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Bruder mit Auto geblitzt – Gebrauch machen vom Zeugnisverweigerungsrecht?

Frage von Sternennebel Sternennebel

Vor drei Wochenenden war mein Bruder während eines Besuchs bei mir mit meinem Auto unterwegs. Wie es halt so ist, hat er natürlich nicht aufgepasst und ist in einen fixen Blitzer hineingerast. Heute kam der Strafzettel und ich überlege, von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Kann ich das ohne besonderen Grund tun, wenn ich nicht selbst der Fahrer war?

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Antworten (14)

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    Antwort von erweh erweh

    Ich glaube aber, daß Du dann selber dran bist. Da hat sich irgendwann was geändert.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Nein, ein Verwarnungs- oder Bußgeld kann immer nur gegen den tatsächlichen Täter verhängt werden.

    Im ruhenden Verkehr gibt es allerdings die Kostentragungspflicht des Halters, d.h., bei Halt- und Parkverstößen können dem Halter des Fahrzeuges die Verfahrenskosten (nicht das Verwarnungs- oder Bußgeld!) auferlegt werden, wenn sich der tatsächliche Täter nicht oder nur mit übermäßigem Aufwand innerhalb der Verjährungsfrist ermitteln lässt und die Auferlegung der Kosten auf den Halter nicht unbillig ist. Unbillig wäre die Auferlagung der Kosten etwa dann, wenn der Halter sich tatkräftig an den Ermittlungen des tatsächlichen Täters beteiligt hat.

    Kommentar von erweh erweherweh

    Hab ich wieder was dazugelernt.

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    Antwort von Trilobit Trilobit

    Dir könnte das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden. Was ist das kleinere Übel?

    Kommentar von TangLang TangLangTangLang

    KANN - meistens aber erst beim 2. mal ^^

    Kommentar von marcopolo79 marcopolo79marcopolo79

    Fahrtenbuch kann erst auferlegt werden, wenn es eine erhebliche Verletzung von Verkehrsvorschriften war. Im Regelfall immer dann, wenn es Punkte hagelt.

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    Antwort von mystress75 mystress75

    Kann man machen aber bringt nicht viel außer Ärger! Wenn du sagst es fahren immer andere Leute mit dem Auto kannst du verpflichtet werden ein Fahrtenbuch zu führen das auch kontrolliert wird...ist ein elender Schreibkram!

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    Antwort von Venom1986 Venom1986

    Das mit dem Fahrtenbuch wird eher bei höheren Strafen gemacht. Vorher ermittelt die Polizei den Fahrer. D. H. wenn du von deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machst, dann stehen die mit dem "Tatfoto" Foto vor der Tür und gleichen zunächst dich mit dem "Tatfoto" ab. Stellen sie fest du bist es nicht, dürfen sie die NAchbarschaft befragen, wer der Fahrer ist. Und sie dürfen sich beim EInwohnermeldeamt die Passfotos von dir und deinen Fam.-mitgliedern ziehen und abgleichen.

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Du kannst von dem Recht gebrauch machen keine Angaben zu tätigen wenn es sich um dein Bruder handelt.
    Den Fahrer anhand der Fotos dann rauszubekommen ist die Aufgabe der Behörde.
    Hat für dich keinerlei weiteren Konsequenzen, ein Fahrtenbuch kommt erst bei schwerwiegenderen Verstößen in Frage, oder wenn die Geschwindigkeitsübertretung in die Punkte geht.
    .

    Ein Zeugensverweigerungsrecht hast du nicht, da dies keine Zeugenbefragung ist, sonder ein Anhörungsbogen.

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    Antwort von cortijero cortijero

    Wenn er geblitzt wurde, existiert doch sicher ein Foto. Was willst du da abstreiten? Du wirst ein Fahrtenbuch führen müssen. laß deinen Bruder für seinen Mist gerade stehen.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Er will nichts abstreiten, er will von seinem Recht gebrauch machen zu sagen das er nicht gefahren ist, und keine weiteren Angaben zu machen.
    Den tatsächlichen Fahrer zu finden liegt dann an der Behörde.

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    Antwort von JoeBarke JoeBarke

    Zahle die Strafe und du hast Ruhe. Es kostet sonst zu viele Nerven, weil die cops sitzen am längeren Hebel. Ich spreche aus Erfahrung........

    Kommentar von Sternennebel Sternennebel

    tja... eigentlich ist er ja auch selber schuld... ;)

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Warum ist er selbst Schuld wenn der Bruder zu schnell fährt und geblitzt wird ?

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    Antwort von GutesFragen GutesFragen

    Schau mal hier, ob es überhaupt schlimm wird: http://www.bussgeldkataloge.de/ugeschwindigkeit.php

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    Antwort von piachen2009 piachen2009

    Es gibt doch die Möglichkeit eine Stellungnahme dazu zu geben, und da kannst du es angeben. weiss allerdings nicht ob du deinen Bruder angeben musst, damit es angenommen wird.

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    Antwort von docbde docbde

    Ja, kannst Du. Musst dann aber damit rechnen, dass dir die Führerscheinbehörde Auflagen macht, um das in Zukunft zu verhindern: Z.B. können die dir ein Fahrtenbuch verpassen! Also lieber die 30 Tacken zahlen und gut is.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Da er mit dir verwandt ist, darfst Du das.

    Allerdings wird man Dir den Verwaltungsaufwand berechnen, schätze ich...

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.

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    Antwort von Fenchurch Fenchurch

    Tun kannst du es. Allerdings wird dir vermutlich ein Fahrtenbuch zur Auflage gemacht und das ist dann schon lästig. Lass deinen Bruder mal schön dafür blechen, was rast er auch so. Und dann noch mit einem geliehenen Auto.

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    Antwort von Bjoern96 Bjoern96

    ich denke schon, wenn man mit dem "geblitzten" verwandt ist.

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    Antwort von TangLang TangLang

    Jaaaaaaaa

    UND

    Einspruch !!!!!!!!!!!

    Nimm Dir nen Anwalt... Das lohnt meist ^^

    Kommentar von mystress75 mystress75mystress75

    ja für den Anwalt...

    Kommentar von TangLang TangLangTangLang

    Genau... Immer schön "ja" sagen.

    Bei mir sinds 3 Einsprüche = 3 siege... Fragen ?

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