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Brille kaputt, Haftpflicht zahlt nicht alles

Frage von schumusemaus schumusemaus

Im Oktober 2010 hat mein Sohn eine Brille bekommen. Im Februar hat ein Mitschüler ihm versehntlich die Brille vom Kopf gestoßen und ist dann darauf getreten. Die Brille ist nicht mehr zu reparieren. Die Mutter hat es der Haftpflichtversicherung gemeldet.

Nun erstattet uns die Versicherung nur 29,90€,da das der Betrag ist, den wir bezahlt haben. Der Optiker hat uns das Gestell in Höhe von 59€ geschenkt, und wir hatten ein Kassenrezept, wonach der Kassenanteil also auch abgezogen wurde.

Die Versicherung hat von mir sowohl die alte Rechnung als auch einen Kostenvoranschlag für die neue Brille bekommen. Der Kostenvoranschlag ist natürlich wesentlich höher, da ich von dem Optiker ja nicht verlangen kann, dass er uns das Gestell ein zweitesmal schenkt. Ein Kassenrezept habe ich auch nicht.

Die Versicherung argumentiert so, dass das der Betrag ist, den wir tatsächlich bezahlt haben. Aber für den Preis bekomme ich keine neue Brille für meinen Sohn.

Ein Zeitwert kann auch nicht abgezogen werden, dadie Brille erst 4 Monate alt war.

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Antworten (7)

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    Antwort von Nordmann2000 Nordmann2000

    Ob das Gestell geschenkt war oder nicht, sollte den PH-Versicherer eigentlich in seiner Abrechnung nicht beeinflussen. Zwar habt Ihr nichts dafür gezahlt, aber das Gestell war trotzdem Euer Eigentum und hatte einen finanziell messbaren Wert. Und gemäß §823 BGB muss der Verursacher (oder hier der Versicherer) den Zustand wiederherstellen, der vor dem Schadeneintritt vorhanden war. Darum ist auch das Gestell ersatzpflichtig. Am besten weist Ihr dem PH-Versicherer durch Vorlage der Neukaufrechnung nach, dass eine 2. Schenkung nicht möglich war. Wobei der PH-Versicherer aber berechtigt ist, auch bei einem Alter von 4 Monaten einen Altersabzug vorzunehmen. Bislang hat er wohl wegen Geringfügigkeit auf einen Abzug verzichtet. Wenn nun aber 59,- Euro anstatt 29,90 Euro in Rede stehen, würde vielleicht doch ein Abzug vorgenommen werden, es wäre ein Zeitwert von ca. 45,- Euro angemessen (bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 4 Jahren).

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    Antwort von DerMakler DerMakler

    Also : Es ist auf der Rechnung zu ersehen ,das nur der Eigenanteil bezahlt wurde und das Gestell nicht aufgeführt ist..und trotzdem zahlt man euch tatsächlich den Betrag den Ihr auch beim Optiker entrichten mußtet..öhm, was ist jetzt daran falsch ? ..wäre das Gestell nicht geschenkt und mit auf der Rechnung .wäre es auch mitbezahlt worden..des weitern ist es ein Trugschluss zu Glauben, das man nicht "nur" den Zeitwert ersetzt bekommt, denn hätte der PHV versicherer noch runterrechnen können...denke man sollte hier mal zufrieden sein..Das dafür kein neues Gestell gibt ist auch klar, aber das war auch geschenkt ,nicht wahr ? ! HG DerMakler

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    Antwort von schumusemaus schumusemaus

    Aber es kann doch nicht sein, dass wir jetzt dafür bestraft werden, dass wir das Gestell nicht bezahlt haben. Es muß doch der Wert!!!! der Brille ersetzt werden und der ist ja nicht niedriger, nur weil wir das Gestell nicht bezahlt haben.

    Kommentar von Nordmann2000 Nordmann2000Nordmann2000

    Da hast Du Recht!

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    Antwort von compaq compaq

    hi schmusemaus, rechtlich ist das klar aber nicht kulant. einerseits darf  die beschaffung nicht zu einer bereicherung führen, aber wenn zu keinem anderen preis eine beschaffung nicht mögich ist... drei wege: nochmals schreiben an die versicherung siehe oben, an die krankenkasse schreiben/anrufen, die sollen mitteilen  ob und gegebenenfalls, was sie leistet, an die versicherung weiterleiten, aber nicht drohen/nötigung. schadensminderung! rechtschutz, anwalt einschalten oder BILD hilft um hilfe bitten, die versicherungsmacker haben keinen bock auf negative presse! fg compaql 

    diese ist keine rechtsberatung

    Kommentar von Nordmann2000 Nordmann2000Nordmann2000

    Die Anfrage bei BILD kann man sich sparen. Was glaubt Ihr, wie oft sich dort unzufriedene Geschädigte beklagen? Da hat die BILD gar keinen Bock drauf. Und wenn ein PH-Versicherer sich in seiner Entscheidung sicher ist, wird er auch Pressemitteilungen nicht fürchten.

    Kommentar von compaq compaqcompaq

     die versicherer lehnen erst mal ab, wenn du da keinen guten makler hast machen die was willst du

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    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    Ich schätze mal, die Versicherung hat Recht. Kannst ja nochmal um „Kulanz“ bitten, aber einen Anspruch haste nich, denke ich mal.

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    Antwort von Pirkko Pirkko

    Da kannst Du nicht viel machen, der Wert der Brille war halt durch das Geschenk geringer als normal. Aber Versicherungen ersetzen ja den Wert des beschädigten Gegenstandes, nicht den neuen, sonst könnte man ja seinen alten VW an die Wand fahren und sich n Porsche leisten.

    Dumm gelaufen, leider.

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    Antwort von Fugenfuzzi Fugenfuzzi

    Bei Fileman gibt es eine Zusatzversicherung für kleines Geld die für z.B. Schäden an der Brille aufkommt. Gegen Geringe Selbstkostenbeteilligung kann man so bei einer Defekten Brille eine neue kriegen. Eine Haftpflicht kommt nicht für Schäden an Gegenständen auf die aus Medizinischer Sicht genutzt werden !. Meist sind das Standard Klauseln .Daher auch mal das Kleingedruckte in eurer Hafpflichtversicherung Nachlesen !.

     

     

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