jeder Buchung muss ein Beleg vorhanden sein!