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Brille mutwillig zerstört = Körperverletzung?

Frage von Mikele1970 Mikele1970

Eine 16-jährige reißt im Streit einer 17-jährigen mutwillig die Brille herunter, wirft diese auf den Boden und tritt sie kaputt. Sie ist sich voll darüber bewusst, dass die 17-jährige stark kursichtig ist (6 Dioptrien), ohne Brille nur sehr verschwommen sieht und derzeit über keine Ersatzbrille verfügt.

Kann dies als Körperverletzung ausgelegt werden?

Im Gesetz steht:

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich bin der Auffassung, dass man einen Menschen „an der Gesundheit schädigt“, wenn er als Konsequenz tagelang in seiner Sehfähigkeit stark eingeschränkt ist. Als Vergleich will ich anführen, dass die Geschädigte ohne Brille nur 5 % Sehkraft hat, das gilt als stark sehbehindert. Könnte man diese Kurzsichtigkeit nicht mit einer Brille korrigieren, bekäme sie einen Behindertenausweis mit einem B drin. Das B bedeutet, dass ein Mensch auf Begleitung angewiesen ist.. .

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Antworten (5)

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    Antwort von 001cema100 001cema100

    Ja kann schon gut sein, dass das Körperverletzung ist, aber wenn man sie jetzt anzeigt wird sie sehrarscheinlich nicht bestrafft, weil sie ist ja erst 16 und ich denke mal die Richter sehen das nicht so streng denn sie denken die 17-jährige hat die 16-jährige provoziert. Aber es kommt immer auf die Vorgeschichte an versuchen kann man es immer. Die Frage ist ob es sich lohnt.

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    Antwort von dolga dolga

    nein, sicher nicht.

    aber eine völlig überzogene handling,

    anzeige, unbedingt

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    es gilt aber nicht als körperverletzung, sondern zunächst nur als sachbeschädigung. wenn der geschädigten aber aufgrund der fehlenden sehhilfe etwas passiert, weil sie z.b. stolpert, könnte es als fahrlässige körperverletzung gelten. in jedem fall muss die täterin für die schäden aufkommen. neben der brille, die zu ersetzen ist, sind dies auch folgekosten, weil die geschädigte z.b. begleitet werden muss oder auch die fahrtkosten zum optiker.

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    Antwort von Solidus Solidus

    anzeigen würde ich sie auf jeden Fall

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    Antwort von AllesKenner98 AllesKenner98

    Sachbeschädigung denk ich mal

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