baer1 am 08.11.2008 um 8:05 Uhr
Darf die Polizei ohne richterliche Genehmigung Briefe zensieren?

Kommt darauf an, was du für Briefe meinst. Also wer wem was schickt? Meinst du Briefe an bzw. einen Gefängnisinsassen? Oder was genau? Normaler Weise geht die Post ja nicht durch die Polizei und wird von der schon garnicht geöffnet.

Wieso "zensieren"!? Wir sind hier ja nicht in einem Überwachungsstaat, wie es früher mal die DDR war. Du meinst wahrscheinlich auch nicht "zensieren", sondern "öffnen"!? Das kommt darauf an, ob der Verdacht einer Straftat besteht. Wenn die Polizei irgendwelche Ermittlungen anstellt, und Du gehörst zum Kreis der Verdächtigen, dann könnte ich mir das schon vorstellen. Aber nicht "einfach so", sondern auf richterliche Anordnung.Die können ja auch nicht einfach so in deine Wohnung eindringen, brauchen dafür einen Durchsuchungsbefehl.
meinst du einen selbstausgestellte Freibrief ? andernfalls: http://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis +
http://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis
Ja,einen selbstausgestellten Freibrief,so könnte man das nennen.Danke!