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Bruche drinegend eure hilfe ...

Frage von lillycat123 lillycat123

Hallo ..Also folgendes ist passiert . Habe mal eine eingliederungsvereinbarung unterschrieben und habe 1 tag unentschuldingt gefehlt in der maßnahme hatte auch eine anhörung ...habe aber keine sanktion bekommen das ist jetz 3 monate her und mein eingliederungsvereinbarung ist auch seit dem abgelaufen nun hab ich für damls eine sanktion . nun meine frage ; ist das rechtens ein sanktion rückwirkend zukriegen ?

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Antworten (3)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Also: rein formal ist die Sanktionierung so möglich, wie bei dir vorgenommen; allerdings ist die - jede mögliche - Sanktion vollkommen unangemessen, wenn es sich nur um einen Tag unentschuldigten Fehlens handeln sollte. (Stichwort: Übermaßverbot des Grundgesetzes).

    Daher solltest du Widerspruch einlegen und notfalls einen Anwalt bemühen. Nicht vergessen, einstweiligen Rechtschutz zu beantragen.

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    Antwort von doris1997 doris1997

    deine eingliederungsvereinbarung ist abgelaufen? sie ist normalerweise 6 monate gültig. hast du keine einladung von deinem arbeitsberater bekommen? nach ablauf wird eine neue eingliederungsvereinbarung unterschrieben. bei 1 tag unentschuldigt fehlen bekommt man nicht gleich eine sanktion. wenn du eine begründung fürs fehlen hattest, kann dir normalerweise nichts passieren.

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    Antwort von cherrycasy cherrycasy

    naja wenn du erstmal ein paar male nicht hingehst wissen die ja noch nicht ob du jetzt gar nicht mehr kommen möchtest, dafür musst du noch öfter fehlen bis du nach vielen Mahnungen dann rausgeschmiessen wirst und dann bekommst du auch erst eine Sanktion. Hoffe ich konnte deine Frage richtig beantworten

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