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Brückentag und Kurzarbeit

gefragt von EvelineEveline am 15.05.2009 um 9:38 Uhr

Am 22. Mai wird bei uns als Bückentag nicht gearbeitet, alle müssen Urlaub nehmen oder Überstunden verrrechnen. Leider haben wir auch einige Kollegen in Kurzarbeit. Die sind jetzt auf die Idee gekommen, da ja in der ganzen Woche Kurzarbeit sei, auch am Freitag keinen Urlaub nehmen zu müssen. So sehe ich das aber nicht. Donnerstag ist Feiertag (keine Kurzarbeti) und Freitag ist Urlaub (keine Kurzarbeit)

Wo kann ich dazu was nachlesen?

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Urlaub x 9.135 Kurzarbeit x 307

anonym
beantwortet von loeschmann am 16. Mai 2009 09:54
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Hallo Eveline, also wenn die Brückentage mit der Geschäfsleitung und den Betriebsrat am Jahresanfang so Vereinbart worden sind,das für die Brückentage Urlaub oder Überstunden verrechnet werden,fallen diese Tage aus der Kurzarbeit raus.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 15. Mai 2009 11:28
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Dazu kannst Du nirgendwo was nachlesen, weil das eine individuelle Sache des Unternehmens in Abstimmung mit dem Arbeitsamt ist. Kurzarbeitstage müssen im voraus geplant werden. Natürlich darf auch der Freitag als Brückentag ein Kurzarbeitstag sein, besonders wenn schon die ganze Woche Kurzarbeit geplant ist! In eurem Falle gibt es aber eine Besonderheit: Wenn der Chef Montag bis Mittwoch Kurzarbeit anordnet, Freitag nicht und dann wieder ab Montag, darf kein Urlaub oder Zeitguthaben genommen werden! Kurzarbeit darf zwar vor oder nach Urlaub angeschlossen werden, aber es darf nicht im Wchsel stattfinden!
Generell müssen Zeitguthaben sowieso bei allen Mitarbeitern gegen Null gefahren werden und auch in Bezug auf Urlaub sieht das Arbeitsamt einen "angepassten Abbau" sehr gerne!
Und da Kurzarbeit ja eh schon nicht angenehm ist, würde ich als Chef da kein Drama machen und den Leuten den Freitag auch als Kurzarbeit eintragen und dafür nächste Woche weniger!


anonym
beantwortet von sanbrasil am 16. Mai 2009 11:09
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Lt. dem Arbeitsamt darf während ein Brückentag kurz gearbeitet werden, so die Auskunft bei uns. Bitte die Info dort beim Spezialist (Betreuer KuG) vor Ort bestätigen lassen.


Lola25
beantwortet von Lola25 am 15. Mai 2009 09:42
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Das kommt ganz auf die Firma an, wie sie sowas erlaubt. Ihr habt ja sicher pro Monat eine gewisse Stundenanzahl zur Verfügung an denen ihr Kurzarbeit einreichen müsst. Bei uns ist das z.B. ein Tag die Woche. Wenn wir aber vier Tage in der Woche nehmen wollen ist das auch ok, dann müssen wir die restlichen 3 Wochen eben die kompletten 5 Tage arbeiten. Also wie gesagt, es kommt auf die Firma an. Und die Anzahl der "Kurz-Tage" dürfen nicht überschritten sein (zumin. ist das bei uns so). Wann sie genommen werden, ist uns übelassen.

Kommentar von A5f666d0366668e8b8406393be6fbc36smallEveline am 15. Mai 2009 09:46

Wir können leider nicht selbst entscheiden, wann wir die Kurzarbeit machen. In dem Fall hat der Chef von Montag bis Mittwoch Kurzarbeit angeordnet. Die Idee, dass ja damit die ganze Woche abgedeckt sei, weil alle anderen Donnerstag/Freitag auch nicht arbeiten, kam von den Kollegen.

Kommentar von 542ac6f2ca015965241e3e9af6d8fc79smallLola25 am 15. Mai 2009 09:50

Ah ok, jetzt versteh ich wie du meinst. Hm, dann denke ich müssen sie Urlaub einreichen. Denn sonst hätte sich dein Chef wohl anders audgedrückt. Ich denke eine generelle rechtliche Lösung gibt es dafür nicht. Am besten du besprichst das entweder mit deinem Chef, oder direkt mit der Personalabteilung. Die können dir sicher sagen, was du an dem Freitag beantragen kannst/ musst.


Katrin1966
beantwortet von Katrin1966 am 15. Mai 2009 09:41
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Also wir haben seit Februar jeden Freitag Kurzarbeit und am 22. Mai auch. Mir ist nicht bekannt, dass ich Urlaub nehmen muss.


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