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Brief von der GEZ Mahnung wg. rückständiger Rundfunkgebühren

Frage von eXxile eXxile

Hallo zusammen ich hab ein Problem. Gestern ist mir wieder ein Brief von der GEZ reingeflattert siehe Titel. Ich sollte noch dazusagen das ein Änderungsbeleg und ein Überweisungs/Zahlschein Beleg mitbeiliegt. Muss ich jetzt bezahlen? Was würdet ihr mir raten. Hier der letzte Absatz vom Brief "Bitte zahlen Sie mit anhängenden Überweisungsvordruck den unten ausgewiesenen Mahnbetrag bis zum 18.02.11 und ggf. Ihre weiteren Rückstände. Hierdurch vermeiden Sie, dass wir die Schuld durch einen Vollziehungsbeamten beitreiben müssen und Ihnen weitere Kosten entstehen."

Vielen Dank.

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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Firemozzi Firemozzi

    Ganz einfach: wenn du bis zum 18.02.2011 nicht bezahlt hast, und das würde ich also so schnell wie möglich noch heute erledigen, kommt der nette Herr Gerichtsvollzieher ins Haus und nimmt dann vlt deinen Flachbildschirmfernseher mit, Billardtisch, Computer, einfach alles was Wertvoll ist. natürlich nur soviel um die Rechnung zu stillen. Wenn er aber sieht, dass ihr "arm" (nicht reich) seid, keinen flachbildschirmfernseher habt, sondern ein Röhrenfernseher von anno 1990, keine Computer etc, dann geht er wieder und meldet zahlungsunfähigkeit. Also gibt es nun 3 Möglichkeiten:

    1. Zahlen

    2. Gerichtsovollzieher abstauben lassen

    3. Auf Ebay günstigen Müll kaufen und in der Wohnung "ausstellen"

    4. Alles verstecken (Achtung, Schatten an den Wänden übermalen)

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    Antwort von Ulieule Ulieule

    Kannst Du nicht alles aufeinmal zahlen, biete Ratenzahlung neben den normalen Gebühren an.

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    Antwort von wernilein wernilein

    Sind es wirklich offene Rechnungen,musst du diese natürlich bezahlen.

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    Antwort von Besserwisser44 Besserwisser44

    nein brauchst du nicht , dann kommt demnächst der gerichtsvollzieher und nimmt den fernseher mit , geschieht dir recht

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    Antwort von Sumselbiene Sumselbiene

    Wenn die Mahnung berechtigt ist, zahle sie, bevor der Gerichtsvollzieher kommt.

    Ist sie nicht berechtigt, gehe dagegen vor. Lege Widerspruch ein.

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    Antwort von kristallvogel kristallvogel

    Tja, GEZ-Schulden sind Ehrenschulden ;o) Du wirst um das Zahlen nicht herumkommen und die Warnung mit dem Vollziehungsbeamten ist bei denen eher keine leere Drohung.

    Kommentar von Anna20277 Anna20277Anna20277

    Und ich dachte immer Spielschulden sind Ehrenschulden ? Na ja, wird wohl eine modernisierte Fassung von Dir sein. GEZ-Gebühren zahlt wohl niemand gerne---oder ?

    Kommentar von kristallvogel kristallvogelkristallvogel

    Alle Schulden sind Ehrenschulden, von daher passt der Satz immer. Eine Leistung in Anspruch genommen, nicht bezahlt ... und "nein", GEZ mag niemand gerne.

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    Antwort von Inkasso Inkasso

    Sofern die Forderung berechtigt und rechtmässig ist gibt es nur noch eins. Bezahlen oder Insolvenz beantragen!

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    Antwort von picassohu picassohu

    Überprüfe, ob die angegebenen Bankdaten stimmen. Das kann auch die Abzocke-Maffia geschrieben haben.

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    Antwort von jospe jospe

    wenn du nicht bezahlt hast, so schnell wie möglich nachholen. sonst gibt es ärger und erheblich mehrkosten

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    Antwort von Quickfinger Quickfinger

    Nutzt du denn Radio oder Fernsehen? Dann zahl. Wenn nicht, zahl nicht.

    Kommentar von kristallvogel kristallvogelkristallvogel

    Das wird in dem Fall dann egal sein, denn der Einspruch hätte schon nach der ersten Mahnung erfolgen können. Außerdem muss ja irgendwas angemeldet sein, sonst käme ja keine Mahnung (auch wenn die GEZ sonst kein Papier scheut)

    Kommentar von obihoernchen obihoernchenobihoernchen

    Ach, die GEZ verschickt auch Mahnungen, wenn nix angemeldet ist. Zwinker. Da nimmt es die GEZ nicht so genau mit. Einfach mal Forderungen rückwirkend stellen und versuchen diese ein zu treiben. Allerdings sind sie in der Beweispflicht, ob du wirklich einen Fernseher und ein Radio hast. Behauptest du, du hast weder das eine noch das andere, haben die guten Leutchen ein Problem. In die Wohnung dürfen sie nämlich nicht, auch wenn sie immer so tun, dass sie weiß Gott wie toll sind und alles dürfen.

    Kommentar von kristallvogel kristallvogelkristallvogel

    Ich kenne bisher nur immer ihren Briefterror nach einem Umzug ... da hat man immer das Gefühl, die wussten die neue Adresse schon vor einem selbst ;o)

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    Antwort von joyce123 joyce123

    Ist die Forderung berechtigt, musst du sie natürlich auch bezahlen!

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Jop, die solltest Du schnell zahlen, wenn Du Rundfunkgeräte besitzt, die angemeldet werden müssen, sonst wird es noch teurer.

    Kommentar von kristallvogel kristallvogelkristallvogel

    Da schon eine Mahnung kommt/kam ist mit Sicherheit ein Gerät angemeldet ...

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