Ich war die letzten zwei Wochen krank. Jetzt will mein Geschäft mir den Brückentag streichen. Ich war jetzt ja lang genug daheim. Dürfen die das so einfach?

Das muss sich aus Eurer Betriebsvereinbarung ergeben. Der Brückentag dient als Ausgleich, eventuell sagt die Vereinbarung aus, dass im Krankheitsfall kein Ausgleich erforderlich ist.

Wenn es betrieblich erforderlich ist, dann dürfen die das.
Sehe ich auch so. Vielleicht ist ja ein Haufen Arbeit liegengeblieben ...
das ist weil die Chefin daheim bleiben will
Tippse am 18. März 2008 10:07 Kannst Du das beweisen?
Hat die Chefin selber gesagt auch zu mir
Tippse am 18. März 2008 10:10 Hm, das wird Dir aber nichts nützen, wenn sie z.B. mit liegengebliebener Arbeit argumentiert. Oder willst Du das Arbeitsverhältnis unbedingt trüben?
Sicher ist es unfair, aber als Chefin sitzt sie nunmal am längeren Ast, vergiss das nicht!
@sina: Wenn die Chefin das will, sitzt Du irgendwie am kürzeren Hebel.
naja ist nicht die richtige chefin nur die frau vom chef
Tippse am 18. März 2008 10:13 Noch schlimmer! Wenn Du keinen Krieg mit ihr willst, dann gib ihr halt nach, klar ist das ärgerlich, aber wie gesagt, Du ziehst den Kürzeren!
Na, inoffiziell wird sie schon eine Leitungsfunktion haben. Und wenn sie morgens beim Kaffee mit ihrem Mann spricht. Wenn ausser Dir und der "Chefin" niemand den Job machen kann ist es schwierig zu argumentieren "ich will aber doch". Wenn Du nichts festes geplant hast (und zwar schon vor Deiner Abwesenheit) kannst Du eigentlich nur einlenken und Dir einen Punkt für den nächsten Brückentag gutschreiben. Oder hat noch jemand eine bessere Idee (inDieRundeSchau)?
Ich hab seit beginn meiner ausbildung noch nie einen Brückentag bekommen immer nur mama (chefin)
HerrLich am 18. März 2008 10:38 Sina5, alles sehr widersprüchlich bei Dir. Du hast noch nie einen Brückentag bekommen? Und oben sagst Du, man will ihn Dir streichen? Dann handelt es sich bei der Chefin um Deine Mama. Stell' doch mal klar formulierte Fragen. kopfschüttel
Tippse am 18. März 2008 10:41 Sina, am besten wäre, Du siehst Dich mal nach einem anderen Arbeitsplatz um, offensichtlich kannst Du private Gefühle nicht von Geschäftlichem trennen, daher ist es nicht optimal, wenn Du im elterlichen Betrieb arbeitest.
Man hat zu mir gesagt, dass ich den bekomm. Ich kann das trennen mama nicht

Wenn durch die Krankheitszeit jetzt ein Arbeitsrückstand entstanden ist, der aufgearbietet werden muss, darf der AG das.
Zu Brückentagen gibr es bei uns keine BV! Das sind ganz normale Arbeitstage, wie alle anderen auch!

Der Chef kann aus betrieblichen Gründen natürlich diesen Brückentag streichen, wie er auch bereits gewährten Urlaub unter bestimmten Bedingungen streichen kann. War er aber vorher bewilligt, so muss er schon betriebliche Gründe angeben, die ihn jetzt dazu bewegen, diesen bewilligten Urlaubstag wieder zurück zu nehmen. Solltes der Brückentag genehmigt worden sein und du durch die mehreren zusammenhängenden Tage einen Kurzurlaub gebucht haben, so muss der Chef dann aber, wenn er den Brückentag aus betrieblichen Gründen streicht, für die Kosten aufkommen. Das ist ähnlich, wie wenn er einen Urlaub genehmigt hat, du eine Urlaubsreise gebucht hast und er dann aus betrieblichen Gründen deinen Urlaub streicht (was er durchaus machen kann, um den Betrieb aufrecht zu erhalten, wenn z.B.andere Arbeitnehmer plötzlich ausgefallen sind, wie auf Grund von Krankheit).
Ansonsten: Frage dich, ob ein Brückentag so ein hohes Gut ist, um einen Konflikt heraufzubeschwören?
was heißt: "den Brückentag streichen"? An einem Brückentag mußt du Urlaub nehmen. Diesen kann der Chef dir aus wichtigen betrieblichen Gründen verweigern. Wenn du eine Reise gebucht hast, muß der Chef dann aber die Stornierung zahlen. Wenn es eine freiwillige Leistung des Chefs war, euch an einem bestimmten Tag bezahlt frei zu geben, kann er das streichen - aber nur wenn er es für alle streicht. Bist du dann alleine in der Firma? Würde wenig Sinn machen oder?
Bin alleine mit dem Chef alle anderen haben frei