meine Brille ist kaputt gegangen da mein Schwiegervater sich versehentlich drauf gesetzt hat, er hat es seiner Versicherung gemeldet, meine Frage hier zu ist es, da die Brille auch schon knapp 4 Jahre alt ist und wenn die Versicherung zahlt, muss ich die Brille reparieren lassen oder kann ich auch so das Geld bekommen damit ich mir davon eine neue Brille anschaffen kann?
Brillenschaden
Antworten (2)
-
0
zunächst muss festgestellt werden ob die brille noch zu reparieren ist oder ob es ein totalschaden ist. auf jeden fall steht dir maximal der zeitwert der brille zu, nach vier jahren dürfte dasnur noch ein deutlich geringerer betrag als der ursprüngliche anschaffungspreis ein. natürlich kannst du dir diesen zeitwert, oder aber die reparaturkosten (bis max zeitwert) auszahlen lassen und diesenbetrag zur anschaffung einer neuen brille verwenden. du musst dann dem versicherer mitteilen, daß du fiktiv abrechnen möchtest. i.d.r. zieht dir die versicherung dann aber die mehrwertsteuer ab, diese kannst du dir nachzahlen lassen wenn du noch eine rechnung für eine neue brille nachreichst.
-
0Antwort von
Xotchi Die Haftpflichtversicherung zahlt bei einer kaputten Brille im Allgemeinen den Zeitwert. Wenn die Brille vor vier Jahren 200 Euro gekostet hat, so hat sich dieser Wert ja inzwischen verringert. Meines Wissens bekommst du diesen Zeitwert ausbezahlt - was du dann damit tust, ist deine Sache. Mir ist nicht bekannt, dass man zu einer Brillenreparatur gezwungen wird. Allerdings sind Versicherungen beim Thema Brille oft besonders aufmerksam, weil der Schaden durch Brillen sehr hoch ist (viele Leute setzen sich auf die Brille eines andern!).
Kommentar von
YvBe2010 danke
danke der Info