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Brückentag gestichen

gefragt von Sina5Sina5 am 18.03.2008 um 10:02 Uhr

Ich war die letzten zwei Wochen krank. Jetzt will mein Geschäft mir den Brückentag streichen. Ich war jetzt ja lang genug daheim. Dürfen die das so einfach?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 18. März 2008 10:03
7x
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Das muss sich aus Eurer Betriebsvereinbarung ergeben. Der Brückentag dient als Ausgleich, eventuell sagt die Vereinbarung aus, dass im Krankheitsfall kein Ausgleich erforderlich ist.


Tippse
beantwortet von Tippse am 18. März 2008 10:03
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Wenn es betrieblich erforderlich ist, dann dürfen die das.

Kommentar von dolabella am 18. März 2008 10:05

Sehe ich auch so. Vielleicht ist ja ein Haufen Arbeit liegengeblieben ...

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 18. März 2008 10:06

das ist weil die Chefin daheim bleiben will

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 18. März 2008 10:07

Kannst Du das beweisen?

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 18. März 2008 10:07

Hat die Chefin selber gesagt auch zu mir

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 18. März 2008 10:10

Hm, das wird Dir aber nichts nützen, wenn sie z.B. mit liegengebliebener Arbeit argumentiert. Oder willst Du das Arbeitsverhältnis unbedingt trüben?
Sicher ist es unfair, aber als Chefin sitzt sie nunmal am längeren Ast, vergiss das nicht!

Kommentar von dolabella am 18. März 2008 10:09

@sina: Wenn die Chefin das will, sitzt Du irgendwie am kürzeren Hebel.

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 18. März 2008 10:09

naja ist nicht die richtige chefin nur die frau vom chef

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 18. März 2008 10:13

Noch schlimmer! Wenn Du keinen Krieg mit ihr willst, dann gib ihr halt nach, klar ist das ärgerlich, aber wie gesagt, Du ziehst den Kürzeren!

Kommentar von dolabella am 18. März 2008 10:14

Na, inoffiziell wird sie schon eine Leitungsfunktion haben. Und wenn sie morgens beim Kaffee mit ihrem Mann spricht. Wenn ausser Dir und der "Chefin" niemand den Job machen kann ist es schwierig zu argumentieren "ich will aber doch". Wenn Du nichts festes geplant hast (und zwar schon vor Deiner Abwesenheit) kannst Du eigentlich nur einlenken und Dir einen Punkt für den nächsten Brückentag gutschreiben. Oder hat noch jemand eine bessere Idee (inDieRundeSchau)?

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 18. März 2008 10:31

Ich hab seit beginn meiner ausbildung noch nie einen Brückentag bekommen immer nur mama (chefin)

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 18. März 2008 10:38

Sina5, alles sehr widersprüchlich bei Dir. Du hast noch nie einen Brückentag bekommen? Und oben sagst Du, man will ihn Dir streichen? Dann handelt es sich bei der Chefin um Deine Mama. Stell' doch mal klar formulierte Fragen. kopfschüttel

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 18. März 2008 10:41

Sina, am besten wäre, Du siehst Dich mal nach einem anderen Arbeitsplatz um, offensichtlich kannst Du private Gefühle nicht von Geschäftlichem trennen, daher ist es nicht optimal, wenn Du im elterlichen Betrieb arbeitest.

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 18. März 2008 14:17

Man hat zu mir gesagt, dass ich den bekomm. Ich kann das trennen mama nicht


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 18. März 2008 10:07
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Wenn durch die Krankheitszeit jetzt ein Arbeitsrückstand entstanden ist, der aufgearbietet werden muss, darf der AG das.
Zu Brückentagen gibr es bei uns keine BV! Das sind ganz normale Arbeitstage, wie alle anderen auch!


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 18. März 2008 10:11
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Der Chef kann aus betrieblichen Gründen natürlich diesen Brückentag streichen, wie er auch bereits gewährten Urlaub unter bestimmten Bedingungen streichen kann. War er aber vorher bewilligt, so muss er schon betriebliche Gründe angeben, die ihn jetzt dazu bewegen, diesen bewilligten Urlaubstag wieder zurück zu nehmen. Solltes der Brückentag genehmigt worden sein und du durch die mehreren zusammenhängenden Tage einen Kurzurlaub gebucht haben, so muss der Chef dann aber, wenn er den Brückentag aus betrieblichen Gründen streicht, für die Kosten aufkommen. Das ist ähnlich, wie wenn er einen Urlaub genehmigt hat, du eine Urlaubsreise gebucht hast und er dann aus betrieblichen Gründen deinen Urlaub streicht (was er durchaus machen kann, um den Betrieb aufrecht zu erhalten, wenn z.B.andere Arbeitnehmer plötzlich ausgefallen sind, wie auf Grund von Krankheit).

Ansonsten: Frage dich, ob ein Brückentag so ein hohes Gut ist, um einen Konflikt heraufzubeschwören?


Mismid
beantwortet von Mismid am 18. März 2008 10:15
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was heißt: "den Brückentag streichen"? An einem Brückentag mußt du Urlaub nehmen. Diesen kann der Chef dir aus wichtigen betrieblichen Gründen verweigern. Wenn du eine Reise gebucht hast, muß der Chef dann aber die Stornierung zahlen. Wenn es eine freiwillige Leistung des Chefs war, euch an einem bestimmten Tag bezahlt frei zu geben, kann er das streichen - aber nur wenn er es für alle streicht. Bist du dann alleine in der Firma? Würde wenig Sinn machen oder?

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 18. März 2008 10:32

Bin alleine mit dem Chef alle anderen haben frei


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