Meine Enkeltochter hat meine Brille kaputt gemacht.Kann man das der Versicherung melden?Wir wohnen im selben Haus,die Tochter hat aber eigene Haftpflicht.
Antworten (14)
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2Antwort von
mig112mig112
Ist die Enkeltochter unter 10 Jahren, oder lag die Brille auf einem Stuhl, dann ist eine Entschädigung sehr unwahrscheinlich. Es ist sehr traurig zu lesen, wieviel hanebüchener Unsinn seit 21:42 Uhr auf die Frage geantwortet wurde...
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2Antwort von
holschholsch
war das nicht Dein netter nachbar, der mit der haftpfichtversicherung ?
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konny27konny27 Hast du auch Recht,du gibst einem wenigstens einen Tip
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2Antwort von
BincileinBincilein
normal bekommt man, wenn man will, beim Kauf eine Brillenversicherung mit
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konny27konny27 Ich war aber nicht bei Fielmann,da ist es mir immer zu voll.
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2Antwort von
dalia4499dalia4499
ich glaube bei der eigenen familie zahlt die versicherung nicht
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maspickmaspick So sehe ich das auch
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Lilly878Lilly878 Doch, natürlich. Die Tochter hat eine eigene Haftpflicht Versicherung. Sie ist ja nicht über die Eltern versichert !!!
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dalia4499dalia4499 aber es ist eine familie!sie gehören eine und der gleichen familie an und da geht es nicht
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mig112mig112 @dalia du irrst dich gewaltig! Leider hast du nur eine Meinung.
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konny27konny27 Sie wohnt nur im selben Haus,hat eigene Wohnung eine Etage höher
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1Antwort von
doloritdolorit
ob die versicherung zahlt kommt auf den vertrag an - in aller regel ist das allerdings leider nicht der fall. versuchen würde ich es aber trotzdem - immerhin wurde diese versicherungsleistung ja auch erkauft... gruß
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1Antwort von
piep83 Also das kann über die Haftpflicht laufen - aber nicht bei der Enkelin. Diese ist zu jung und nicht "haftbar" zu machen. Müsste über die Tochter laufen zum Beispiel.
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1Antwort von
jingjang2 das kommt auf die Versicherung an. Mein Neffe hat mir auch die Brille vom Gesicht gehauen (unabsichtlich). Die Versicherung hat bezahlt. Aber man sollte sich auf keine krummen Dinger einlasssen. Schildert Ihr den Vorfall falsch und die Brille geht zum Gutachter (kann gut sein, da damit oft "Schmuh" betrieben wird)und sollte es sich herausstellen, dass der Vorfall so nicht gewesen sein kann, könnt Ihr mit einer Anzeige und Strafgeld rechnen.
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jingjang2 ... dann war da noch die Aufsichtspflicht der Eltern, wenn das Kind noch keine 7 Jahre ist. Diese haben dafür zu sorgen, dass das Kind unter / jahren keinen Blödsinn machen kann. Sollte sich der Vorfall aber so ereignet haben, dass die Eltern gar nicht reagieren konnten, sieht das auch wieder etwas anders aus. Meine Erfahrung: Das liegt immer in der Hand des jeweiligen Sachbearbeiters und der Bindung zu der Versicherung. Ist die Tochter schon lange bei dieser Versicherung und/oder hat noch andere Versicherungen bei diesem Anbieter, habt Ihr gute Chancen.
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1Antwort von
Lavendel53Lavendel53
Wie alt ist die Enkeltochter?
Lass lieber deine Tochter die Brille kaputt gemacht haben. Die Versichrung müsste eigentlich bezahlen, weil ihr ja nicht im gleichen Haushalt lebt.
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konny27konny27 Die Enkelin ist 2 Jahre alt.Sie ist so schnell damit weggelaufen,als ich ran war,war alles zu spät
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Lavendel53Lavendel53 Dann auf keinen Fall die Enkeltochter als Schadenverursacher angeben, weil Kinder unter sechs Jahren für keinen Schaden haftbar gemacht werden können, bzw. keine Versicherung für einen Schaden aufkommt . Die Eltern werden bei so kleinen Kindern immer die Aufsichtspflicht verletzt haben, wenn irgend etwas passiert.
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TanjaMaria1981TanjaMaria1981
denke schon dass da die Haftpflicht zahlt...kommt glaub ich nicht darauf an ob verwandt oder nicht, eher auf das Versicherungspaket...
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stefffi23stefffi23
Meine Schwester hat mir letztens einen Pulli mit Blondierung versaut - hab ich auch ersetzt bekommen. Sie wohnt allerdings nicht mehr im selben Haus... Einfach mal nachfragen und versuchen, ein NEIN hat man vorher schon. ;-))
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Lilly878Lilly878
Ja, das übernimmt die Haftpflicht Ihrer Tochter !
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MantaDhivehiMantaDhivehi die hat doch keine, lesen...
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doloritdolorit ich lese da aber, dass die gerade eben doch eine hat...
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konny27konny27 Doch,die Tochter hat eigene Haftpflichtversicherung
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MantaDhivehiMantaDhivehi ^^ sry also müsste das die hp der tochter tragen
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NachtflugNachtflug
Wenn Du es geschickt anstellst, wird die Versicherung auf jeden Fall zahlen. Es ist nicht wichtig, ob es Deine Enkeltochter oder ein wildfremder Mensch ist. Verlagere einfach den Ort des Geschehens woanders hin.
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1Antwort von
muckimausi25muckimausi25
ein versuch ist es wert
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konny27konny27 Super Antwort,warst mir eine große Hilfe
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konny27konny27 Ich werde es versuchen.
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muckimausi25muckimausi25 viel glück
Die Brille lag im Schubfach.Sie hat sie rausgeholt und ist weggelaufen.Als ich das Kind samt Brille endlich hatte,war der Bügel verbogen und das Glas raus.
Keine Chance auf Entschädigung. Da müsste deine Tochter einen der allerneuesten Verträge haben, in welchem bereits deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Gesetzlich haftet nämlich das Kind (<10) generell nicht und Mutter hat keine Aufsichtspflichten verletzt.