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Brutto/Nettogehalt und Krankenversicherung

gefragt von schneemannxxl am 12.01.2009 um 14:52 Uhr

Ich habe mal eine Frage. Ich habe nun zum ersten mal mein Gehalt bekommen.

Aus der Gehaltsabrechnung wird man nicht schlau, da sind nur Abkürzungen verwendet worden. Nun meine Frage. Der Krankenkassenanteil wird ja teilweise vom Arbeitgeber und teilweise vom Arbeitnehmer bezahlt.

Wurden die kompletten Krankenkassenanteile nun schon vom Bruttogehalt abgebucht oder wird MEIN Anteil demnächst von meinem Konto noch abgebucht. Ich frage hier nach dem Normalfall in Deutschland, keine Sonderregelungen.

Also werden NORMAL noch Beiträge vom Konto abgebucht ? Oder ist mit dem Nettogehalt der Krankenversicherungsbeitrag komplett abgezahlt ?

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Beruf x 14.627 Krankenversicherung x 1.059

anonym
beantwortet von teddybaer144 am 12. Januar 2009 14:56
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nachdem es dein erstes gehalt ist, wirst du pflichtversichert sein? dann ist es so, wie oben beantwortet.

wärest du in einer privaten krankenkasse (weil du z.b. von anfang an über der beitragsbemessungsgrenze bist), dann würde der der arbeitgeberanteil an dich ausbezahlt werden und deine private krankenkasse würde den vollen beitrag von dir abbuchen.

Kommentar von schneemannxxl am 12. Januar 2009 14:56

okay, das ist bei mir nicht der Fall :-)


wuschel55
beantwortet von wuschel55 am 12. Januar 2009 14:53
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Beim Netto - Gehalt ist schon alles weg!

Kommentar von schneemannxxl am 12. Januar 2009 14:54

dir auch schönen dank für die Antwort :-)

Kommentar von 45dcda7a1372d7d22767ae513f3e28b8smallwuschel55 am 12. Januar 2009 15:13

Gerne!


anonym
beantwortet von hannastgt am 12. Januar 2009 14:52
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Die Krankenversicherung wird vor Auszahlung bereits abgezogen.

Kommentar von Simple_avatar8smallAuswanderer am 12. Januar 2009 14:53

Netto ist also wirklich das, was du bekommst.

Kommentar von schneemannxxl am 12. Januar 2009 14:54

danke, dann hab ich aber ganz schön viel Schotter zum ausgeben ;-)

Kommentar von hannastgt am 12. Januar 2009 14:55

na dann viel spaß :-)


Lupus1960
beantwortet von Lupus1960 am 12. Januar 2009 14:58
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Lohnsteuer

Kirchensteuer (eventuell)

Solidaritätszuschlag

Krankenversicherung

Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Pflegeversicherung

wird alles vom Brutto abgezogen


anonym
beantwortet von paulronny am 12. Januar 2009 14:58
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Das Nettogehalt ist der Betrag, der tatsächlich an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Vom Bruttolohn werden neben der Lohnsteuer und dem Solidaritätszuschlag die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die weiteren Abzüge, die den Auszahlungsbetrag senken (z.B. vermögenswirksame Leistungen), erfolgen vom Nettogehalt und nicht vom Bruttogehalt. Ich geh mal von einer gesetzlichen Krankenversicherung aus.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 12. Januar 2009 14:55
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Von deinem Konto wird nicht nochmal was abgezogen.Bei der Abrechnung ist alles berücksichtigt worden.

Kommentar von schneemannxxl am 12. Januar 2009 14:56

klasse, dann bin ich erleichtert :-) so macht das Arbeiten wieder Spaß. Danke für die Antwort :-)


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