In einer Prozessangelegenheit, beruft sich der gegnerische Rechtsanwalt auf einen Brief, den er mir angeblich gesandt hat. Einen solchen Brief habe ich nie bekommen. Dadurch habe ich eine Berufungsfrist versäumt. Nun weiss ich weiter. Da die Klage gegen einen Rechtanwalt lautet, werde ich von einem Rechtsanwalt keine vernünftige Auskunft bekommen.
Antworten (8)
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3Antwort von
butz1510butz1510
Ist der Rechtsanwalt in dem Fall nicht beweispflichtig, wenn das so ein wichtiges Schreiben war?
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2Antwort von
WilliWinzigWilliWinzig
dann laß dir erstmal vom gegnerischen Anwalt beweisen das du den Brief bekommen hast
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1Antwort von
SchwabenmausSchwabenmaus
So ein Blödsinn. Solche Briefe gehen nur mit Einschreiben/Rückschein raus. Somit muss ihm deine Empfangsbescheinigung mit deiner Unterschrift vorliegen, sonst wird das garantiert nichts. Mein Daddy ist Anwalt.
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1Antwort von
LimmerickLimmerick
Müssen wichtige Briefe nicht eigentlich per Einschreiben/Rückschein geschickt werden? Er kann ja viel behaupten. Nur wenn er diesen Rückschein hätte, könnte er beweisen, dass er diesen Brief auch wirklich abgeschickt hat.
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1Antwort von
Guppy194Guppy194
Deine Fragestellung ist im Moment noch zu unklar; warum sollte ein Brief der Gegenseite zur Versäumung einer Frist geführt haben?; die Entscheidung ein Rechtsmittel einzulegen liegt doch alleine bei Dir?
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1Antwort von
noia1noia1
Ich check das auch nicht, wieso die meistens Anwälte ihre Briefe nicht als Einschreiben senden. Verstehe das voll nicht.
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0Antwort von
covia Mit einem normalen Brief wird die Zustellung nicht bewiesen. Wenn zusätzlich die Dienstleistung des Einschreibens gekauft wird, reicht die einfachste Form, das Einwurfeinschreiben. Auch mit der teuersten Form des Einschreibens wird lediglich die Zustellung eines Kuverts bewiesen. Was dieses Kuvert enthalten hat, also der Inhalt, ist damit nicht beweisbar. Unter www.covia.de findest Du ein Postlexikon mit mehr Infos.
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lol