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Briefkasten-Aufkleber "Keine Werbung"

Frage von phgalicia phgalicia

Die Hausverwaltung/Der Beirat in einer Eigentümergemerinschaft verbietet die Aufkleber "Keine Werbung" auf dem Briefkasten. Dazu meine Frage: Ist es zulässig, ein derartiges Verbot auszusprechen und wo wäre das gesetzlich geregelt?

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Antworten (8)

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    Antwort von Bernd2012 Bernd2012

    Wenn die von der Eigentümerversammlung beschlossen hat, dass solche Aufkleber nicht erwünscht sind, darf man das halt nicht machen.

    Der Beirat selber darf das aber nicht ohne Beschluss verbieten.

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Das ist ein ungesetzlicher Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte und UNWIRKSAM.

    Einen solcher Aufkleber auf dem Briefkasten kann nicht verboten werden.

    Kommentar von Bernd2012 Bernd2012Bernd2012

    Nein, die Eigentümerversammlung kann solche Beschlüsse treffen, da sich der Briefkasten nicht in Deiner Wohnung bzw. Deinem Haus befindet. Wenn es um Reihenhäuser geht, bei dem neben jeder Haustür der Breifksten hängt, kannst Du aber einen Blumentopf vor die Tür stellen und dort ein Schild reinstellen mit derBeschriftung " hier keine Werbung"

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    Antwort von Kurushiyama Kurushiyama

    "Keine Werbung" ist lediglich ein Hinweis für die Verteiler. Das einzige, was man machen kann, ist sich hinterher bei den Läden beschweren, von denen man trotzdem Werbung im Briefkasten hat.

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    Antwort von Christiangt Christiangt

    Du kannst auch jedem einzelnem Absender der Regelmäßigen Werbung bescheit geben das du seine Werbung nicht wünscht, dies muss beachtet werden, ein Gericht hat dazu letztens ein Urteil gefällt, dass du diesen Hinweis nicht am Biefkasten anbringen musst.

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    Antwort von Walter1967 Walter1967

    Ich hoffe, das hier hilft Dir etwas weiter!

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Briefkasten-Aufkleber-keine-Werbung-__f17683.htm...

    Mir erschließt sich allerdings nicht, was die Eigentümer an diesem Aufkleber stört!

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Auch wenn dort steht, es ist statthaft, das zu beschließen, würde ich den Klageweg (sogar bis zum BGH) zu beschreiten, da meine Persönlichkeitsrechte eingeschränkt werden.

    Mein Persönlichkeitsrecht, keine Werbung bekommen zu wollen, wird dadurch so stark beschnitten, dass es sicherlich Erffolg haben würde

    Kommentar von Walter1967 Walter1967Walter1967

    Durchaus denkbar!

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    Antwort von crazyrat crazyrat

    Es kann verboten werden, wenn es z.B. ein äthestisches Bild verschandeln würde. Ansonsten kannst DU sowas auf den Briefkasten kleben. Es kann Dir keiner verbieten, da es eine persönliche Angelegenheit von DIR ist, dass DU keine Werbung erhalten möchtest. Das ist ein unerlaubter Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte und daher unwirksam.

    Und dann entsprechend Dich auch in den Robinsonlisten eintragen.

    Kommentar von PeterTheodor PeterTheodorPeterTheodor

    hat der Mieter die Fassadenfläche des Hauses nicht gemietet, und außer in Fällen gewerblicher Vermietung (Reklameschilder o.ä.) auch kein Recht, dort irgendwelche Beschriftungen anzubringen.

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Das ist Nonsens, denn ein Briefkasten, auch wenn in der Wand eingebaut, zählt nicht zur Fassade.

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    Antwort von holgerholger holgerholger

    Die Begründung würde mich mal interessieren. Wenn er ohne Rückstände wieder abgeht, warum nicht?

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    Antwort von PeterTheodor PeterTheodor

    Was sind das für Instanzen "/Der Beirat in einer Eigentümergemerinschaft " die unsinnige Verbote ausgeben. Schild daran und gut ist es. Wo wohnen und Leben wir denn?

    Kommentar von PeterTheodor PeterTheodorPeterTheodor

    Hab noch was gefunden: hat der Mieter die Fassadenfläche des Hauses nicht gemietet, und außer in Fällen gewerblicher Vermietung (Reklameschilder o.ä.) auch kein Recht, dort irgendwelche Beschriftungen anzubringen.

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Ein Briefkasten zählt nicht zur Fassadenfläche.

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    Antwort von LuluMaus99 LuluMaus99

    Warum ist das verboten???

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