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Brille und Zahnersatz als außergewöhnliche Belastung in der Lohnsteuererklärung?

Frage von georg128 georg128

Ich versuche selber eine Lohnsteuererklärung für 2008 (Elster) zu erstellen. Kann man Ausgaben für eine Brille und für Zahnersatz, die nicht von der gesetzl. Kasse übernommen wurden, irgendwie geltend machen? Und wenn man eine private Zusatzversicherung hat, die z. B. 20 % der privaten Kosten ausgleicht, muss man dann das erstattete Geld von den Rechnungen abziehen?

Kennt jemand vielleicht eine Seite im Internet, auf der man eine verständliche Handhabung zur Erstellung einer Lohnsteuererklärung bekommt?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von MMarple MMarple

    Natürlich kann man den Eigenanteil für Brillen und Zahnersatz als außergewöhnliche Belastung absetzen. Ebenso wie z. B. die Quittungen für die 10 € pro Quartal oder auch Medikamente, soweit sie ärztlich verschrieben wurden. Es gibt jedoch eine zumutbare Belastung, über die man hinaus kommen muss. Die Höhe der zumutbaren ist unterschiedlich: * ListenüberschriftBei einem Gesamtbetrag der Einkünfte bis 15.340 EUR über 15.340 EUR über 51.130 DM * erster AufzählungspunktSteuerpflichtige ohne Kinder
    mit Grundtabelle besteuert 5 % 6 % 7 %
    mit Splittingtabelle besteuert 4 % 5 % 6 %
    Steuerpflichtige mit Kindern
    1 oder 2 Kinder 2 $ 3 % 4 %
    mindestens 3 Kinder 1 % 1 % 2 %
    des Gesamtbetrags der Einkünfte

    Wenn man jedoch von einer privaten Zusatzversicherung Geld erstattet bekommt, muss man das auch abziehen.

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    Antwort von auchmama auchmama

    Kosten für gesundheitliche Aufwendungen kannst Du absetzen. Ich sammele das Jahr über alles, auch Quittungen aus der Apotheke - da kommt einiges zusammen. Frag mal beim FA, wo Du das angeben musst...LG

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    Antwort von Kaemmerer Kaemmerer

    Bei mir wird das immer anerkannt!

  • 1
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Hallo, bezüglich der Handhabung gibt es - zumindest gab es die noch vor mehreren Jahren - tolle Bücher so um die 5-10 Euro, wo alles Schritt für Schritt erklärt ist.

    Zu Deiner ersten Frage kann ich Dir sicher beantworten, dass Du diese Kosten auf jeden Fall mit angeben kannst. Mit Brillen kenne ich mich nicht so sonderlich aus - aber bei Zahnersatz weiss ich das, weil ich es selber schon 2 - 3 x habe geltend machen können.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Das sind außergewöhnliche Belastungen. Eintragen kann man sie; sie müssen aber 5% des Jahresbrutto übersteigen. Die Leute vom fiskus nennen das zumutbare Eigenbelastung

  • 1
    Antwort von holsch holsch

    kann man nicht absetzen

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