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Brillenglas unsauber eingebaut - Ab wann Reklamationsgrund?

Frage von wetterfrosch987 wetterfrosch987

Bei einem Online-Optiker habe ich mir kürzlich zwei Vollrand-Brillen mit beidseitig gleichen Korrekturwerten machen lassen.

Eine Brille ist auch einwandfrei.

Bei der zweiten ist das rechte Glas so eingebaut, dass von vorne der Rahmen ca. 0,5-1mm vorsteht und dafür das Glas hinten entsprechend über den Rahmen hinausschaut.

Das fällt zwar nicht sonderlich auf. Auch sitzt das Glas ausreichend fest in der Fassung. Trotzdem habe ich z.B. die Bedenken, dass die Haltbarkeit der Brille dadurch negativ beeinflusst wird und das Glas leichter herausfällt.

Kann man das erfolgreich reklamieren oder ist das ein Mangel, den ich tolerieren muss (Stichwort: "mittlerer Art und Güte")?

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Antworten (2)

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    Antwort von agt334 agt334

    Ich würde die Brille zurückgehen lassen. Ein solcher Fertigungsfehler ist durchaus ein Reklamationsgrund.

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    Antwort von rosalinde1 rosalinde1

    fehlerhaft!!!zurück,die müssen da was machen.

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