Darf der Ehegatte einen Brief der speziell an sein Gattin gerichtet ist ohne dessen Einverständnis öffnen? Oder würde er dabei gegen das Briefgeheimnis verstoßen?
Briefgeheimnis
Antworten (10)
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leaengelleaengel
Man darf nur die Post öffnen, die an einen selbst adressiert ist - oder halt mit Vollmacht. Briefe, die an beide Ehegatten adressiert sind, darf man auch öffnen, aber niemals Post, die nur an den Ehegatten adressiert ist. M.E. verletzt das sowohl das Briefgeheimnis als auch das Vertrauensverhältnis.
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UllaMUllaM
Nein - darf man rechtlich gesehen wohl nicht. In einer gut funktionierenden Ehe dürfte es ok sein. Aber warum sollte man das überhaupt tun ???
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Rosenthaler Briefgeheimnis gilt auch für Ehegatten. Aber wenn es dabei schon Probleme gibt, sollte man vielleicht die Ehe generell überdenken!
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AnellAnell
Juristisch weiß ich es nicht. Finde es allerdings nicht ok, das zu tun. Vertrauensbruch, es sei denn, es ist ausdrücklich anders vereinbart. Anell
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Ally32Ally32
Zumindest zerstört er Vertauen damit. SChliesslich ist der Brief an die Frau gerichtet
Aus Eifersucht.
Eifersucht entwickelt sich aus mangelndem Vertrauen. Vertrauen ist eine sehr wichtige Basis für eine gut funktionierende Beziehung/Ehe...