wir sind 4 kinder, mein bruder hat eine schlechte, gefährliche frau geheiratet. sie will über alle fanatisch wahnsinnig bestimmen, auch über unseren vater. sie hatte alles schon übernommen, kontovollmacht, patientenverfügung, er hat nähmlich ein haus,das haus will sie , sein geld will sie, der vater ist aber noch auf zack, sie tut ihm recht schön, gibt ihm schädliche medikamente, redet ihm immer wieder den tod ein,dass er endlich stirbt, mein bruder schaut zu, jetzt hab ich und mein anderer bruder sie durchschaut, wir wollen sie und den bruder enterben, wie geht man vor, oder bekommt ein bruder immer seinen pflichtteil?
bruder enterben
Antworten (8)
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xXthinktwiceXxxXthinktwiceXx
Mensch Leute, vertragt Euch und teilt nicht schon das Erbe eines noch Lebenden bereits zu Lebzeiten auf. Das ist beschämend.
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carina007carina007
also einen Anspruch auf seinen Pflichterbteil hat dieser auf jeden Fall. Es bliebe zu überlegen wegen diese Frau ob ihr euch nicht vom Amtsgericht gemeinsam einen Rechtspfleger an die Seite holt.Dieser kontrolloliert dann sämtliche Einnahmen und Ausgaben und die Frau hat hier keinerlei Gewalt mehr über sein Konto. Ich meine mal gelesen zu haben das ihr diesen Antrag beim Amtsgerich stellen müsst. Hierzu wäre es sicherlich sinnvoll mal einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu hinterfragen. Viel Erfolg.
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barolo86barolo86
ein leibliches Kind kann man nicht enterben, der Pflichtteil steht ihm immer zu, bei 4 Kindern sind das eben 25 %,
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jamaga1jamaga1
Ihr könnt das gar nicht, wenn dann müsste es Euer Vater tun. Dafür bräuchte er einen triftigen Grund. Ansonsten bekommt auch der enterbte Bruder einen Pflichtteil.
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dirodadiroda
Enterben kann nur der Vater seinen Sohn wenn er einen Grund dazu hat. Sprecht mit eurem Vater wenn er noch fit ist. Und kümmert euch um ihn solange er noch lebtr, nicht jetzt schon um das Erbe streiten.
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primusvonquackprimusvonquack
Ihr könnt das nicht sondern nur der Erblasser. Den Pflichtteil bekommt er immer, das sagt ja schon der Begriff selbst. Eine komplette Enterbung ist nur wegen grober Unbilligkeit möglich, die aber seitens deines Bruders nicht gegeben ist.
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tschonatschona
IHR könnt gar niemand enterben, wenn dann nur euer vater! sollte der vater seinen sohn enterben, steht ihm IMMER noch der pflichtteil zu, den ihm niemand absprechen kann!
falsch! der vater bräuchte keinen triftigen grund-er kann einfach in seinem testament bestimmen, dass sein sohn enterbt wird-er braucht keine begründung anzugeben!
kann er machen, aber der Bruder bekommt dann, wenn er klagt, 100%ig den Pflichtteil.
@franzi111: Richtig!!!