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Bringt mir die Kleinunternehmerregelung was?

gefragt von FrankDux88 am 10.02.2009 um 20:54 Uhr

Hallo, habe seit 01.02.2009 ein Gewerbe im Bereich Handel mit DVDs und Konsolenspielen angemeldet. Habe erfahren dass es die sogenannte Kleinunternehmerregelung gibt, und dass die Steuererklärung dann ja wohl nur aus einer Einnahmen/Ausgaben-Gegenüberstellung besteht woraus das FA dann die Steuern berechnet die ich abführen muss. Ich schätze mal dass sich die Umsätze pro Jahr auf ca. 6000-8000 EUR belaufen. Damit könnte ich ja von der Regelung gebrauch machen. Was habe ich dadurch für Vor- bzw. Nachteile? Wie sieht es aus wenn ich mir z.B. einen Drucker kaufe um Rechnungen drucken zu können, oder die Kosten für Telefonate übers Handy mit Leferanten? Kann ich solche Kosten bei der Kleinunternehmerregelung irgendwie mit absetzen oder geht das nur wenn ich mich dagegen entschieden habe? Wofür würdet Ihr euch entscheiden?

Bin für jede Antwort sehr dankbar MFG


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pippi60
beantwortet von pippi60 am 10. Februar 2009 20:56
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Die Buchführung ist bei Kleinunternehmen wesentlich einfacher. Und betriebsbedingte Ausgaben werden anerkannt. Ich kann Dir nur nicht sagen, wie es mit der AfA ist.


stewi1964
beantwortet von stewi1964 am 10. Februar 2009 20:57
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Bei Kleinunternehmerregelung musst Du keine Umsatsteuer berechnen und diese auch nicht abführen. Du kannst dann natürlich auch keine Vorsteuer abziehen.


gamasche
beantwortet von gamasche am 10. Februar 2009 21:00
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Entstandene Kosten sind auch in Deiner Einnahme-Überschußrechnung steuermindern. Abzugsfähig, der Unterschied besteht nur darin, dass Du die Umsatzsteuer nicht auf Deine Leistungen aufzuschlagen brauchst, natürlich auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen kannst, Das heißt, Du bekommst die von Dir gezahlte Umsatzsteuer aus Lieferantenrechnungen, oder Einkäufen, Inanspruchnahme von Servicedienstleistungen... nicht vom FA rückerstattet. Hier muss man ansetzen, um zu entscheiden, ob sich für den einzelnen diese Regelung auch lohnt.


BehrensStB
beantwortet von BehrensStB am 11. Februar 2009 09:18
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Wenn deine Kunden Privatleute sind, lohnt sich die Kleinunternehmerregelung, sonst nicht. Du musst zwar eine Umsatzsteuererklärung abgeben, aber die besteht in der Angabe der Umsätze und dass du Kleinunternehmer bleiben willst. Betriebsbedingte Ausgaben kannst du absetzen. Wenn der Drucker zwischen 150 und 1.000 (netto)kostet, werden dessen Anschaffungskosten auf 5 Jahre verteilt abgesetzt. Das nennt man Abschreibung. Wenn der Netto-(ohne Umsatzsteuer)Kaufpreis unter € 150 liegt, kannst du den Betrag sofort als Betriebsausgabe absetzen. Bertriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt Gewinn. Und nur der unterliegt der Einkommensteuer.


anonym
beantwortet von dackelnero am 25. Februar 2009 19:14
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"Wenn der Drucker zwischen 150 und 1.000 (netto)kostet,"

...also, aber Achtung! Diese Regelung betrifft nur Wirtschaftsgüter, die auch selbständig nutzbar sind. Ein normaler Drucker ist das normalerweise nicht, denn er braucht einen Rechner. Ein Multifunktionsgerät ist hingegen selbständig nutzbar.
.
Ansonsten ist die Antwort von BehrensStB schon die treffendste. Aber das Steuerrecht ist damit trotzdem nicht auf 6 Zeilen zusammengefasst.


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