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Brief vom AMTSGERICHT wegen SCHWARZFAHREN !!!!! WAS TUN ?????

Frage von raindancer raindancer

Hallo liebe Community,

ich habe kürzlich einen Brief vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Beförderungserschleichung bekommen. Ich bin zwar in einem Monat 3 X ohne Ticket gefahren aber das war unabsichtlich. wie auch immer

Ich habe dann die Fälligen 40 € für jeweils eine Mahnung gezahlt. also insg. 120€ die ich schon an die Bahn entrichtet habe.

warum muss ich dann jetzt nochmal 240 € zahlen? liegt da ein Fehler vor ? Ich finde es nicht normal dass man für etwas 2x blechen muss.

Bitte helft mir

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Antworten (18)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von CaptainGalaxy CaptainGalaxy

    Vielleicht solltest du mal beim Amstgericht anrufen

    Kommentar von raindancer raindancerraindancer

    bin gleich persönlich zu der person hingegangen von der ich den Brief bekommen habe. war ma sinnvollsten. danke

  • 6
    Antwort von GoaSkin GoaSkin

    Schwarzfahren ist eine Straftat, die auch strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn der Verkehrsbetrieb Anzeige erstattet. Da Schwarzfahren wiederum ein Massendelikt ist, können die Richter hier bei das Strafbefehlsverfahren anwenden. D.h. es gibt eine Geldstrafe ohne Gerichtsverhandlung.

  • 4
    Antwort von gri1su gri1su

    Es geht zwar aus deinen Zeilen nicht genau hervor, aber ich vermute mal, das Schreiben des Gerichts beinhaltet einen Strafbefehl über die 240,--. Natürlich musst du sie bezahlen, andernfalls würde es zu einer mündlichen Verhandlung kommen und dann würde das Urteil anders ausfallen. Die Bahn hat schlichtweg Anzeige gegen dich erstattet.

  • 4
    Antwort von Lustgurke Lustgurke

    das wird wohl ne separate strafe vom staate sein. les dir den brief nochmal genau durch. wenn du so weiter machst gehste irgendwann mal ab dafür. im knast werden schwarzfahrer ausgelacht

  • 3
    Antwort von Analprolaps Analprolaps

    Oh versehentliches Schwarzfahren, passiert dir manchmal auch versehentlicher Diebstahl? Oder versehentlicher Betrug?

    Kommentar von Rowan RowanRowan

    da kennt sich jemand nicht aus^^ urteile mal nicht, bevor du nichts weißt. ich fahre auch manchmal versehentlich schwarz, weil ich meine monatskarte bergesse oder, das ist mir leider einmal passiert, ich nicht wusste, dass man zusätzlich zur monatskarte auch noch irgend sonen anderen schein brauchte. hab den zwar bekommen, aber mit wurde nicht mittgeteilt, dass man den braucht. Also bitte, hört alle mal auf mit diesem verurteilen!

    Kommentar von Analprolaps AnalprolapsAnalprolaps

    JA aber wenn man die Monatskarte nur vergisst kann man sie nachreichen und der Käse ist gebissen. Wenn man viermal ohne Ticket erwischt wird ist das natürlich versehentliches Schwarzfahren, freilich.

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    @Rowan: halloo? der typ ist 3x erwischt worden, nicht 3x mal versehentlich schwarz gefahren. ich schätze, er fährt immer schwarz - anders wird man nicht 3x im monat erwischt!

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Das Nachreichen kostet meistens 5-8 € je nach Verbund. Dass man etwas gewusst hat oder nicht, interessiert leider nimanden. Man kann sich vorher schlau machen. Allerdings klappt das selten, wenn man auf dem "letzten Drücker" unterwegs ist.

    Kommentar von raindancer raindancerraindancer

    danke rowan das du dieses thema angesprochen hast.

    zu den anderen: auch wenn amn eine Monhatatskarte hat muss man an bestimmten tagen zu bestimmten uhrzeiten eine tickent kaufen.

    wenn man zb. nur ein schulabo hat muss man an schulfreien tagen Vormittigs zusätzlich ein ticket kaufen, weil es an schulfreien tagen erst ab 12 Uhr gültig ist.

    .

    zu meinem Problem:

    Mittlerweile bin ich zum Amtsgericht gegangen und hab die person von der ich den Brief bekommen habe gefragt wie ich am besten reagiren soll.

    sie hat mir gesagt ich bekomme in 2 - 3 wochen eine rechnung die ich bezahlen soll. es gibt keine andere möglichkeit. die 40 € die ich gezahlt habe sind was anderes wie das strafgeld was ich jetzt bekommen habe. zu den 240€ werden warscheinlich noch 130 € bearbeitungsgebühren hinzu kommen.

    Insgesamt komme ich jetzt wenn ich das erhöhte entgelt hinzurechne, welches ich im "erwischten Monat" auch schon bezahlt hatte auf sage und schreibe 490 €

    In zukunft werde ich sogar im Winter 15 min früher am bahnsteig stehen damit ich auf jeden fall meine karte kaufen kann und nicht verhindert werde durch 5 alte tanten die umbeding, in dem moment in dem ich mein ticket kaufen muss, lernen wollen wie der neue ticket automat funktioniert.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Nicht wir, der Staat verurteilt dich wegen einer Strafanzeige gem. §§ 265a Abs. 3 StGB i.V.m. § 248a StGB zu einer Geldstrafe zu 240 EUR, erstzweise Haft :-O.

    Und offenbar ist die Staatsanwaltschaft nach Prüfung der Tatbestandsvorausetzungen deiner Einschätzung nicht gefolgt, wonach dies "versehentlich" oder unabsichtlich" geschah, sondern nimmt allein die dreimalige Widerholung "als Vorsatz ersten Grades" an.

    Zahle oder geh ins Gefängnis. Sofort.

    Und rechne mit Hausverbot in allen Verkehsmitteln - Hausfriedensbruch wäre dann nicht mehr in Geld zu begleichen, selbst mit gültigem Fahrausweis in der Tasche :-O

    G imager761

    Kommentar von Analprolaps AnalprolapsAnalprolaps

    Und da wir der Staat sind wird der Starftäter von einem Gericht und unserem Namen verurteilt.

  • 2
    Antwort von Terezza Terezza

    das ist wohl ein strafbefehl. wenn du nicht zahlst, geht die sache vor gericht. die 40€ an die bahn haben damit nix zu tun. die bahn hat dich angezeigt - so ist das.

  • 1
    Antwort von Ellwood Ellwood

    "aber das war unabsichtlich"
    hahahahahahahahaha

  • 1
    Antwort von Schubdidu Schubdidu

    Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als dem Amtsgericht die geforderte Summe zu zahlen. Die Strafe für "Beförderungserschleichung" ist eine andere als die Vertragsstrafe von 40€, die Dein Nahverkehrsunternehmen von Dir genommen hat. Du hättest dabei ein großes Banner tragen müssen, mit der Aufschrift "Ich fahre schwarz". Dann wäre das zumindest nicht "erschlichen" gewesen. So oft wie Du erwischt wirst. lohnt sich vermutlich eine Monatskarte.

    Kommentar von GoaSkin GoaSkinGoaSkin

    Was er noch machen kann, ist den Fall mit jemanden zu besprechen, der die Möglichkeit hat, mit dem Amtsgericht zu kommunizieren, um die Strafe zu relativieren.

    Ein Pfarrer kann zumindest erreichen, dass der Schuldige statt der Zahlung der Geldstrafe alternativ Sozialstunden bei der Kirchengemeinde machen kann. Bei 240 Euro wären das nicht Viele.

  • 1
    Antwort von Jiauatte Jiauatte

    Unabsichtlich 3x ohne Ticket gefahren. Unsere politiker können besser lügen. Schon für einmal musst du mit Konsequenzen rechnen.

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    nicht 3x mal gefahren - 3 x erwischt worden...!

    Kommentar von Jiauatte JiauatteJiauatte

    auch gute Antwort. muss passen.

  • 1
    Antwort von hanco hanco

    Das erhöhte Beförderungsentgeld bedeutet nicht, dass Du damit alle Strafen bezahlt hast!

  • 0
    Antwort von feuerwehrfan feuerwehrfan

    Die 40.--- € sind das erhöhte Beförderungsentgelt. Darüberhinaus kann das Verkehrsunternehmen gegen dich eine Strafanzeige bei der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaf twegen Schwarzfahren stellen. Schwarzfahren ist nämlich eine Straftat (Erschleichung von Leistungen). Das Strafmaß reicht von Sozialstunden ( Jugendliche) über einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Knast.

  • 0
    Antwort von Pennylane11 Pennylane11

    nein, das ist keine zahlungsaufforderung. ich nehme an, du wurdest angezeigt, sodass jetzt die staatsanwaltschaft ermittelt wegen leistungserschleichung. das gibt dann wohl eine geldstrafe, aber die zahlst du an den staat und nicht an den, der dich angezeigt hat.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Das erhöhte Beförderungsentgelt (die 40 €) hat mit der Ahndung der Straftat nichts zu tun.

    Man hält dich scheinbar für unbelehrbar, und will dir zusätzlich etwas zum Denken mit auf den Weg geben. Wenn du nicht zahlst, lernst du einen Knast von innen kennen. Die Fahrt dahin spendiert dir dann der Staat.

  • 0
    Antwort von hauseltr hauseltr

    Bitte bitte, lass dich noch ein paar Mal erwischen: dann kannst du dir den Knast von innen anschauen!

    Schwarzfahren 2006: Der Großteil der Verurteilten – nämlich 7700 – kam mit einer Geldstrafe davon. Es seien aber auch 480 Haftstrafen verhängt worden.

  • 0
    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Dreimal das erhoehte Ticket gezahlt und jetzt kimmt erst die strafe wegen dauerhaften schwarzfahren. Das kann bis hin zu knast gehen...immer auf gueltiges ticket achten!

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    Antwort von TypMitTastatur TypMitTastatur

    Wurdest du angezeigt? Wenn ja, dann ist es logisch, dass du vom Amt was hörst. Schließlich müssen Sie wegen dir Arbeit verrichten und dafür darfst du eben blechen.

  • 0
    Antwort von IlFlorianIl IlFlorianIl

    Beim dritten mal hast du doch glaube ich nicht nur bei der Bahn strafbar gemacht sondern auch Gesetzlich!

    LG Florian

  • 0
    Antwort von hansi9999 hansi9999

    das ist ne strafe :D

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