Wenn bereits ein Kaufvertrag geschlossen wurde - wonach es hier aussieht - musst du diesen auch erfuellen. Wurde also vereinbart, dass das Buch am naechsten Tag bezahlt und abgeholt werden soll, musst du zahlen. Wurde hingegen lediglich eine Ueberlegungsfrist vereinbart, innerhalb derer das Buch nicht anderweitig verkauft werden sollte, musst du es nicht bezahlen. Die Vereinbarung einer derartigen Ueberlegungsfrist duerfte aber ziemlich praxisfern und somit schwer glaubhaft darzustellen sein.
Da du aber schreibst, es wurde "gesagt, ich hole es am nächsten Tag ab", ist hier wohl sowieso davon auszugenen, dass der Kaufvertrag bereits geschlossen wurde und du bezahlen musst.
Ein Ruecktrittsrecht, wie von Fox0815 behauptet, gibt es hier nicht (sofern du selbst im Laden warst und das Buch dort hast zuruecklegen lassen).
So, wie es aussieht, hat sie das Buch im Laden zuruecklegen lassen und vermutlich auch schon einen Kaufvertrag geschlossen. Da gibt's dann aber kein gesetzliches Ruecktrittsrecht.