Die Hausverwaltung/Der Beirat in einer Eigentümergemerinschaft verbietet die Aufkleber "Keine Werbung" auf dem Briefkasten. Dazu meine Frage: Ist es zulässig, ein derartiges Verbot auszusprechen und wo wäre das gesetzlich geregelt?
Briefkasten-Aufkleber "Keine Werbung"
Antworten (8)
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Bernd2012Bernd2012
Wenn die von der Eigentümerversammlung beschlossen hat, dass solche Aufkleber nicht erwünscht sind, darf man das halt nicht machen.
Der Beirat selber darf das aber nicht ohne Beschluss verbieten.
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KurushiyamaKurushiyama
"Keine Werbung" ist lediglich ein Hinweis für die Verteiler. Das einzige, was man machen kann, ist sich hinterher bei den Läden beschweren, von denen man trotzdem Werbung im Briefkasten hat.
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ChristiangtChristiangt
Du kannst auch jedem einzelnem Absender der Regelmäßigen Werbung bescheit geben das du seine Werbung nicht wünscht, dies muss beachtet werden, ein Gericht hat dazu letztens ein Urteil gefällt, dass du diesen Hinweis nicht am Biefkasten anbringen musst.
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Walter1967Walter1967
Ich hoffe, das hier hilft Dir etwas weiter!
http://www.frag-einen-anwalt.de/Briefkasten-Aufkleber-keine-Werbung-__f17683.htm...
Mir erschließt sich allerdings nicht, was die Eigentümer an diesem Aufkleber stört!
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crazyratcrazyrat Auch wenn dort steht, es ist statthaft, das zu beschließen, würde ich den Klageweg (sogar bis zum BGH) zu beschreiten, da meine Persönlichkeitsrechte eingeschränkt werden.
Mein Persönlichkeitsrecht, keine Werbung bekommen zu wollen, wird dadurch so stark beschnitten, dass es sicherlich Erffolg haben würde
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Walter1967Walter1967 Durchaus denkbar!
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crazyratcrazyrat
Es kann verboten werden, wenn es z.B. ein äthestisches Bild verschandeln würde. Ansonsten kannst DU sowas auf den Briefkasten kleben. Es kann Dir keiner verbieten, da es eine persönliche Angelegenheit von DIR ist, dass DU keine Werbung erhalten möchtest. Das ist ein unerlaubter Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte und daher unwirksam.
Und dann entsprechend Dich auch in den Robinsonlisten eintragen.
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PeterTheodorPeterTheodor hat der Mieter die Fassadenfläche des Hauses nicht gemietet, und außer in Fällen gewerblicher Vermietung (Reklameschilder o.ä.) auch kein Recht, dort irgendwelche Beschriftungen anzubringen.
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crazyratcrazyrat Das ist Nonsens, denn ein Briefkasten, auch wenn in der Wand eingebaut, zählt nicht zur Fassade.
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holgerholgerholgerholger
Die Begründung würde mich mal interessieren. Wenn er ohne Rückstände wieder abgeht, warum nicht?
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PeterTheodorPeterTheodor
Was sind das für Instanzen "/Der Beirat in einer Eigentümergemerinschaft " die unsinnige Verbote ausgeben. Schild daran und gut ist es. Wo wohnen und Leben wir denn?
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PeterTheodorPeterTheodor Hab noch was gefunden: hat der Mieter die Fassadenfläche des Hauses nicht gemietet, und außer in Fällen gewerblicher Vermietung (Reklameschilder o.ä.) auch kein Recht, dort irgendwelche Beschriftungen anzubringen.
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crazyratcrazyrat Ein Briefkasten zählt nicht zur Fassadenfläche.
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LuluMaus99 Warum ist das verboten???
Das ist ein ungesetzlicher Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte und UNWIRKSAM.
Einen solcher Aufkleber auf dem Briefkasten kann nicht verboten werden.
Nein, die Eigentümerversammlung kann solche Beschlüsse treffen, da sich der Briefkasten nicht in Deiner Wohnung bzw. Deinem Haus befindet. Wenn es um Reihenhäuser geht, bei dem neben jeder Haustür der Breifksten hängt, kannst Du aber einen Blumentopf vor die Tür stellen und dort ein Schild reinstellen mit derBeschriftung " hier keine Werbung"