Eine 16-jährige reißt im Streit einer 17-jährigen mutwillig die Brille herunter, wirft diese auf den Boden und tritt sie kaputt. Sie ist sich voll darüber bewusst, dass die 17-jährige stark kursichtig ist (6 Dioptrien), ohne Brille nur sehr verschwommen sieht und derzeit über keine Ersatzbrille verfügt.
Kann dies als Körperverletzung ausgelegt werden?
Im Gesetz steht:
§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich bin der Auffassung, dass man einen Menschen „an der Gesundheit schädigt“, wenn er als Konsequenz tagelang in seiner Sehfähigkeit stark eingeschränkt ist. Als Vergleich will ich anführen, dass die Geschädigte ohne Brille nur 5 % Sehkraft hat, das gilt als stark sehbehindert. Könnte man diese Kurzsichtigkeit nicht mit einer Brille korrigieren, bekäme sie einen Behindertenausweis mit einem B drin. Das B bedeutet, dass ein Mensch auf Begleitung angewiesen ist.. .
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