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Briefgeheimnis - Vertraulichkeitsvermerk

Frage von skyPunzki skyPunzki

Hallo,

wie sieht es im Unternehmen mit dem Briefgeheimnis aus?

Wenn der Brief so adressiert ist:

persönlich/Vertraulich Firma Name des Mitarbeiters

Darf in diesem Fall auch nur der Mitarbeiter den Brief wegen dem Vertraulichkeitsvermerk öffnen oder gilt der Brief für die Firma als persönlich/vertraulich?

Bei Antworten bitte ich um Angebe von Gesetzbuch, Din-Regel oder einem Gerichtsurteil.

Vielen Dank für eure Hilfe

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Antworten (3)

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    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Es gibt 2 Arten von Anschriften. Da ist einmal die von Dir genannte Variante. Da ist die Firma der Adressat mit dem Hinweis, dass der Brief an den Mitarbeiter weitergeleitet werden soll. Aber der Adressat darf den Brief öffnen. Die andere Variante ist auch zunächst der Hinweis "Persönlich-Vertraulich", aber dann als Anschrift:" Herrn..... in Firma...". Bei dieser Anschriftenvariante ist der Brief an den Mitarbeiter adressiert, und nur er darf den Brief öffnen.

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    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Steht die Firma zuerst und dann erst der Name des Mitarbeiters, kann der Brief in der Poststelle geöffnet werden. Bei vertraulichen Schreiben muss zuerst der Name des Mitarbeiters stehen und dann darunter das Unternehmen. Dann darf der Brief nur persönlich von dem betreffenden Mitarbeiter geöffnet werden.

    Grundlage: DIN 5008 (in meiner Fassung auf Seite 20)

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    Antwort von Nic43 Nic43

    Der Postbevollmächtige darf ihn öffnen!

    http://de.wikipedia.org/wiki/Postvollmacht

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