Ist es rechtlich erlaubt, dass Briefkastennamensschild und Klingelschild mit einer Sperre versehen sind?

15 Antworten

Für die Namensschilder an Klingel und Briefkasten ist es durchaus erlaubt, diese zu "sperren". Gibt es einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung der Eigentümergemeinschaft, hat jeder Mieter die Mietverträge mit seinen Mietern so abzufassen, dass die Änderung und Anbringung von Namensschildern nur durch die Hausverwaltung gemacht werden darf. Selbst, wenn das nicht im Mietvertrag steht, kann dennoch die Anlage so gebaut sein, dass ein Namenswechsel nur durch die HV selbst ordenltich möglich ist.

Es geht hierbei vor allem darum, dass am Eingang des Hauses eine ordentiche Klingelanlage mit gut lesbaren Namen in einheitlicher Gestaltung präsentiert wird. Das kommt letztlich auch den Bewohnern zu Gute.

Ob Deine Vermieterin die Hausverwaltung erwähnt oder nicht, ist völlig unerheblich. Jedes Wohngebäude mit Wohnungen, die unterschiedlichen Eigentümern gehören, ist von einer Hausverwaltung zu verwalten. Das ist gesetzlich geregelt. Insofern dürfte für Dich, auch ohne dass es eigens erwähnt wird, klar sein, dass es eine Hausverwaltung gibt.

Weiteres Problem: Die Hausverwaltung besteht darauf, dass der Nachbar für Notfälle einen Schlüssel behält.

Klare Sache: Das geht nicht. Darauf kann die HV nicht bestehen und es nützt auch gar nichts. Nämlich spätestens dann, wenn ihr nicht da seid und die Nachbarn auch nicht, was sicherlich häufiger vorkommen dürfte.

Auch die Hinterlegung bei der Hausverwaltung nützt nichts, denn das Büro ist bestimmt auch mal unbesetzt (Feierabend, Wochenenden) und bis im Notfall jemand von der HV zum Büro eilt, einen Schlüssel aus dem Tresor holt und zur Wohnung eilt, liegt längst kein Notfall mehr vor.

Gleiches gilt letztlich auch für den Hausmeister.

Also, was soll das?

Liegt ein Notfall vor, also bspw. ein Wasserrohrbruch, weil Wasser durch die Decke unterhalb kommt oder ein Feuer, weil Rauch aus der Wohnung quillt, muss sowieso Feuerwehr oder Schlüsseldienst kommen und ggf. gewaltsam öffnen. Andere sogenannte Notfälle, wie sie gerne mal konstruiert werden, kommen eigentlich nicht vor.

Manche Hausverwaltungen legen Wert auf einheitliche Schilder bei Klingel und Briefkästen. Die lassen die auch extra anfertigen. Sollte im Vertrag stehen, genau so wie die Anwesenheit einer Hausverwaltung.

Und wem du deine Wohnungsschlüssel gibst, ist deine Sache. Du kannst eventuell eine erreichbare Adresse und Telefonnummer für den Notfall hinterlassen.

Sprich mit deiner Vermieterin und/oder der Hausverwaltung, wie das mit dem Klingelschild gehandhabt wird.

Die Hausverwaltung kann gerne darauf bestehen, dass der Nachbar einen Schlüssel hat. Aber die Hausverwaltung ist nicht dein Vertragspartner, also hat sie dir in Vertragsangelegenheiten nichts zu sagen. Abgesehen davon entscheidest ganz allein du, wer einen Schlüssel bekommt und wer nicht.

Das Namensschild an Briefkasten und Türglocke kann man doch in Absprache mit der Hausverwaltung ändern, denk ich mal? Das mit dem Schlüssel hab ich so noch nie gehört, wir haben zwar am Hauseingang einen Schlüsselsave mit Generalschlüssel, aber eben nur für Notfälle (haben viele alte Menschen im Haus). Und ich denke aber auch das man sich an die Hausordnung zu halten hat, egal was man mit dem Vermieter abgesprochen hat ;)

Die Hausverwaltung hat überhaupt nichts zu verlangen, die ist nicht dein Vertragspartner.

Davon abgesehen, wem Du einen Schlüssel zur Wohnung gibst oder nicht entscheidest allein Du.

Vorsichtshalber solltest Du gleich den Schließzylinder der Wohnungstür austauschen. Den Originalen aufheben und bei Mietende wieder einsetzen.

Zum Klingel- und Briefkastenschild:

Vermutlich soll mit dieser "Sperre" verhindert werden das jeder nach Lust und Laune  Namensschilder anbringt. Womöglich noch welche die so absolut nicht zum "Ambiente" des Hauses passen.

Frag deine Vermieterin wie das dort gehandhabt wird. Es kann sein das Du entsprechende Schilder von der HV kaufen mußt.