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Brief von Inkassounternehmen.Kleine Summe.Beachten?

Frage von songino songino

Folgende Situation: -hatte für eine Fahrt mit der Bahn kein Ticket lösen können, da der Automat kaputt war(wirklich) - bin trotzdem eingestiegen und konnte auch ein Ticket(ohne Strafe) beim Schaffner lösen, jedoch nicht direkt bezahlen. - Erinnerungsschreiben und Mahnungen kamen par Post ans Elternhaus, so dass ich erst alles lesen konnte, als schon der Inkassobrief zu Hause lag. -Habe jetzt die ursprüngliche Summe beglichen. ABER nicht die Inkasso und Mahngebühren (150€) FRAGE: kann ich diesen Betrag getrost offen lassen, da sich für die Bahn bzw. das Inkassounternehmen es sich nicht lohnen würde Personal zu mir nach Hause zu schicken oder aber den Betrag einzuklagen?

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Antworten (9)

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Die ganze Geschichte ist merkwürdig, aber die Inkasso wird keine Ruhe geben bis sie ihr Geld bekommen.

    Kommentar von Klaus080859 Klaus080859Klaus080859

    Das war jetzt die 2. falsche Antwort in kurzer Zeit, sei doch bitte so gut und schreibe nur wenn Du Dir sicher bist. Ist nicht bös gemeint aber so hilfst Du hier keinem.

    Kommentar von dwarf dwarfdwarf

    @ Klaus080859 er hat den Betrag doch erst nach dem Mahnungen beglichen. Und das da ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird ist heute doch normal. Also was ist an der Antwort falsch?

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Oh, mich würde interessieren welche die angeblich erste falsche Antwort war?

    Kommentar von dwarf dwarfdwarf

    @Modern art(ist)das würde mich auch interessieren. Aber kann ja sein, dass über Nacht die Gesetze geändert wurden?

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    Antwort von anjanni anjanni

    Tatasächlich mußt Du das Inkassounternehmen nicht bezahlen.

    Wir haben mal Briefe eines Inkassounternehmens bekommen und wußten gar nicht, was nun eigentlich der ursprünglichen Forderung zugrunde lag. Wir haben die also erst mal aufgefordert, die ursprüngliche Forderung zu belegen. Das konnten die natürlich nicht. Wir haben dann selbst recherchiert, festgestellt, daß diese ursprüngliche Forderung tatsächlich rechtens war - und haben nur diese bezahlt. Dem Inkassounternehmen haben wir darüber Mitteilung gemacht - und fertig.

    Inkassounternehmen kaufen Forderungen auf. Aber wenn die Forderung nicht mehr besteht ...

    Tatsächlich aber solltest Du mal an den "Postlagerzeiten" bei Deinen Eltern etwas ändern. Zumindest sollten sie Dich benachrichtigen, wenn außergewöhnliche Absender vermehrt schreiben und es nicht gerade nach Werbung aussieht. Ich frage dann schon mal meine Kinder am Telefon, ob ich den Brief jetzt mal öffnen sollte...

    Kommentar von dwarf dwarfdwarf

    @anjanni dein Fall und der von songino sind so gleich, wie Birnen und gestopfte Socken. Sowie geschrieben steht bestand die Forderung noch, als der Inkassobrief kam und wurde dannach erst begleichen.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    dwarf - das war bei uns auch so

    Kommentar von dwarf dwarfdwarf

    @anjanni, so wie du schreibst, gehe ich von aus du hast du vorher keine Mahnungen bekommen?Das Inkassounternehmen sicherlich nicht eins der Besten war, weil sonst hätten die auch die Forderungen belegen können? Und vielleicht hatte dein Gläubiger auch ein Herz und hat das Inkassounternehmen informiert, dass es sicher erledigt hat? Auch bestand die Forderung im oben genannten Fall ja noch, als das Inkassounternehmen geschrieben hatte.Auch denke ich ihr hattet sehr viel Glück. Zumindest seit ihr wohl gute Kunden und auch dort, wie auch bei anderen Gläubigern, zuverlässige Zahler.

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Das kannst du wirklich nicht miteinander vergleichen!

    Kommentar von songino songino

    warum nicht? es gab eine forderung, die rechtens war. aus verschiedenen gründen wurde die nicht gleich ausgeglichen => mahn, und inkassogebühren. dann ursprünglichen betrag beglichen und nie mehr was von inkasso, etc. gehört. hoffe so läuft das auch bei mir.

    Kommentar von Condor131 Condor131Condor131

    Heisst also, ich bekomme mahnungen, dann schreiben vom inkassounternehmen und begleiche dann nur die urspruengliche forderung und gut ist gruebel
    Falsch, wenn das inkasso kein geld vom auftraggeber sieht, dann holt es sich das entsprechend und lustiger weise gewinnt es bei angemessenheit aller massnahmen und der gebuehren auch. Nun, was ist dann die konsequenz? Ganz einfach: Zu den zusaetzlichen kosten Mahngebuehren und Inkassokosten kommen gerichtskosten und anwaltskosten der gegenseite. Was das aus 150 euro macht laesst sich leicht ausrechnen.

    Kommentar von dwarf dwarfdwarf

    @songino, dann lege dir mal jede Menge Glücksbringer zu, damit sich deine Hoffnung auch erfüllt. Wäre nett, wenn du irgendwann uns mal schreibst, wie das Ganze ausging. Ich wünsche dir jeden Falls dafür sehr viel Glück.

  • 1
    Antwort von dwarf dwarf

    Wer Forderungen erst nach Mahnungen bezahlt, wenn das Inkassounternehmen schon eingeschaltet ist, der muss auch dieses bezahlen.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Kommentar von dwarf dwarfdwarf

    Warum nö? Und auf welche Rechtsgrundlange bezieht sich das?

    Kommentar von melboky2007 melboky2007

    Es gibt aber kein einziges erfolgreich durchgezogenes Gerichtsverfahren wg nicht titulierter Inkassogebühren sofern das Inkasso extern beauftragt ist

  • 1
    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Hattest Du das Inkassounternehmen beauftragt ?

    Es ist selbst einem Deppen zuzumuten ein eigenständiges Mahnverfahren zu betreiben, also auch der Bahn ! Dem Inkassounternehmen Mitteilung hierüber machen, Forderung der Bahn nebst Mahnkosten der Bahn bezahlen,dann dürfte Ruhe sein !

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    So isses.

  • 1
    Antwort von opderberg opderberg

    verwirred "und konnte auch ein Ticket(ohne Strafe) beim Schaffner lösen, jedoch nicht direkt bezahlen." Was nun? Offensichtlich nicht bezahlt oder doch beim Schaffner bezahlt? Was iss nun richtig?

    Kommentar von songino songino

    habs ticket bekommen; aber nicht beim schaffner bezahlt.

  • 1
    Antwort von Klaus080859 Klaus080859

    Ein Inkassounternehmen versucht Leute einzuschüchtern und schafft es traurigerweise auch sehr oft. Schreib Ihnen zurück das sie das Geld gerichtlich einklagen können wenn sie wollen und schon hast Du Ruhe.

    Kommentar von dwarf dwarfdwarf

    Guter Tip, vielleicht hat er Glück, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit abgelehnt wird. Und wenn nicht? Darf er dann zusätzlich noch die Gerichtskosten bezahlen? Oder geht er dann sogar wegen etwa ursprünglich vielleicht nur 4 Euro hinter Gitter?

    Kommentar von songino songino

    genau das ist der plan. wollte eben bestätigung haben, ob das funktionieren kann.

    Kommentar von dwarf dwarfdwarf

    Ich glaube nicht, das dies unbedingt immer funktioniert, da ich weiß, durch die Aussage einer Mitarbeiterin eines Inkassounternehmens, dass dieses Unternehmen wegen ursprünglich 9 Euro so etwas als Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen hat.

    Kommentar von melboky2007 melboky2007

    @dwarf -

    das ist Käse hoch 10 - ich bin fassungslos ! Es geht lediglich um Inkassogebühren

    Kommentar von dwarf dwarfdwarf

    @melboky2007
    Stimmt,das ist Käse, ich bin ja auch auf den anderen Kommentar eingegangen. Nur ein Strafverfahren kann eingestellt werden, wegen Geringfügigkeit. Der Fall könnte rein rechtlich als Betrug verfolgt werden und dann könnte dies eingestellt werden, hat aber mit Zivilrecht nicht zu tun. Grundsätzlich ist es richtig, dass Inkassogeführen nur, auch von externen Dienstleistern, verlangt werden könne, sofern diese angemessen und tatsächlich angefallen sind. Falsch ist das dies noch nie gemacht wurde. Ich weiss nicht genau, müsste aber OLG Berlin, OLG Schwerin und OLG Naumburg. Beim OLG Naumburg (hoffe richtig geschrieben) war dies 1994, 1996 und 2004 Entscheidungen, die Inkassogebühren als zulässig und sofern angemessen und begründet angesehen haben. Tenor der Urteile ist, dass ein externer Dienstleister in Anspruch genommen werden kann, dieser jedoch nach den rechtlichen Gegebenheiten sich seine Dienstleistung nur zurechnen lassen darf, wenn und soweit diese tatsächlich angefallen, hier kommt als Beispiel die Aufenthaltsermittlung in Betracht, und im Verhältnis zur ursprünglichen Summe angemessen sind. Wenn jemand meint, weil er Briefe nicht liest, hat er keine Kenntnis vom Inhalt, so möge er doch einfach das BGB aufschlagen, dort ist das eineindeutig definiert, dass die Kenntnisnahme möglich sein muss, ob diese erfolgt ist oder nicht ist rechtlich unbeachtlich. Wenn derjenige auch noch meint, er habe ja nichts weiter getan, dann liegt eindeutig ein Betrug zumindest jedoch eine Unterschlagung vor, in beiden Fällen mit Vorsatz. Damit ist sogar eine Schadensersatzforderung aus unerlaubter Handlung nach BGB möglich .... also immer sachte.

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    Antwort von melboky2007 melboky2007

    http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Inkassob%C3%BCro&stable=1

    Eine erfolgreiche Klage explicit wegen nicht bezahlter nicht titulierter Inkassogebühren eines vom Gläubiger extern beauftragten Inkassobüros ist jedoch bisher nicht bekannt bzw. wurde verloren: Oberlandesgericht Oldenburg 11 U 8/06 sowie Landgericht Oldenburg 16 O 3484/05

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    Antwort von songino songino

    Also erstmal tauuuusend dank für all eure antworten. bin echt begeistert von diesem Rücklauf und eurer Hilfsbereitschaft! echt HAMMER! gute-frage.de lebe hoch!

    ich möchte mich da vor allem klaus und anjanni anschließen. ich sehe das mit dem einschüchtern genauso und will deshalb bis auf die urspüngliche Forderung(welche rechtens ist) keine weiteren Gebühren bezahlen. (kann mir das als Student auch wirklich nicht leisten, die Konten sind derzeit eh immer überzogen)

    Mich würde es noch brennend interessieren, wenn jemand informationen bzw. Erfahrungen dazu hat, wann bzw. ob Verfahren wegen Geringfügigkeit o.ä. abgelehnt werden.

    und einmal wieder: Danke! beste Grüße

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    Antwort von goge3 goge3

    schau unter googel ob die inkasso firma, die rechtsanwälte ob es die wirklich gibt

    Kommentar von songino songino

    der forderungsbetrag der bahn ist rechtens. ausserdem ist das die bahn... da werden kaum dubiose geschäfte laufen. die rechtsanwälte existieren.

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