Bruder gestorben. Vater und Mutter lebend. Sollte ich was erben?
Bruder gestorben. Vater und Mutter lebend. Sollte ich was erben?
Antworten (5)
-
7Antwort von
BonobokingBonoboking
Lass dir nix einreden Makkay! DU BIST NICHT RAFFGIERIG! Im Erbfall ist es so dass man aus lauter zurückhaltung und Respekt verpasst seine Erbansprüche anzumelden und wenn man dann das Gefühl hat so jetzt wollen wir mal sehen ist's meisst schon zu spät! Zum Trauern bleit dir der Rest deines Lebens! Um deine Erbansprüche geltend zu machen hingegen nur ein paar Wochen! Also sei auf der Hut!
-
5Antwort von
moon73moon73
Alles zum Thema Erbfolge ist hier ganz gut erläutert: http://www.asp-rechtsanwaelte.de/erbrecht_krefeld/erbrecht_erbfolge.htm
Kommentar von
TippseTippse DH, toller Link moon73!
Wobei ich mich immer wieder frage, ob die Menschen in solchen Situationen keine anderen Gedanken ausser ein Erbe haben...Kommentar von
brettpitbrettpit .hast du ja im 1. Moment Recht, nur als ich selber mal merkte wie raffgierig manche sind hab ich Lehrgeld zahlen müssen und würde jetzt bei nem Tod.Fall auch sofort ans das Erbe denken..
Kommentar von
moon73moon73 @Tippse: emotional betrachtet, wäre es erstmal das Letzte woran ich denken würde , wenn bei mir jemand stirbt. Aber rein sachlich betrachtet, verstehe ich auch, wenn man diese Infos benötigt, man kennt ja die familiären Hintergünde nicht.
Kommentar von
TippseTippse Hm, das mag alles stimmen, trotzdem verstehe ich es nicht... Ich bin da anscheinend anders...
Wenn ich wo mal was erben sollte, freue ich mich sicher drüber, aber mit anderen Leuten um anderer Leute Geld/Erbe streiten, da verzichte ich lieber drauf, ich wurde nicht in die Welt gesetzt um zu erben... sinnier -
2Antwort von
gemaalsagemaalsa
Erst einmal ein aufrichtiges Beileid. Sei froh das Deine Eltern noch unter den Lebenden weilen und Du sie noch oft besuchen kannst. Was das Erbe angeht, sollte doch zweit,-oder drittrangig sein. Warum fragst Du die breite Gesellschaft, das kann doch garkeiner beantworten, weileuch keiner kennt. Wwnn etwas da ist, wirst Du auch etwas abbekommen.
-
-
1Antwort von
MoltobeneMoltobene
gesetzliche Erbfolge ohne Testament: Erben 2. Ordnung Bei den Erben der 2. Ordnung handelt es sich um die Eltern des Erblassers, deren Kinder und ggfs. deren Kindeskinder, also die Geschwister und Neffen und Nichten des Erblassers.
Wenn die Eltern noch leben, erben beide zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil bereits verstorben, übernehmen dessen Abkömmlinge den auf diesen Elternteil entfallenden Teil an der Erbschaft nach den Regeln für Abkömmlinge wie bei Erben der 1. Ordnung.
! Wichtig: Verwandte der 2. Ordnung erben nur, wenn Verwandte der 1. Ordnung nicht vorhanden sind.
-
0Antwort von
dragon100dragon100
Mein Beileid zum Tod Deines Bruders.Absolut korrekt,die Aussage von @AshBaker.Erbe ist keine milde Spende,sondern gutes Recht.Das Eebrecht ist zum Teil so kompliziert,dass Du einen Rechtsanwalt zur Beratung aufsuchen solltest.Auskunft erteilt aber auch das Nachlassgericht(günstiger).LG.
Anscheinend haben viele die antwoten selber unseriöse Gedanken. Denn es geht iN diesem Fall um meine Schwiegermutter die was erhalten und gut gebrauchen könnt. Auch wurde es vom verst. Bruder der lange gepflegt wurde so gesagt.