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Buch Schaden

gefragt von Sternchen2802Sternchen2802 am 02.07.2009 um 16:22 Uhr

Hallo! Und zwar hab ich mir letztens ein Buch ausgeliehen aus der Bücherei. Dooferweise ist mir da Erdbeersaft drüber gelaufen und nu ist ein leicht roter Fleck an der Seite... klebt aber nichts und ist auch nur minimal. Naja aufjedenfall heisst das Buch >abc des Lohnbüros 2007< Ich soll das Buch erstezen obwohl das total schwachsinnig ist! Dieses Buch kostet knapp 50€ ... -.- Jetzt hab ich mal in ner Buchhandlung nachgefragt und die meinten es gibt nurnoch abc des Lohnbüros 2008. Also würde sich das Lohnbüro 2007 eh niemand mehr ausleihen da es ja schon ne aktuellere FOrm gibt. Muss ich das Buch ersetzen??

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Buch x 3.731 Schaden x 471 Bücherei x 44

galloper98
beantwortet von galloper98 am 3. Juli 2009 00:42
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Möglichkeit A: Private Haftpflichtversicherung (falls du eine hast). Möglichkeit B: Das Buch gebraucht, in gutem Zustand, kaufen (ist bei ebay, Amazon Market Place & Co. vermutlich billig zu haben, wenn es bereits ein neueres gibt) und es auf diese Weise ersetzen. Ansonsten finde ich den Vorschlag von EGon42 sehr gut.


Strugazki
beantwortet von Strugazki am 2. Juli 2009 16:40
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Vielleicht Private Haushaltversicherung (oder Haftpflicht) in Anspruch nehmen


anonym
beantwortet von Asuka88 am 2. Juli 2009 16:26
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ich weiss nicht, letzten endes ist das ja eine bücherrei und da rechnet man ja damit, dass etwas passieren kann denke ich. kommt halt drauf an wie groß der fleck ist, bei einem winzogen fleck würde ich sagen die übertreiben, ist es aber ein großer schaden... ehrlich ich weiss es nicht, vll solltest du nochmal mit denen reden, ansonsten besorg doch das von 2007 bei ebay oder amazon :) ist betsimmt billiger als 2008


EGon42
beantwortet von EGon42 am 2. Juli 2009 16:26
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Du hast das Buch ja auch ausgeliehen; oder?

Und Büchereien sind ja meistens Einrichtungen, die von der Allgemeinheit (mit)finanziert werden.

Wer sollte also jetzt für Deine Unachtsamkeit aufkommen - Du ... oder wir alle?

Wenn Du nicht ganz so motiviert bist ehrlich zu sein ... gib das Buch einfach ab und sag nichts ... mit Glück passiert dann gar nichts. Wenn Du das Buch nicht abgibst ... musst Du sowieso bezahlen (plus Mahngebühr). Also, was zögerst Du noch.

Kommentar von Simple_avatar2smallSternchen2802 am 2. Juli 2009 16:27

Is schon passiert.. muss was bezahlen.. aber das 2008 ist teurer als das jetzige..

Kommentar von Simple_avatar1smallEGon42 am 2. Juli 2009 16:31

Sorry, dann habe ich zu schnell gelesen ...

Vermutlich steht im kleingedruckten Regelwerk welches man beim Anmelden unterschreibt genauer drin, ob man bei Beschädigung ... den Anschaffungswert oder den Wiederbeschaffungswert bezahlen muss.

Schlag doch einfach vor, dass Du den Preis für das alte Buch bezahlst - die Differenz zum neuen Buch soll die Bücherei bezahlen. Das wäre doch fair.

Kommentar von Asuka88 am 2. Juli 2009 16:27

sie sagt doch, dass die das ersetrzen soll, also ich denke die wissen das bereits


tina99
beantwortet von tina99 am 2. Juli 2009 16:25
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du hast das Buch doch auch ausgeliehen,Warum denn?


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