hallo habe vor ein paar tage einen brief von der staatsanwaltschaft bekommen in dem das verfahren eingestellt wird.
und ich frag mich jetzt da nichts weiter dabei steht ob dann noch mal ein brief kommt in dem ich kosten für entstandenen Verwaltungsaufwand zahlen muss oder ob es mit dem eigestellten verfahren nun alles erledigt ist
LG ps hab nur den brief von staatsanwaltschaft bekommen nix weiter
ok gut zu wissen aber was meinst du mit vorläufig
Bei einer Einstellung nach z.B. § 170 StPO tritt kein sog. Verbrauch der Strafklage ein, mit anderen Worten, dass Verfahren kann (ist aber selten) wieder aufgenommen werden !