Kann man den stempel auf einer briefmarke wegradieren oder andersweitig entfernen und diese briefmarke dann nochmal verwenden.?? Theodetisch würde das ja gehn..
Antworten (10)
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ZackenkingZackenking
Es ist grundsätzlich verboten. Falls man es trotzdem versuchen würde, bei einer Marke "drückt" man eventuell noch ein Auge zu. Wenn man das aber im grossen Stil macht, kann es teuer werden. Ein kleiner Tipp von mir. Des öfteren rutschen schon mal Briefe durch den Stempelautomat und werden nicht gestempelt. Löse diese Marke ab und benutze sie nochmals. Zwar auch Betrug, aber das sieht keiner. Es ist aber immer noch besser, ehrlich zu bleiben und neue Marken zu benutzen.
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nonopharos77nonopharos77
Es ist schon siebenfach beantwortet. Ich kann mich nur überall anschließen. Es dürfte in den meisten Fällen schon schwer sein, einen guten Stempel zu entfernen und es ist ein Betrugsversuch. Ich nehme an, das es wegen Geringfügigkeit kaum zu einem Strafverfahren kommen würde, aber zahlt sich denn das aus ??
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Peter96Peter96
Erstens wäre es Betrug und zweitens nimmt die Post Stempelfarbe, die man nicht einfach wieder entfernen kann.
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Hardy3Hardy3
Abgesehen davon, dass die Post das als Betrug auffasst: Wenn's einem auffällt, kriegt der Empfänger ein Strafporto aufgebrummt. Den Stempel wirst du aber kaum wegbekommen, ohne die Marke zu beschädigen.
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ForsthouseForsthouse
du kannst das versuchen,aber lass dich nicht erwischen-ist betrug.
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dingsvomdachdingsvomdach
habe ich früher versucht,wenn nur der Hauch eines Stempels zu sehen war:mit dem Radiergummi versucht,die Farbe zu entfernen.Klappt nur bedingt.Wenn du Pech hast,zerreisst die Briefmarke
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LeckerschmeckLeckerschmeck
Stempelfarbe kann man nicht radieren. Wenn nur eine Ecke getroffen ist, kannst Du die abreißen und die Marke nochmal verwenden. Das ist aber Betrug.
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wavemasterwavemaster
wenn sie dann noch klebt.. wenn auch zufällig kein stempel drauf ist geht das.. solange sie nicht abfällt oder sonstiges
Aber natürlich. Steht zwar nicht die Todesstrafe drauf, aber es lohnt sich. Für den Staat.