Hallo, ich habe gestern einen Brief von infoscore Forderungsmangement GmbH erhalten.
Es geht darum, dass ich noch eine offene Rechnung bei einem Elektronik Händler habe.
Ich habe mir im März ein Handy bei einem Online Händler bestellt und direkt bezahlt. Die Bestellung wurde allerdings von dem Händler wieder storniert, daraufhin habe ich das Geld von meiner Bank wieder zurück überweisen lassen. Nun, leider zu spät, bemerkte ich, dass der Händler doch tatsächlich das Geld mir noch einmal überwiesen hatte. Deswegen stand mein Kundenkonto mit dem Betrag im Soll. Der Betrag und Gebühren (63,00€ nur für die Gebühren!?!) wird nun gefordert. Daraufhin habe ich dem Händler angeschrieben und gefragt, warum keine Mahnungen geschickt wurden?
Es wurde mir folgendes geantwortet:
Sehr geehrter Herr *******,
vielen Dank für Ihre E-Mail an *****.
Wir hatten Ihre Bestellung storniert und Ihnen mit der Stornierungs E-Mail mitgeteilt, dass wir Ihnen den Rechnungsbetrag wieder auf Ihr Konto zurücküberweisen. Dieses ist am 09.03.2011 erfolgt. Es wurde Ihnen der Rechnungsbetrag in Höhe von 71,98 Euro auf Ihr Konto zurück gebucht.
Ihre Rücklastschrift erfolgte am 10.03.2011. Somit erfolgte eine Doppelerstattung für die bestehende Bestellung.
Am 10.04.2011 - erfolgte eine Erinnerung zur Rückzahlung
Am 29.03.2011 - 1. Mahnung zur Rückzahlung
Am 12.04.2011 - 2. Mahnung zur Rückzahlung
Die E-Mails gingen alle an die von Ihnen hinterlegte E-Mail Anschrift:
Somit ist die Post vom Inkassobüro gerechtfertigt und muss von Ihnen beglichen werden.
...]
Jetzt meine Frage an die Experten:
Ist der Brief vom Inkasso gerechtfertigt?
Grüße & vielen Dank!
Mahnungen erreicht mich nicht. Liegen vermutlich im Spam
Ahja... Aber die Erinnerung vom 10.4. ist angekommen und nicht im Spam gelandet oder wie? So einen intelligenten Mailaccount brauche ich auch, der Mahnungen automatisch in den Spamordner verschiebt... Aber wie gesagt, es nutzt alles nix, Mahnungen sind keine Pflicht des Gläubigers.
Also es wurde nur per Email gemahnt. Gerichtlich fehlt da aber der Zustellungsbescheid oder?
Nein! Welchen Teil von "eine Mahnung ist nicht vorgeschrieben" hast Du nicht verstanden? Es ist völlig legal, was der Händler macht! Bezahl und gut ist.
ALSO, taumeln sich hier einige selbst ernannte Spezialisten?! Ich habe nun mit einem Rechtsanwalt gesprochen. Die Forderung des Inkasso ist nichtig!! Der Online Händler kann den Versand der drei Mahnungen NICHT nachweisen. Mir wurde geraten dem Inkasso Unternehmen nur die Hauptforderung zu überweisen...
Bist Du sicher, dass es ein echter Rechtsanwalt war? Der wäre nämlich kaum auf die Mahnungen eingegangen, weil sie völlig irrelevant sind... Und in dem Moment, wo Du etwas an das Inkassounternehmen überweist und nicht an den Händler, erkennst Du die Beauftragung und Forderung des Inkassounternehmens an. Denk doch mal nach, bevor Du so einen Mist schreibst! Oder erkundige Dich wirklich bei einem studierten Juristen!
Der Versand der emails lässt sich in der tat nicht vor Gericht nachweisen Vertrete ebenfalls die Meinung des Rechtsanwaltes - allerdings würde ich die Kosten für den Lastschriftstorno direkt auf das Konto des Elektronikladens überweisen und nicht an Infoscore ! 10 € zweckgebunden mit entsprechenden Zusatz im Überweisungsträger Gegenüber Infoscore würde ich die Forderung vollumfänglich zurückweisen und den rechtsweg anheim stellen . Im selben Schreiben die Kontaktaufnahme per telefon sowie die weitergabe meiner daten gem BDSG untersagen
Die unstrittige HF natürlich ebenfalls überweisen