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Briefgeheimnis VS umgezogener Empfänger VS Zurücksendung VS keine Senderadresse auf Briefumschlag

Frage von gdogg2k2 gdogg2k2

Hallo zusammen,

habe einen Brief bekommen, der nicht für mich bestimmt ist. Der Nachname stimmt überein, allerdings ist der eigentliche Empfänger seit über zwei Jahren verzogen. Ich habe keinen Kontakt zu dieser Person und somit auch nicht dessen neue Anschrift.

Auf dem Briefumschlag steht nicht die Adresse des Senders drauf. Es ist eines dieser Briefumschläge mit Fenster, wo nur die Adresse des Empfängers auf dem Brief selber lesbar ist. Die des Senders ist also durch den Briefumschlag verdeckt.

Wenn ich jetzt den Brief öffnen würde, um herauszufinden, wer der Sender ist, damit der Brief an den Sender zurückgeschickt werden kann (mit dem Verweis, das der Empfänger verzogen ist), würde ich das Briefgeheimnis verletzen und mich strafbar machen.

Was tun?

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Antworten (7)

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    RatgeberHelden Antwort von dasMimi dasMimi

    Am Besten ist es, wenn Du den Brief der Post zurück gibst.Die leitet ihn an dann nach Marburg weiter, dort ist eine Stelle, die unanbringliche Sendungen ohne ersichtlichen Absender öffnen darf.Wenn der Absender zu ermitteln ist, wird er den Brief dann zugeschickt bekommen.

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    Antwort von kertho01662 kertho01662

    Öffnen des Briefes ist strafbar.

    Du schreibst auf den Umschlag: "Empfänger verzogen", steckst den dann in einen normalen Postbriefkasten, fertig. Die Post regelt das dann.

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    Antwort von Schlappstruller Schlappstruller

    Aufmachen und lesen.... Meist ist es eh nur Werbung. Wenn es ein Haftbefehl ist, wegwerfen und sich auf eine früh morgendliche Bullenpräsenz an der Haustüre gefasst machen. Bullen fragen nicht. Wenn du wiedersptichst gibts Gummi....

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    Antwort von Schlappstruller Schlappstruller

    Aufmachen und lesen.... Meist ist es eh nur Werbung. Wenn es ein Haftbefehl ist, wegwerfen und sich auf eine früh morgendliche Bullenpräsenz an der Haustüre gefasst machen. Bullen fragen nicht. Wenn du wiedersptichst gibts Gummi....

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    Antwort von Niagarakatze Niagarakatze

    Knifflige Lage... Aber wirf ihn doch echt mit der Notiz "Empfänger verzogen" in den nächsten Briefkasten... Da muss sich die Post drum sorgen, nicht du!

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    Antwort von gdogg2k2 gdogg2k2

    Hmmm, hatte schonmal so einen Fall, aber das war ein Brief von TNT.

    Die telefonische Hotline von TNT meinte damals zu mir, sie könnten sich nicht um die Zurücksendung kümmern, da auf meinem Briefkasten nur mein Nachname steht und daher die Zustellung des Briefs korrekt war.

    Also habe ich den Brief frankiert und dann selber per Post geschickt (damals stand die Adresse auf dem Briefumschlag drauf).

    Ich befürchte, die Deutsche Post könnte genauso argumentieren.

    Kommentar von ruediger32 ruediger32ruediger32

    Das ist doch Käse. Es üblich, dass man meistens nur den Nachnamen auf Klingelschilder und Briefkästen anbringt. Das kann man niemanden zum Vorwurf machen, schon allein deswegen, weil viele Namen einfach zu lang sind. Wenn jemand Schmidt oder Müller heißt, dann hilft vielleicht noch nicht mal der Vorname. Ich kenne einige "Andreas Müllers", "A. Müller" gibt's noch häufiger. Und Außerdem muss ja auch garantiert sein, dass auf dem Brief nicht nur "An die schöne Frau Müllerin", sondern an "Frau Annika Müller".

    Wenn man mit Schmidt oder Müller heißt, d

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    Antwort von Karl478 Karl478

    Dem Briefträger mitgeben.

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