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Briefgeheimniss verletzt?

Frage von kaanna kaanna

Hallo, ich habe eine Frage zum Briefgeheinmniss und finde einfach keine richtige Antwort für mich im Netz Hier der Fall: Meine Vater hat einen Brief von einem Nachbarn ( nennen wir in X) bekommen, es geht um einen Streit zwischen Ihnen, bei dem unser Nachbar X andere Nachbarn als Zeugen benennt. Mein Vater hat auf den Brief geantwortet. Allerdings hat er nicht nur X, sondern auch den anderen den Brief und eine Kopie des Briefes von X geschickt. X will jetzt meinen Vater verklagen, weil er das Briefgeheimniss durch die Kopien an die Nachbarn/ Zeugen verletzt habe! ! Stimmt das? Dürfen Zeugen icht wissen, wenn sie als solche benannt werden? gehört der Brief jetzt nicht meinem Vater? In dem Brief stand überings nichts von geheimhaltung oder ähnlichem! Was meint ihr dazu?

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von eurofuchs2 eurofuchs2

    Das Briefgeheimnis wurde nicht verletzt.

    Grundsätzlich darf der Empfänger eines Briefes damit machen, was er will.

    Eingeschränkt wird dieses Recht u.a. durch

    (a) mögliche Schweigepflichtvereinbarungen,

    (b) ggfs. das Urheberrecht,

    (c) ggfs. das Persönlichkeitsrecht des Absenders.

    Das wäre jeweils im Einzelfall zu prüfen; ob hier ggfs. (c) zutrifft, müsste man mal schauen.

    Nähere Informationen zum Persönlichkeitsrecht findest du hier:

    http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/Haftung/hiic8d.htm

    Kommentar von eurofuchs2 eurofuchs2eurofuchs2

    Vielen Dank für das Sternchen.

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    Antwort von Jade05 Jade05

    Zu: Verletzung des Briefgeheimnisses

    Täter kann jeder sein, der nicht zur Kenntnisnahme bestimmt wurde. Es handelt sich somit um ein negatives Sonderdelikt. Wer Kenntnis von einem Schriftstück nehmen darf, entscheidet in der Regel derjenige, der das Schriftstück verschlossen hat, also beispielsweise der Absender eines Briefes. (WIKI)

    Wie das rechtlich gehandhabt wird... keine Ahnung.

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    Antwort von MarcSu MarcSu

    Hier ist der genaue Wortlaut des Gesetzes, damit ist eindeutig klar, daß Dein Vater noch nicht einmal annähernd das Briefgeheimnis verletzt hat:

    § 202 Verletzung des Briefgeheimnis

    (1) Wer unbefugt1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder

    1. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

    (3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.

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    Antwort von fraufrings fraufrings

    Verletzung des Briefgeheimnisses läge vor, wenn jemand Anderes als dein Vater den Brief geöffnet hätte. Aber er war ja an deinen Vater adressiert und er hat ihn geöffnet.

    Wenn die Zeugen in dem Brief erwähnt wurden, warum dürfen sie dann nicht wissen, dass X sie als Zeuge benennt. Schließlich müsste X ja anständigerweise auch diese Zeugen ansprechen. Tut er dies nicht, dann hat er warscheinlich nur geblufft. Ich finde es so in Ordnung, wie dein Vater das macht. Wenn X meint deinen Vater bedrohen zu müssen, dürfen die Nachbarn (oder Zeugen, wie X sie nennt) ruhig auch mal das böse SChreiben sehen, damit sie wissen wie X tickt. Ich hätte es genau so gemacht. Vielleicht merkt X ja auch, dass er sich mit dem Brief lächerlich gemacht hat.

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    Antwort von Kuschelruschel Kuschelruschel

    Das Briefgeheimnis besagt, dass nur befugte Leute einen Brief öffnen dürfen/sollten. Was später damit passiert ist egal. Ich glaube kaum, dass sich ein Anwalt an den Fall traut.

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    Antwort von Egoline Egoline

    Das Briefgeheimnis wäre verletzt, wenn jemand Anderes als Dein Vater den an ihn gerichteten Brief geöffnet hätte.

    http://de.wikipedia.org/wiki/VerletzungdesBriefgeheimnisses

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    Antwort von grace83 grace83

    Dann soll X mal sagen, worauf er seine Klage stützen will! Und was die Verletzung des Briefgeheimnisses angeht, kann X sich mal § 202 StGB durchlesen! Dann wird er wissen, dass der nur gilt, wenn man quasi fremde Post öffnet und nicht, wenn man einen Brief, den man erhalten hat, von sich aus weiterleitet! Und natürlich dürfen Zeugen wissen, wenn sie als solche benannt werden sollen!

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Nun ja, das Briefgeheimnis hat er nicht verletzt, dazu müsste Dein Vater einen nicht für Ihn bestimmten Brief geöffnet und gelesen haben.

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    Antwort von camper1919 camper1919

    http://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis

    mal davon abgesehen, dass es eine sauerei ist, dass dein vater sowas macht, das briefgeheimnis beginnt mit absenden, und endet mit empfang des briefes

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    Antwort von faband faband

    dein vater hat kein gesetz gebrochen !jeder brief, der ihm zugesendet wird, kann er rumzeigen, kopieren oder wegwerfen....

    das ist seine eigene sache...

    alles wird gut...

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    Antwort von driver1951 driver1951

    Dein Vater kann mir seiner Post machen, was er will. Ob er den Brief kopiert oder nur von jedem lesen lässt der ihm über den Weg läuft ist einzig und allein seine Sache. Natürlich sollten Zeugen wissen, das sie etwas bezeugen sollen, wäre ja sonst völlig unlogisch.

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    Antwort von renno renno

    brifgeheimnis sollten eigentlich nur pstboten haben der rest ist davon nicht betroffen

    Kommentar von faband fabandfaband

    nein !

    das gilt fuer alle !

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    Antwort von GatowerKugel GatowerKugel

    Nein, X ist im unrecht.

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