mein bruder bekamm heute brief von der polizei er soll sich zu der straftat aüsern.er sagte uns er hatte keine drogen genommen als bemerkung steht da auch blut :0,4 aber was heißen die anderen 3 sachen die oben stehen wo überall ein nein steht.Meine eltern vermuten das er drogen genommen hatte.an dem tag haben die auch den führeschein abgenommen und bis heute ist er nicht da,was sagt ihr zu der sache???danke schonmal im voraus...
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Von Drogenmissbrauch steht in dem Schreiben nichts. Da unten als Ergebnis einer Blutentnahme 0,46 Promille angegeben sind, hatte er wohl Alkohol getrunken. Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol ist grundsätzlich erst ab 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit) bzw. 1,1 Promille (Straftat) strafbar, sofern sich die betroffene Person nicht mehr in der Probezeit befindet (0,0 Promille) oder Ausfallerscheinungen o.Ä. erkennbar waren (dann 0,3 Promillegrenze).
Da ihm hier eine Straftat vorgeworfen wird, könnte es z.B. §315c StGB sein, also eine Fahrt unter Alkohol bei der sonst noch irgendetwas passiert ist (Ausfallerscheinungen, Unfall o.Ä.). Die Beschlagnahme des Führerscheins ist eine Standardmaßnahme (gem. §94 Abs. 3 StPO, §69 StGB), wenn im Laufe des Verfahrens mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen ist.
Was genau vorgefallen ist müsstest Du schon Deinen Bruder fragen, da wird man Dir übers Internet nicht viel weiterhelfen können. Er kann sich jetzt zur Sache äußern.. oder nicht und wird dann irgendwann von der Staatsanwaltschaft bzw. vom Gericht einen Brief erhalten.
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dragonheart1952dragonheart1952
0,4 was?? Promille oder HCT oder wie... Wie sollen wir denn auf diese Frage, wenn es denn eine ist antworten?? Ah ja, Du hast das Schreiben eingestellt, das hatte ich übersehen, na ja, dann hatte er was getrunken und 0,46 Promille... Von Drogen steht da nichts bzw. ein deutliches Nein.... Da soll er mal hingehen, vielleicht bekommt er ja den Lappen mit einer Belehrung zurück...wer weiß das schon. Allerdings sollten Deine Eltern mal mit ihm sprechen über Alkoholgenuß und Autofahren, beides erlaubt, aber getrennt!
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skimarionskimarion
ist der Bruder noch in der Fahranfaenger-Probezeit ? denn da gilt die 0.00 Promillengrenze !!!
also waere da schon das problem gegeben
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bizeps24bizeps24
Es ist im Grunde total egal, ob da Versuch steht oder Vollendung, denn die Delikte legen es sowieso nah einen Anwalt zu konsultieren und bis dahin schweigt man ganz einfach !
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heinmueckheinmueck
Genau lesen!
Das Wort "Nein" hinter den aufgezählten Straftatbeständen bezieht sich auf einen "Versuch". Also wird der Person die Straftat vorgeworfen, nicht der Versuch einer Straftat. Der Vorwurf ist also ernster als wenn da ein "ja" stehen würde.
Die Straftatbestände kann man im Gesetz unter den genannten Paragrafen nachlesen. Zum Beispiel hier: http://bundesrecht.juris.de/stgb/
Es geht also um Alkohol und Betäubungsmittel (umgangssprachlich Drogen).
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PepsiMasterPepsiMaster Vom Versuch kann ich auf dem Formular nichts lesen...
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heinmueckheinmueck Das Wort "Versuch" steht über den drei "Neins".
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bizeps24bizeps24 Wieso, ist denn ein Versuch weniger ernst ?
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heinmueckheinmueck Eine versuchte Straftat wird milder bestraft.
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bizeps24bizeps24 kann (§ 22, 23, 49 StGB), aber mit dem prozessualen Recht zu schweigen hat das nichts zu tun und einen versuchten § 316 findest du höchstens in Lehrbüchern
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heinmueckheinmueck ... in Lehrbüchern und auf diesem Formular ;-)
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bizeps24bizeps24 Nein, denn unter der Rubrik "Versuch" steht "nein", aber mal im Ernst, was mich wundert und daher interessiert ist, ein Versuch ist eh nur bei einem vorsätzlichen Delikt möglich und das funktioniert bei einem Wert von 0,4 nicht und Meßergebnisse zu anderen Substanzen fehlen
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PepsiMasterPepsiMaster Der Versuch kann milder bestraft werden, muss aber nicht. (Du hast aber insofern recht, weil es ja meistens so ist).
Um das Wort zu erkennen muss man aber schon genau hingucken... und selbst dann braucht man noch ein wenig Phantasie g
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bizeps24bizeps24 Nach Studium, Referendariat und einigen Jahren Praxis kommt einem sowas vielleicht auch alles zu selbstverständlich vor.
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WenneWenne
Der Brief war an deinen Bruder und deine Eltern haben ihn geöffnet? Da scheint es mit dem Briefgeheimnis und dem Vertrauen innerhalb der Familie auch nicht sehr weit her zu sein! ;-)
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DerTrollDerTroll
Also das ist offenbar so ein Standardformular für die häufigsten Straftaten mit Alkohol und Drogen. Deshalb sind dort dreit Tatbestände aufgelistet, nämlich Verstoß gegen §23BtMG, und Trunkenheit am Steuer nach §316StGB. Der letzte Punkt ist aus irgend einem Grund 2mal aufgelistet. Aber ist eigentlich egal, dahinter steht, daß das alles nicht zutrifft.
Allerdings hat man bei ihm von irgend etwas 0,64 Promille im Blut nachgewiesen. Und das fällt in eine Straftat. Und dazu soll er Stellung beziehen.Kommentar von
dragonheart1952dragonheart1952 0,46 nicht o,64...oder kann ich nicht richtig lesen, war ja etwas undeutlich.
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DerTrollDerTroll doch stimmt 0,46
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ApostatApostat
Er hat als Beschuldigter grundsätzlich das Recht zu schweigen und MUSS auf das Schreiben NICHT antworten!
Erst, wenn ein gerichtliches Schreiben kommt, muss er sich äussern und kann gegebenenfalls widersprechen.
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naftanafta
Kanns dir nichit genau erzählen, jedenfalls isser besoffen gefahren. das obere könnt sich auf die subjektive einschätzung der polizisten beziehn. soweit ich weis is über 0,3 (wenn 0m,5 die obere grenze ist, was ich jetz mal so annehmn wenn ich mich recht erinner) genug um ne subjektive einschöätzung der polizisten nachziehn zu müssen/können als kriterium für die strafe. fahruntauglich kann da führerschein weg bedeuten.
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scitescite
Kann das auf dem Foto nicht erkennen. Verstehe auch sonst nicht so richtig. Erklär noch mal bitte.
Doch ganz oben - andere BTM -, das Ganze ist sowieso merkwürdig, denn wie soll es einen § 316 mit dem gemessenen Wert überhaupt geben, ohne dass sich ein weiterer Vorwurf anschließt ?
Ganz oben steht Straftat nach dem BtmG mit sonstigen Btm. Ich hatte das Nein zunächst so gedeutet, dass dies nicht vorgeworfen wird, das bezieht sich aber wohl nur auf einen eventuellen Versuch.
Der Tatbestand §316 kann mit diesem Promillewert eigentlich nicht verwirklicht sein, deshalb bin ich vom §315c ausgegangen. Wenn allerdings noch Drogen hinzukommen, sieht die Sache anders aus. Dann wäre es aber wieder seltsam, dass die Btm unten beim Promillewert nicht ebenfalls aufgeführt sind.
Insgesamt ist dieses Anschreiben/Formular ein wenig unübersichtlich und unklar gestaltet... die in Hessen sind schöner! :)
Unsere in NDS auch...trotz allem, bei Vorwürfen dieser Art empfiehlt sich so oder so ein Anwalt !