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brief von der staatsanwaltschaft?!

Frage von boorpsi boorpsi

hallo habe vor ein paar tage einen brief von der staatsanwaltschaft bekommen in dem das verfahren eingestellt wird.

und ich frag mich jetzt da nichts weiter dabei steht ob dann noch mal ein brief kommt in dem ich kosten für entstandenen Verwaltungsaufwand zahlen muss oder ob es mit dem eigestellten verfahren nun alles erledigt ist

LG ps hab nur den brief von staatsanwaltschaft bekommen nix weiter

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Das wär ja noch schöner: Gegen einen wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet, die Tat kann nicht nachgewiesen werden und dann soll man auch noch die Kosten dafür übernehmen? Nee, so weit sind wir glücklicherweise noch nicht. Kosten fallen NUR an, wenn es zu einer Verurteilung oder einem Strafbefehl kommt.

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    Antwort von AllesKnower AllesKnower

    Vorläufig erledigt, Kosten fallen keine an !

    Kommentar von boorpsi boorpsi

    ok gut zu wissen aber was meinst du mit vorläufig

    Kommentar von AllesKnower AllesKnowerAllesKnower

    Bei einer Einstellung nach z.B. § 170 StPO tritt kein sog. Verbrauch der Strafklage ein, mit anderen Worten, dass Verfahren kann (ist aber selten) wieder aufgenommen werden !

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    Antwort von mama10regina mama10regina

    Wenn das Verfahren eingestellt wurde, dann kommt auch nichts mehr.

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    Antwort von andreas124 andreas124

    Es muß doch wenigstens der Paragraf dastehen zu welchen das Verfahren eingestellt wurde.

    Kommentar von boorpsi boorpsi

    ja das steht auch da nur hab ihn grad nicht bei mir und auswendig hab ich den brief nicht gelernt sry war schlecht ausgedrückt

    mir brennt die frage nach den kosten untter den Fingernägeln ist viel wichtiger als das andere

    Kommentar von andreas124 andreas124andreas124

    Kosten muß du nicht tragen. Aber es gibt verschide Paragrafen nachdem ein Verfahren eingesteelt werden kann.

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