hatte von opendownload schon per e.mail mahnungen bekommen und jetzt von rechtsanwalt olaf tank wer ist dieser anwalt kann der mir was und soll ich es weiter ignorieren ??? er schreibt mir im auftrag von opendownload

Reicht es nicht die Frage einmal zu stellen?
Ansonsten alles aufheben was kommt aber nicht reaiegren. Die trauen sich nicht zu klagen und sind schon beim Verbraucherschutz gemeldet
Kann allen nur beipflichten. Es gibt im Internet gute Antwortschreiben - muß ich nicht noch einmal tun. Wichtig - Fristen wahren - insbesondere wenn tatsächlich mal ein Schreiben vom Gericht kommen sollte. Keinesfalls zahlen. Ich habe noch folgendes unternommen - da ich selbstständig bin, kostet es mich Zeit auf den Teletappi zu antworten. Und die ist kanpp und teuer. Also: Sein Drohbrief ist für mich ein Auftrag zur Einholung von Rechtsauskünften zum Thema. Hinzu kommt Zeit für Beantwortung des Schreibens, Konsultation + Fahrtkosten zu meinem Anwalt, Überstundenzuschlag (ich kann erst nach regulärer Arbeitszeit antworten) sowie So. und Feiertagszuschlag. Das alles in eine Rechnung gepackt (juristisch und kaufmännisch einwandfrei formulieren - mit Steuernummer, Steuer ID, Zahlungsziel und Zahlungsfristen) und dem Widerspruch angehängt. Zwei Ergebnisse: 1) Sollte es tatsächlich zu einem Gerichtstermin kommen, so hat man selbst eine Kostennote entgegenzuhalten, deren Begleichung durch Herrn RA Tank einem bei Gewinn des Rechtsstreites zusteht. Wenn nicht - die Arbeit für den Widerspruch hatte man sowieso. 2) Der Herr RA Tank ist, sofern es alle machen würden (aber das ist leider beim treudeutschdoofen Rechtsmichel kaum zu erwarten), derart mit Widersprüchen (Schriftsätze und Porto...) befasst, das wohl kaum Zeit bleibt, seine Frankiermaschine mit den Mahnungen zu belasten. Die ist dann anders ausgebucht. F.f. bei den eigenen Rechnungen mahnen (bis zur dritten Mahnung), Widerspruch zurückweisen, und letztlich Titel beim Amtsgericht holen. Kurz und knapp: Spieß umdrehen. Anders bekommt man dieses Pack nicht in den Griff - da läßt der deutsche "Rechtsstaat" den Betrügern zuviel Spielraum.

Jede ernstzunehmende Mahnung hat unter Betreff eine Aussage. Somit hast Du Gewissheit, ob real und berechtigt oder nicht. Alles andere an dreistem Netmüll von irgendwelchen Verbrechern ungelesen löschen und ignorieren. Herzlichst Bert Otto

es ist durchaus wahrscheinlich das es garkeinen olaf tank gibt. google mal nach dem. (edit: ok es gibt ihn ^^) Opendownload ist eine Inkasso-stalking betrügerseite. Ignoriere alles was du von ihnen bekommst. Informiere dich auf www.computerbetrug.de
Japp, der ist bekannt. Hier: http://infopirat.com/bm_abzocker-anwalt-olaf-tank-inkassiert-jetzt-fuer-opendown...
Auf keinen Fall darauf reagieren, keine Zahlungen tätigen. Erst wenn wirklich ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, reagieren! Aber so weit kommt es nicht.
hallo, habe auch dieses problem. reagiere einfach nicht. olaf tank ist bekannt genauso wie opendownload. solltest du vom gericht was erhalten, so lege einfach widerspruch ein. die sache verlaeuft sich aber vorher im sand. schaue mal in der verbraucherzentrale nach die kennen olaf tank auch. mach dir zwecks dieser angelegenheit keine gedanken. anscheinend laeuft auch schon ein ermittlungsverfahren gegen opendownload bei der staatsanwaltschaft in mannheim.

Hier findest du die einzige und auch eindeutige Anwort auf die Tätigkeit dieses Winkeladvokaten!
http://www.nicht-abzocken.eu/Olaf+Tank+++Opendownload+de+++erstatten+Sie+Strafan...

Jedenfalls kein unbekannter http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=77153&ccheck=1 Auf keinen Fall Zahlen. Wenn Mahnbescheid kommt, Widerspruch.

Laut wiki: Sowohl in Österreich als auch in Deutschland ist dabei wichtig, dass die Leistung bereits bewirkt sein muss, anders gesagt, dass bezahlt worden ist. Abzahlungsgeschäfte (Ratenzahlungskäufe), aus denen dem Minderjährigen erst noch zu erfüllende Verpflichtungen entstehen, sind somit nicht erfasst. Für solche Geschäfte bleibt es bei der Regel, dass die Wirksamkeit des von dem Minderjährigen abgeschlossenen Vertrags von der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abhängt.
Richtig. Siehe auch hier: http://www.young-news.de/allgemeiner-ratgeber-f13/verstecktes-abo-internet-abzocke-t291.html