Darf die Polizei ohne richterliche Genehmigung Briefe zensieren?
Antworten (3)
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DerTrollDerTroll
Kommt darauf an, was du für Briefe meinst. Also wer wem was schickt? Meinst du Briefe an bzw. einen Gefängnisinsassen? Oder was genau? Normaler Weise geht die Post ja nicht durch die Polizei und wird von der schon garnicht geöffnet.
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LittleGiantLittleGiant
Wieso "zensieren"!? Wir sind hier ja nicht in einem Überwachungsstaat, wie es früher mal die DDR war. Du meinst wahrscheinlich auch nicht "zensieren", sondern "öffnen"!? Das kommt darauf an, ob der Verdacht einer Straftat besteht. Wenn die Polizei irgendwelche Ermittlungen anstellt, und Du gehörst zum Kreis der Verdächtigen, dann könnte ich mir das schon vorstellen. Aber nicht "einfach so", sondern auf richterliche Anordnung.Die können ja auch nicht einfach so in deine Wohnung eindringen, brauchen dafür einen Durchsuchungsbefehl.
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docbdedocbde
Zensieren? Also du meinst, bestimmte Passagen in Briefen streichen?
Oder meins Du öffen?
Kommentar von
baer1baer1 Ich meine einbehalten!
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meinst du einen selbstausgestellte Freibrief ? andernfalls: http://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis +
http://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis
Ja,einen selbstausgestellten Freibrief,so könnte man das nennen.Danke!