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Brille zertreten

gefragt von Kamerarollo am 02.07.2009 um 13:17 Uhr

Hallo,

toll das es auch Foren für Versicherungsfragen gibt. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Mein Sohn, seine Mutter und ich leben getrennt, waren nicht verheiratet und das Kind lebt normalerweise bei seiner Mutter, ist für drei Wochen bei mir zu Besuch. Heute Vormittag seitzt sich mein Sohn vor unsere Haustür auf die Stufen, nimmt seine Brille ab und legt sie neben sich auf den Tritt. Ich mache die Tür auf und einen Schritt nach draußen, und höre es auch schon unter meinem Fuß knacken - Brille getroffen.

Natürlich habe ich eine Privathaftpflichtversicherung. Frage ist jetzt aber - zahlt die auch den Schaden in diesem Fall?

Nochmal die Eckdaten:

  • Kind lebt unter dem Namen seiner Mutter bei seiner Mutter
  • Kind ist bei mir zu Besuch
  • Ich trete ausversehen auf die Brille
  • Ich besitze eine Privathaftpflichtversicherung Frage: Zahlt meine Versicherung den Schaden obwohl es sich bei der geschädigten Person um meinen Sohn handelt?

Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten

Eike


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anonym
beantwortet von Comstock am 2. Juli 2009 13:19
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Das Kind lebt nicht in deinem Haushalt. Ich meine, die Versicherung muss zahlen.


anonym
beantwortet von resy1964 am 2. Juli 2009 13:20
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Nein die zahlt nicht, höchstens die Mutter hat eine, denn da ist der Sohn ja mitversichert.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 2. Juli 2009 13:21

Wieso braucht der Sohn eine Versicherung, wenn seine Brille zertreten wird?


eddali
beantwortet von eddali am 2. Juli 2009 13:20
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ich denke, die Haftpflichtversicherung zahlt, einfach mal nachfragen. Oder die Versicherung der Mutter


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 2. Juli 2009 13:21
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Schau in die AGB's, ob das mit versichert ist oder frag den Versicherungsvertreter Deines Vertrauens. Von meinem ganz persönlichen Gefühl würde ich sagen, daß sie nicht zahlt - aber ich kann mich auch irren!


anonym
beantwortet von Janni1979 am 2. Juli 2009 13:23
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Bei Ansprüche zwischen Familienangehörigen soweit diese im gleichen Haushalt leben oder gesetzlichen Vertretern des Versicherten tritt die Privathaftpflichtversicherung nicht in Kraft. Punkt ein können wir ja ausschließen aber punkt 2 ? gesetzlichen Vertretern des Versicherten

Dein Sohn braucht so oder so eine neue Brille wenn die alte nicht mehr zu retten ist Rechnung einfach einreichen wirst ja sehen was passiert oder du fragst da vorher nach



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