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Briefgeheimnisverletzung - was tun?

gefragt von Blacky2006Blacky2006 am 10.11.2007 um 11:27 Uhr

Einem Freund wurden von dessen Freund die Briefe aus dem Briefkasten geklaut. Dessen Freund hat diese Briefe nie geöffnet, sondern er hat diese Briefe weitergeleitet an jemand anderen, dieser hat die Briefe geöffnet. Was kann mein Freund tun, denn dessen Freund hat es zugegeben, dass er die Briefe aus dem BK genommen hat und an die andere Person weitergleitet hat und diese die Briefe geöffnet hat. Danke für eure Antworten.


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Briefgeheimnis (5)
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Reply


gri1su
beantwortet von gri1su am 10. November 2007 11:32
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Die Verletzung des Briefgeheimnisses ist ein Straftatbestand. Du könntest also Strafanzeige erstatten, aber die Frage ist, ob sich der Aufwand für Dich lohnt. Auf jeden Fall würde ich mir mal Gedanken machen, ob so ein Mensch weiterhin mein Freund sein könnte. Schließlich ist diese Tat zumindest ein gewaltiger Vertrauensbruch. Die Frage nach der Motivation für diese Tat ist dabei unerheblich.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 10. November 2007 11:36

Korrektur: Das bezieht sich natürlich auf die betroffenen Person, in diesem Fall auf Deinen Freund.

Kommentar von 10d8215561d9904c978f28fbd5aea7c5smallBlacky2006 am 10. November 2007 11:41

Mein Freund wurde dazu gezwungen. Er hat die Briefe nicht aufgemacht, sondern eine Dritte Person.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 10. November 2007 12:21

Ich verstehe nicht, wie und wozu Dein Freund gezwungen wurde, Unabhängig davon ist NIEMAND berechtigt, Briefe zu öffnen, die nicht an ihn selbst adressiert sind (es sei denn, es liegt ein Einverständnis vor). Also bleibt es auf jeden Fall bei einem Straftatbestand.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 10. November 2007 11:30
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Was tun? Anzeige erstatten bei der Polizei! Beim Pfarrer oder bei GF drüber reden bringt nix.


Qetan
beantwortet von Qetan am 10. November 2007 23:12
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Keine Frage, Anzeige bei der Polizei machen.




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