Hallo,
vor fast einem Jahr habe ich ein Auto bei Ebay gekauft,aber letztendlich wurde der Fall geschlossen(Ich habe hier mehrmals darüber berichtet).
ich habe einen Brief vom Gericht bekommen..Zwar hatte ich davor einen Mahnbescheid bekommen und ihn widersprochen(Alles widersprechen angekreuzt). Und jetzt habe ich eine Antwort:
"In der obengegebene Mahnsache wurde am 12.08.2010 von Ihnen Widerspruch erhoben. Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor. Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung des streitiden Verfahrens an das Amtsgericht XXXX abgegeben. Diesem Gericht bleibt die Prüfung seiner Zuständikeit vorbehalten.
Wie bei deutschen Behörden: ist alles auf deutsch, aber kann man garnicht verstehen.
Was soll es bedeuten? Die Sache ist erledigt oder muss ich doch einen Anwalt suchen?
Der Brief kommt vom Mahngericht und wird an Amtsgericht meiner Stadt übergeben
So habe ich es mir schon gedacht. Such die einen Anwalt, es ist noch nicht vorbei.
Danke. Wenn es nicht zur Verhandlung kommt,dann sitze ich auf Anwaltkosten?
Da ich nicht genau weiß, worum es geht, kann ich dir auch nicht mehr raten. Vielleicht schaust du dich erstmal nach einem Anwalt um - dann kannst du auch einfach im Amtsgericht anrufen und fragen, wie das weitergeht. viel Glück
Danke dir! Und kurz gesagt: Der Fall bei Ebay wurde vom Verkäufer abgebrochen, ich habe zugestimmt und der Fall wurde geschlossen mit einer Nachricht von Ebay "Sie müssen nicht mehr diesen Artikel kaufen.". Der Preis der ganzen Sache ist 300 Euro!!
.. und jetzt will der Verkäufer von dir die 300 € doch haben?
jaa, genaaau!!!
Nun, da brauchst du vermutlich keinen Anwalt, wenn du die Information von eBay schrfitlich hast. Mailausdruck oder sowas ähnliches. Kann auch sein, das Amtsgericht schreibt dich erstmal an und du sollst die Sachlage schildern. Die Ware hast du ja auch nicht bekommen, wieso will er denn dann Geld von dir?
Er hat den Wagen angeboten, aber nicht ganz genau beschrieben.Ich wollte den Wagen nicht kaufen,da er nicht fahrbereit war(nicht beschrieben). Er hat nach dem Schluss des Falls billiger verkauft(diesmal als nicht fahrbereit beschrieben) und will diese Differenz von mir haben.
Also, wenn du das alles nachweisen kannst, mit Ausdruck und so weiter, dann hat er keine Chance, das Geld von dir zu bekommen. toi toi toi
Danke dir!!Ich habe alles noch bei mir liegen.Hoffe, dass es reicht:-)