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Brille kaputt

Frage von konny27 konny27

Meine Enkeltochter hat meine Brille kaputt gemacht.Kann man das der Versicherung melden?Wir wohnen im selben Haus,die Tochter hat aber eigene Haftpflicht.

Antworten (14)

  • 2
    Antwort von mig112 mig112

    Ist die Enkeltochter unter 10 Jahren, oder lag die Brille auf einem Stuhl, dann ist eine Entschädigung sehr unwahrscheinlich. Es ist sehr traurig zu lesen, wieviel hanebüchener Unsinn seit 21:42 Uhr auf die Frage geantwortet wurde...

    Kommentar von konny27 konny27konny27

    Die Brille lag im Schubfach.Sie hat sie rausgeholt und ist weggelaufen.Als ich das Kind samt Brille endlich hatte,war der Bügel verbogen und das Glas raus.

    Kommentar von mig112 mig112mig112

    Keine Chance auf Entschädigung. Da müsste deine Tochter einen der allerneuesten Verträge haben, in welchem bereits deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Gesetzlich haftet nämlich das Kind (<10) generell nicht und Mutter hat keine Aufsichtspflichten verletzt.

  • 2
    Antwort von holsch holsch

    war das nicht Dein netter nachbar, der mit der haftpfichtversicherung ?

    Kommentar von konny27 konny27konny27

    Hast du auch Recht,du gibst einem wenigstens einen Tip

  • 2
    Antwort von Bincilein Bincilein

    normal bekommt man, wenn man will, beim Kauf eine Brillenversicherung mit

    Kommentar von konny27 konny27konny27

    Ich war aber nicht bei Fielmann,da ist es mir immer zu voll.

  • 2
    Antwort von dalia4499 dalia4499

    ich glaube bei der eigenen familie zahlt die versicherung nicht

    Kommentar von maspick maspickmaspick

    So sehe ich das auch

    Kommentar von Lilly878 Lilly878Lilly878

    Doch, natürlich. Die Tochter hat eine eigene Haftpflicht Versicherung. Sie ist ja nicht über die Eltern versichert !!!

    Kommentar von dalia4499 dalia4499dalia4499

    aber es ist eine familie!sie gehören eine und der gleichen familie an und da geht es nicht

    Kommentar von mig112 mig112mig112

    @dalia du irrst dich gewaltig! Leider hast du nur eine Meinung.

    Kommentar von konny27 konny27konny27

    Sie wohnt nur im selben Haus,hat eigene Wohnung eine Etage höher

  • 1
    Antwort von dolorit dolorit

    ob die versicherung zahlt kommt auf den vertrag an - in aller regel ist das allerdings leider nicht der fall. versuchen würde ich es aber trotzdem - immerhin wurde diese versicherungsleistung ja auch erkauft... gruß

  • 1
    Antwort von piep83 piep83

    Also das kann über die Haftpflicht laufen - aber nicht bei der Enkelin. Diese ist zu jung und nicht "haftbar" zu machen. Müsste über die Tochter laufen zum Beispiel.

  • 1
    Antwort von jingjang2 jingjang2

    das kommt auf die Versicherung an. Mein Neffe hat mir auch die Brille vom Gesicht gehauen (unabsichtlich). Die Versicherung hat bezahlt. Aber man sollte sich auf keine krummen Dinger einlasssen. Schildert Ihr den Vorfall falsch und die Brille geht zum Gutachter (kann gut sein, da damit oft "Schmuh" betrieben wird)und sollte es sich herausstellen, dass der Vorfall so nicht gewesen sein kann, könnt Ihr mit einer Anzeige und Strafgeld rechnen.

    Kommentar von jingjang2 jingjang2

    ... dann war da noch die Aufsichtspflicht der Eltern, wenn das Kind noch keine 7 Jahre ist. Diese haben dafür zu sorgen, dass das Kind unter / jahren keinen Blödsinn machen kann. Sollte sich der Vorfall aber so ereignet haben, dass die Eltern gar nicht reagieren konnten, sieht das auch wieder etwas anders aus. Meine Erfahrung: Das liegt immer in der Hand des jeweiligen Sachbearbeiters und der Bindung zu der Versicherung. Ist die Tochter schon lange bei dieser Versicherung und/oder hat noch andere Versicherungen bei diesem Anbieter, habt Ihr gute Chancen.

  • 1
    Antwort von Lavendel53 Lavendel53

    Wie alt ist die Enkeltochter?

    Lass lieber deine Tochter die Brille kaputt gemacht haben. Die Versichrung müsste eigentlich bezahlen, weil ihr ja nicht im gleichen Haushalt lebt.

    Kommentar von konny27 konny27konny27

    Die Enkelin ist 2 Jahre alt.Sie ist so schnell damit weggelaufen,als ich ran war,war alles zu spät

    Kommentar von Lavendel53 Lavendel53Lavendel53

    Dann auf keinen Fall die Enkeltochter als Schadenverursacher angeben, weil Kinder unter sechs Jahren für keinen Schaden haftbar gemacht werden können, bzw. keine Versicherung für einen Schaden aufkommt . Die Eltern werden bei so kleinen Kindern immer die Aufsichtspflicht verletzt haben, wenn irgend etwas passiert.

  • 1
    Antwort von TanjaMaria1981 TanjaMaria1981

    denke schon dass da die Haftpflicht zahlt...kommt glaub ich nicht darauf an ob verwandt oder nicht, eher auf das Versicherungspaket...

  • 1
    Antwort von stefffi23 stefffi23

    Meine Schwester hat mir letztens einen Pulli mit Blondierung versaut - hab ich auch ersetzt bekommen. Sie wohnt allerdings nicht mehr im selben Haus... Einfach mal nachfragen und versuchen, ein NEIN hat man vorher schon. ;-))

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    Antwort von Lilly878 Lilly878

    Ja, das übernimmt die Haftpflicht Ihrer Tochter !

    Kommentar von MantaDhivehi MantaDhivehiMantaDhivehi

    die hat doch keine, lesen...

    Kommentar von dolorit doloritdolorit

    ich lese da aber, dass die gerade eben doch eine hat...

    Kommentar von konny27 konny27konny27

    Doch,die Tochter hat eigene Haftpflichtversicherung

    Kommentar von MantaDhivehi MantaDhivehiMantaDhivehi

    ^^ sry also müsste das die hp der tochter tragen

  • 1
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Wenn Du es geschickt anstellst, wird die Versicherung auf jeden Fall zahlen. Es ist nicht wichtig, ob es Deine Enkeltochter oder ein wildfremder Mensch ist. Verlagere einfach den Ort des Geschehens woanders hin.

  • 1
    Antwort von MantaDhivehi MantaDhivehi

    dann sieht es schlecht aus....

  • 1
    Antwort von muckimausi25 muckimausi25

    ein versuch ist es wert

    Kommentar von konny27 konny27konny27

    Super Antwort,warst mir eine große Hilfe

    Kommentar von konny27 konny27konny27

    Ich werde es versuchen.

    Kommentar von muckimausi25 muckimausi25muckimausi25

    viel glück

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