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Briefzensur

Frage von baer1 baer1

Darf die Polizei ohne richterliche Genehmigung Briefe zensieren?

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Antworten (3)

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    Kommt darauf an, was du für Briefe meinst. Also wer wem was schickt? Meinst du Briefe an bzw. einen Gefängnisinsassen? Oder was genau? Normaler Weise geht die Post ja nicht durch die Polizei und wird von der schon garnicht geöffnet.

    Kommentar von OSQuest OSQuestOSQuest

    meinst du einen selbstausgestellte Freibrief ? andernfalls: http://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis +
    http://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis

    Kommentar von baer1 baer1baer1

    Ja,einen selbstausgestellten Freibrief,so könnte man das nennen.Danke!

  • 0
    Antwort von LittleGiant LittleGiant

    Wieso "zensieren"!? Wir sind hier ja nicht in einem Überwachungsstaat, wie es früher mal die DDR war. Du meinst wahrscheinlich auch nicht "zensieren", sondern "öffnen"!? Das kommt darauf an, ob der Verdacht einer Straftat besteht. Wenn die Polizei irgendwelche Ermittlungen anstellt, und Du gehörst zum Kreis der Verdächtigen, dann könnte ich mir das schon vorstellen. Aber nicht "einfach so", sondern auf richterliche Anordnung.Die können ja auch nicht einfach so in deine Wohnung eindringen, brauchen dafür einen Durchsuchungsbefehl.

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    Antwort von docbde docbde

    Zensieren? Also du meinst, bestimmte Passagen in Briefen streichen?

    Oder meins Du öffen?

    Kommentar von baer1 baer1baer1

    Ich meine einbehalten!

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