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Brief vom Staatsanwalt bekommen

Frage von Katzz Katzz

Hallo,

ich habe heute einen Brief vom Staatsanwalt bekommen, indem drin steht, das gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges läuft. Und es aber gemäß § 153 Abs. 1 StPO eingestellt wird. Aber zur Verfolgung an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird. Was könnte dies sein? Ich erinnere mich nicht, an dem Tag was begangen zu haben.

Danke und LG

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Antworten (15)

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    Antwort von moluwo moluwo

    Ich erinnere mich nicht, an dem Tag was begangen zu haben. ...bist du politiker???

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    Antwort von Lyriker1939 Lyriker1939

    Wir haben dir den Brief nicht geschrieben, wende dich daher bitte an den Staatsanwalt.

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    Antwort von BBausKL BBausKL

    Einfach anrufen und nachfragen um was es geht. Ich glaube aber, dass du schon weißt, was du angestellt hast.

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    Antwort von Superbredi Superbredi

    Damit meint die Staatsanwaltschaft, daß für die Strafverfplgung das besondere öffentliche Interesse nicht gegeben ist. Die Verwaltungsbehörde wird Dein Vergehen aber im Rahmen eine Ordnungswidrigkeitenverfahrens weiterverfolgen. Es droht also ein Bußgeld!

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    Antwort von Aladinax Aladinax

    Da musst du vorher aber schon mal was von der Polizei bekommen haben, Vorladung zur Vernehmung oder Besuch von denen. Zu einem Ermittlungsverfahren gehört immer auch das Aussagerecht des Beschuldigten. Und das kann nicht umgangen werden. Frag beim Staatsanwalt nach oder nimm dir am besten einen Anwalt und lass den nachfragen.

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    Antwort von Kody48 Kody48

    Da mußt Du schon selber nachfragen, wir können dir das nicht sagen!

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    Antwort von Nicat94 Nicat94

    lol ,woher sollen wir das wissen ? Ruf doch dort an und frag nach

    Kommentar von jennyblomma jennyblommajennyblomma

    Natürlich weiß er/sie worum es da geht. Keine Ahnung was die Frage soll.

    Kommentar von Katzz Katzz

    Das war so gemeint, ob jemand schon mit dem § erfahrung hatte ^^

    Kommentar von Nicat94 Nicat94Nicat94

    ja, dann formuliere die frage richtig :P

    Kommentar von Aladinax AladinaxAladinax

    Wie wäre es dann, wenn du mal googelst?

    Kommentar von Ody85 Ody85Ody85

    genau. Google ist dein Freund!

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Es ist keine Straftat aber eine Ordnungwiedrikeit, da dafür aber die STA nicht zuständig ist wird das Verfahren an die zuständige Bußgeldbehlörde weitergegeben, dies muß prüfen ob sie ein Bußgeld verhängt od. den Fall zu den akten legt.

    Gegen einem Bußgeldbescheid kannst Du noch innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen.

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    Antwort von galileo24 galileo24

    irgent etwas hast du angestellt denk nach du musst doch vorher post von dennen bekommen haben

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    Antwort von harryohnetoto harryohnetoto

    Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt. Der StA hält es für Schnuff und schiebt es jetzt zum Ordnungsamt, damit DIE sich jetzt damit rumärgern können!

    Da wird wohl demnächst Post vom Ordnungsamt kommen! Sicher Geldstrafe!

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    Antwort von coroner coroner

    was im laden geklaut vielleicht?

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    Antwort von nettermensch nettermensch

    muß ja wohl. denn hättest du ja kein brief bekommen oder

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    Antwort von jennyblomma jennyblomma

    So so, du kannst dich nicht erinnern?

    Kommentar von NocheinHase NocheinHaseNocheinHase

    Du weißt genau was du getan hast...

    Kommentar von jennyblomma jennyblommajennyblomma

    Moi? Nein, ich habe die Frage nicht gestellt.

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    Antwort von galileo24 galileo24

    frag mal nach was das soll

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    Antwort von DrDralle DrDralle

    Schwarzfahren?

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