Hallo, hab mal eine Frage. Mein Bruder wohnt seit jahren mit seiner Frau kostenlos bei unseren Eltern im Haus,das er auch einmal Erbt,ich habe mir ein eigenes Haus gebaut und bin Finanziell am limit. kann ich von meinem Bruder eine sogenannte monatliche Mietzahlung verlangen als erbteilauszahlung ,da er ja keinerlei Ausgaben hat!
Bruder erbt
Antworten (7)
-
2Antwort von
Virginia47Virginia47
Nein. Du könntest nur von Deinen Eltern einen Vorschuss uaf das bestehende Erbe verlangen. Ob sie das allerdings mitmachen, liegt in deren Ermessen.
-
2Antwort von
stefvolstefvol
du kannst erst dann deinen dir zustehenden Erbteil - und sei es auch nur den Pflichtteil, fordern - oder - dich vorher schon auszahlen lassen wenn das deine ehrenwerte Familie mitmacht und auch die nötigen Kröten dazu hat. Anspruch aufs Erbe hast erst nach dem Ableben der Eltern. Der andere Weg: Such dir einen Zweitjob - oder lass die Gattin mitmalochen....
-
-
1Antwort von
moodsmoods
Wie der Begriff "Erbvorauszahlung" bereits besagt, bdarf es eines Erbes, dass hier nicht vorhanden ist, da die Eltern noch leben. Zum Erbteil, der voraussichtlich erst in Kraft treten wird, wenn beide Eltern verstorben sind, gehört min. der Pflichtteil. Was die Eltern zu Lebzeiten mit Ihrem Geld oder der Immobilie machen, ist deren Sache. Vorschlag : Evtl. sollte man aufgrund der angespannten Finanzlage mit allen Parteien über eine zeitnahe Zahlung aus dem zukünftigen "Erbanspruch" sprechen, jetzt und zu Lebzeiten der Eltern und als Gegenleistung einen Erteil-/Pflichtteilverzicht notariell erklären. Könnte u.U. die Situation JETZT retten und würde auch gleich Klarheit schaffen, für die zukünftige Erbsituation. Hoffe geholfen zu haben.
-
1Antwort von
Michel76Michel76
Nein, das Erbe hat nichts damit zu tun, dass deine Eltern keine Miete von deinem Bruder verlangen.
-
1Antwort von
EncephaloneEncephalone
Du kannst es ja probieren, aber wenn dein Bruder nicht zustimmt (was höchst wahrscheinlich ist) wird es nicht funktionieren. Es liegt bei deinen Eltern, ob sie Miete verlangen oder nicht. Wenn dein Bruder bei dir wohnen würde könntest du Miete verlangen. Der Bezug aufs Erbteil ist irrelevant, denn dein Erbteil können dir nur deine Eltern auszahlen.
-
1Antwort von
Steinbeisser1Steinbeisser1
Ich denke wenn er dem Zustimmt sollte das funktionieren. Da Ihr beide ja ggf. im Ersten Erbrang steht.
-
wenn die ehrenwerte family damit einverstaden ist, geht das durchaus, ist z.b. in der Landwirtschaft, wo nur einer den hof übernimmt, durchaus üblich das die geschwister ausgezahlt werden und die Eltern erfreuen sich bester Gesundheit, vorausgesetzt die Alten wollen das und machen mit - sie müssen dazu ja das nötige Kleingeld haben... mit dem Bruder hat es dann gar nüscht zu tun.