3

Briefkästen der Deutschen Post- Wer ist für Schneeräumung zuständig?

Frage von Brandenburg2009 Brandenburg2009

Hallo,

meine Frage wäre, wer ist dafür zuständig, dass vor den Briefkästen der Deutschen Post Schnee gefegt wird und Glätte beseitigt wird.

Ich komme an mehrere Briefkästen kaum oder gar nicht mehr heran um dort Post einzustecken, und die Schneemassen davor werden nicht weggeräumt oder beseitigt, sondern werden immer höher und keiner fühlt sich zuständig diese zu beseitigen.

Deshalb meine Frage, wer für di Beräumung von Schnee vor den Briefkästen der Deutschen Post zuständig ist?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 3
    Antwort von newcomer newcomer

    da sie meisst sprich fast immer an öffentlichen Wegen sind, die Stadt bzw Besitzer des Weges

    Kommentar von Sanderlein SanderleinSanderlein

    genau meine Meinung

  • 2
    Antwort von angy2001 angy2001

    Der Eigentümer des Hauses vor dem der Briefkasten steht. Kommst du nicht dran, nimm ein kleines Schäufelchen mit, grab ihn aus, tu deine Post rein. Der Postbote wird es dir danken und andere Mitmenschen auch.

  • 1
    Antwort von flyrobbin flyrobbin

    Warum wird aus sämtlichen aktuellen Schwierigkeiten immer gleich ein juristisches Problem gemacht? ...

  • 0
    Antwort von Guenni88 Guenni88

    Die Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Kommune mit dem dazugehörigen Straßenverzeichnis gibt Auskunft darüber, wer die Reinigungspflichten für die entsprechenden Straßenabschnitte hat. Anwohner die ihren Räumpflichten nicht nachkommen, können mit einem Bußgekd belegt werden.

  • 0
    Antwort von Mismid Mismid

    der Eigentümer des jeweiligen Grundstückes

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Aus dem Aufstellen der Kästen ergibt sich für die Post keine Verpflichtung zum Schneeräumen, da der Aufstellort der Kästen nicht der Post, sondern weiterhin dem ursprünglichen Grundstücksbesitzer gehört. Genau genommen gehört ihm sogar der Kasten, sofern keine Baulast für das Grundstück eingetragen ist.

    Da die Kästen in der Regel auf dem Gehsteig vor einem Grundstück aufgestellt sind, trifft die Räumpflicht also den Besitzer des dahinter liegenden Grundstücks.

  • 0
    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Briefkästen befinden sich auf öffentlichem Gelände, somit die Stadt.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    nicht immer!

  • 0
    Antwort von schildi schildi

    wahrscheinlich die Stadt oder Gemeinde oder wenn er vor einem Haus steht der Hausbesitzer.

  • 0
    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    der grunstückbesitzer,wo der kasten steht/hängt

  • 0
    Antwort von saeoclip2 saeoclip2

    Die Gemeinde des Ortes

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.