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brief vom anwalt ich habe bis mittwoch zeit

Frage von bezze85 bezze85

ich habe samstag einen brief vom anwalt bekommen, dass ich bis mittwoch zeit habe mich bei ihm zu melden. es geht darum, das ich einen mündlichen kaufvertrag mit einer ehemaligen freundin abgeschlossen habe, und da wir jetzt verstritten sind möchte sie die sache(einen pc) wiederhaben, ausserdem fordert sie sachen die sie mir geschenkt hatte..., und behauptet alles war nur geliehen wie kann ich jetzt vorgehen,mindestens zeit aufschieben, im brief steht dass ich sonst eine strafanzeige wegen unterschlagung bekomme ohne einen anwalt einzuschalten- den kann ich mir nicht leisten

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Antworten (18)

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    Antwort von newcomer newcomer

    vom Gericht einen Beratungsschein für einen Anwalt holen und dort aufschlagen.

    Kommentar von dolorit doloritdolorit

    exakt - dh! Alles andere ist nur Mutmaßung.

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    Antwort von romeo27 romeo27

    äußere dich schriftlich dem Anwalt gegenüber und schreibe wie es sich verhält. Dann muss er erstmal wieder reagieren und schon ist Zeit gewonnen.

    Kommentar von bezze85 bezze85

    ICH HABE GANZ VERGESSEN, dass der anwalt bis zum donnerstag 750€von mir will!!!!- das war angeblich auch der wert der ganzen sachen, das ist aber nicht wahr, zumal sie sich zutritt auf meinem hof verschafft und einen grossen teil der mir geschenkten sachen einfach schon genommen hat

    Kommentar von romeo27 romeo27romeo27

    ob die Forderun der Summer rechtens ist muss ja noch geklärt werden. Was ist denn das für ein Anwalt?

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Auf der sicheren Seite bist du, wenn du auch einen Anwalt konsultierst.

    Ein mündlicher Kaufvertrag ist bindend und Geschenke können auch nicht einfach so zurückgefordert werden. Solange du plausibel und unter Angaben von Zeiten begründen kannst, wie der Kauf und die Geschenke zustande gekommen sind und wieviel du wann bezahlt hast, steht Aussage gegen Aussage und deine ehemalige Freundin hat kaum eine Chance.

    Gut wäre, wenn du außerdem Zeugen beibringen kannst. Auch wenn diese nicht direkt dabei waren, sondern nur sagen können, dass du ihnen das zeitnah erzählst hast. Das ist immer noch besser, als gar nix.

    Die Fristsetzung vom Anwalt ist für die Füsse. Die kannst du ignorieren. Da gibts keine gesetztlich vorgeschriebenen Fristen.

    Wenn eine eindeutige Unterschlagung stattgefunden hätte, hättest du außerdem gleich eine Anzeige bekommen. Laß dich nicht einschüchtern.

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    Antwort von mig112 mig112

    Erstens ruf KEINESFALLS die Gegenseite (Anwalt/Ex-freundin) an!! Zweitens bitte schriftlich um Fristverlängerung um X Tage. Nimm drittens schriftlich Stellung zu den einzelnen Punkten und gib anschließend gegen Quittung heraus was du herausgeben musst. Fertig!

    Kommentar von mig112 mig112mig112

    Hab grad deine anderen Fragen überflogen. Kann deine Ex eigentlich nachweisen, dass sie die Eigentümerin des PC ist?? Wenn nicht, wird es mit der Unterschlagungs-Anzeige wohl eher nix und der Anwalt schlägt nur Schaum ;-)

    Kommentar von bezze85 bezze85

    der pc hat ja ursprünglich ihrem freund gehört, so schluderig wie sie ist, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sie noch einen kaufvertrag hat

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Fristverlängerung beantragen ist unsinnig. Es gibt keine Fristenregelung, bis wann auf ein Anwaltsschreiben reagiert werden muss. Da muss man nämlich gar nix. Anders siehts bei Behördenschreiben aus (Gericht etc.)

    Kommentar von mig112 mig112mig112

    @sonnenlady: Zwar hast du nicht Unrecht, aber wenn der Anwalt am Tag nach der Frist eine Anzeige wegen Unterschlagung einreicht, werden die Probleme eher größer... Ein kurzes Schreiben, man habe den Brief erhalten und brauche zur Prüfung eine weitere Woche verhilft zu dem Zeitgewinn, den die Fragestellerin benötigt!

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    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Hat deine Freundin Beweise, etwas Schriftliches, daß sie dir die Sachen nur geliehen hat? Da steht dann Aussage gegen Aussage.

    Kommentar von cleo1811 cleo1811cleo1811

    D.H.

    Kommentar von dolorit doloritdolorit

    Die Untiefen der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches sind nicht so einfach wie sich das manchmal aufzudrängen scheint.

    Kommentar von Pintxo PintxoPintxo

    Ich denke auch, dass der gegnerische Anwalt erst einmal Bezze85 mit Kettenrasseln einschuechtern will. Das machen Anwaelte ja gerne, wenn ein Prozess wenig Aussicht auf Erfolg haette.

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    Antwort von Ruedi Ruedi

    Warum stellst Du diese Frage ein zweites Mal? Sie wurde Dir doch schon hinreichend beantwortet. Solltest Du bisweilen immer noch nicht schlauer sein - was ich bei der Flut von Antworten (Meinungen) durchaus verstehen kann - brauchst Du einen Rechtsanwalt, der dich berät.

    Siehe auch hier: unterschlagung, wenn fast abbezahlt?

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    Antwort von dima777 dima777

    Hallo Bezze85! Hast du für PC gezahlt? Dann brauchst du um nichts zu fürchten. Was die Geschenke angeht, ist die Sache komplizierter. Hast du vielleicht Zeugen oder Beweise, dass es wirklich um Geschenke handelt? Und eine Anwaltsberatung kannst du auch kostenlos bekommen wenn du beduerftig ist. Bist du eine Studentin, dann gibt's mit einer grossen Wahrscheinlichkeit eine kostenlose Rechtsberatung die von Uni bezahlt wird.

    Kommentar von bezze85 bezze85

    der pc sollte 150€kosten 60€ habe ich schon bezahlt, dummerweise ohne quittungen. ich habe nur meinen freund oder familie die das mitbekommen haben, als ich sagte "hab ich von... geschenkt bekommen..."

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    Antwort von Pintxo Pintxo

    Da hast du was gelernt. Du wirst nicht den Fehler machen, ohne Ehevertrag zu heiraten (Warum glaube ich mir nicht?).
    Im Augenblick stellt sich die Frage, in wie weit sie nachweisen kann, dass sie einen rechtmaessigen Anspruch auf den Rechner und die Geschenke hat. Sie muss eindeutig nachweisen koennen (mit Kaufvertraegen, Quittungen etc.), dass sie diese Gegenstaende gekauft hat.
    Wenn du den PC zurueckgeben musst, denke daran, nach der Datensicherung auf externe HD oder wie auch immer, die Platte ordentlich zu loeschen und neu zu formatieren. Sonst hat sie noch deine gesammelten Daten,und wie sie diese missbraucht, wenn sie so drauf ist, wie du andeutest, kannst du dir wahrscheinlich besser ausmalen als jeder andere, weil du weisst, welche Daten du auf dem Rechner gespeichert hast.
    Auf jeden Fall den Termin nicht verstreichen lassen. Aber auch nichts unterschreiben, was dir nicht koscher vorkommt, da solltest du in den sauren Apfel beissen und wenigstens eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Ob es in Strafrechtsfragen eine Beratungsstelle fuer weniger Betuchte gibt, weiss ich allerdings nicht.

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    Antwort von Vogelmiere Vogelmiere
    • Sind Zeugen irgendeiner Art vorhanden?
    • Kann die Freundin beweisen, dass sie die Sachen gekauft hat, bzw. ihr gehören? (Hat sie dafür Zeugen oder Belege?)
    • Sind die Dinge dén Aufwand, Anwaltskosten und Ärger wert? Solange sie bei dir rumstehen, erinnern sie Dich auch an sie.
    • Und hast Du ihr auch mal was geschenkt, was Du "zurückfordern" kannst?
    Kommentar von bezze85 bezze85

    zeugen, ja, hat sie aber auch- die würden sicher auch eine falschaussage machen sie kann nur beweisen das der pc ihrem freund gehört hat, der wird das sicher bestätigen, ich habe ihr davon schon 60€ gegeben, (habe ich aber auch nichts schriftliches) ja den pc hab ich neu machen lassen, neue teile etc. habe ihr auch nichts geschenkt...

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    Antwort von cleo1811 cleo1811

    lass dich auf nichts ein.deine freundin muss erstmal beweisen,das irgendwas ihr gehört durch zum beispiel rechnungen oder belege

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    Antwort von dolorit dolorit

    Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, dann gibt es die Möglichkeit beim Amtsgericht einen sogenannten Beratungsschein zu bekommen von dem die Erstberatung bei einem Anwalt gedeckt ist. Danach gibt es die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe. Diesbezüglich wird dein Anwalt dich aufklären. Solltest du zum AG gehen, nimm Beweise mit, dass du dir keinen Anwalt leisten kannst (Kontoauszüge, ggf. ALG II - Bescheinigung oder andere Verdienstbescheinigungen aus denen all dies hervorgeht).

    Hier Hilfestellung zu geben ist aufgrund der Gegebenheiten wohl nicht möglich.

    Gruß

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Dann melde dich bei dem Anwalt und schildere ihm deine Version am besten Schriftlich. Wenn du das Ding bezahlt hattest, gehört es dir und du kannst es so handhaben, wie es dir passt. "PACTA SUNT SERVANDA."

    Dummerweise kann Sie die "Geschenkten Sachen" durchaus zurückverlangen. Aber du kannst doch hoffentlich verhandeln.

    Kommentar von dolorit doloritdolorit

    Pacta sunt servanda wird hier wohl kaum greifen, da zwischen den beiden ja gerade der KV streitig ist. Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est würde da wohl eher passen. Aber auch das ist fraglich, weil der SV viel zu dünn ist um irgendwas zu sagen.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Das muss der Frager für sich entscheiden. Aber beim Freundschaftszwist wegen irgendwelchem Elektroschrott einen Anwalt einzuschalten halte ich einfach für DUMM !!!

    Kommentar von dolorit doloritdolorit

    Natürlich ist die Einschaltung eines Anwalts von Seiten der Freundin dämlich. Da wir hier aber kaum was aussagekräftiges sagen können, weil der SV schlicht nahezu nicht vorhanden ist, und weil der gegnerische Anwalt mit einer Strafanzeige gedroht hat, würde ich auf jeden Fall von der Möglichkeit eines Beratungsscheins gebrauch machen. Sich da alleine hinein zu verlaufen halte ich wiederum für eher kontraproduktiv. I ü - warum schreist du da direkt?

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Ach... Der Anwalt wittert nur Geld, wie bai allen affektbetonten Fällen. Dein Vorschlag ist zwar gut, ich hätte der Freundin einfach alles vor die Tür gesetzt und mein Geld zurück verlangt - ohne Anwalt wegen der Schadensminderungspflicht.

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    Antwort von blumenfrau blumenfrau

    Moin!Ich würde mich auf jeden Fall beim Anwalt melden...

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    Antwort von DrTachyon DrTachyon

    Also melden musst Du dich bei ihm auf jeden Fall. Einen etwaigen Termin kannste ja auf später verlegen. Leg Widerspruch gegen die Forderung deiner Freundin ein. Hast Du zahlungsnachweise? Und übrigens: Anwälte sind gar nicht soo teuer. Und wenn du HartzIV beziehst gib dem Rechtsanwalt Deiner Wahl deinen HartzIV Bescheid dann kommste kostenfrei weg (wenn Du nachweislich etwas getan hast um das Prob. zu lösen und es damit eben nicht getan war)

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Muss sich nicht beim Anwalt melden und sollte es auch nicht tun.

    Kommentar von bezze85 bezze85

    warum nicht?

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    Antwort von DracoRex DracoRex

    Wenn Du Dir keinen eigenen Anwalt leisten kannst, dann beantrage Rechtsbeistand.

    Kommentar von mig112 mig112mig112

    Wieso??

    Kommentar von DracoRex DracoRexDracoRex

    weil er es vielleicht nicht zu einer Klage kommen lassen moechte??

    Kommentar von mig112 mig112mig112

    Ähem, SIE!

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Brauchst einen Anwalt.

    Kommentar von mig112 mig112mig112

    Nöh...

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    Antwort von lisa2 lisa2

    Wenn du die Schenkung nicht beweisen kannst, wird sie die Güter zurückverlangen können.

    Wenn du z.B. etwas zum Geburtstag erhalten hast, dann wäre von einer Schenkung auszugehen, ohne, dass du weitere Beweise benötigen würdest.

    Kommentar von cleo1811 cleo1811cleo1811

    sie (die andere) ist in der beweispflicht und sonst keiner

    Kommentar von lisa2 lisa2lisa2

    Die Ex-Freundin wird doch leicht den Beweis darüber führen können, welche Dinge ihr gehört haben. Jedenfalls wenn das Gedächtnis nicht zu löchrig ist. Die Schenkung müsste von der Beklagten belegt werden solange unter normalen Verhältnissen nicht von einer Schenkung ausgegangen werden kann. Also z.B. nicht bei Geburtstagsgeschenken etc.

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    Antwort von Diana1984 Diana1984

    melde dich auf jeden fall beim anwalt und dann bei deiner freundin mit der du verstritten bist. die schenkungen kann sie eigentlich nicht zurück verlangen. und wenn sie den pc wieder haben will, den du bei ihr gekauft hast, dann muss sie dir dein geld wiedergeben.

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Nein, sie soll sich nicht bei der Freundin melden - der Schuss kann nach hinten losgehen!

    Kommentar von DracoRex DracoRexDracoRex

    DH Kaesbrot

    Kommentar von dolorit doloritdolorit

    Verschenktes kann wegen groben Undanks zurückverlangt werden.

    Gruß

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Geschenktes kann bis zu 10 Jahre zurückverlangt werden, z.B. wg. "groben Undanks".

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Was ist denn ein grober Undank?

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Das entscheidet im Zweifelsfal der Richter.

    Kommentar von dolorit doloritdolorit

    Natürlich entscheidet der Richter gerade nicht was grober Undank ist, sondern nur ob der Tatbestand erfüllt ist. Was es ist, wurde schon seit langem klar geregelt. Grober Undank ist schlicht eine schwere Verfehlung des Beschenkten gegenüber dem Schenker. Der Richter subsumiert darunter nur.

    Kommentar von dolorit doloritdolorit

    und das hast du jetzt wiederholt, weil...?

    Kommentar von dima777 dima777

    Liebe Leute, ss steht doch klar in der Frage, dass laut Anwalt, es sich nicht um die Geschenke handelt sondern um angeblich geliehen Sachen. Deswegen findet §530 BGB "Widerruf der Schenkung" hier keine Anwendung.

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