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Brief per E-mail und Brief per Post

gefragt von goge3goge3 am 25.09.2008 um 12:33 Uhr

Wenn mann einen Breif per Post erhält , gilt dieser als Zugestellt

Bekokmmt man einen Brief per E-Mail, gild dieser Brief auch als zugestellt??


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Kabark
beantwortet von Kabark am 25. September 2008 12:34
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Nein. Abgesehen davon gilt ein Brief als zugestellt, wenn er wirksam lt. Verwaltungszustellungsgesetz zugestellt wurde.


mikael
beantwortet von mikael am 25. September 2008 12:35
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Bei beiden kann man behaupten ihn nie bekommen zu haben. Es sei den Du schickst den Brief per Einschreiben.


anonym
beantwortet von NadineDo am 25. September 2008 12:34
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Kommentar von 49493dc9649cb5aedd846309477e17dbsmallfourseasons am 25. September 2008 12:39

Interessant!


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 25. September 2008 12:34
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Ja.


waggerla
beantwortet von waggerla am 25. September 2008 12:36
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Ich tippe mal, am besten ist es, wenn die Email mit Empfangsmeldung verschickt wurde. Da weiß man dann wenigstens, dass er am Computer angekommen ist. Was aber nicht heißt, dass die Email auch gelesen wurde...



fourseasons
beantwortet von fourseasons am 25. September 2008 12:36
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Du kannst dir ja den Empfang der E-Mail betätigen lassen, dann ist sie zweifelsfrei zugestellt.

Kommentar von 49493dc9649cb5aedd846309477e17dbsmallfourseasons am 25. September 2008 12:40

Irgendwie ist mir ein "s" verlorengegangen, sorry!


Playoff
beantwortet von Playoff am 25. September 2008 12:38
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Korrespondenz via email KANN gerichtlich anerkannt werden. Im Vergleich, kannst du genau wie beim herkömmlichen Briefeversand sagen, du hast die Post nicht erhalten. (die email könnte im Spam-Ordner gelandet sein) Bei der Annahme durch Lesebestätigung sehe ich allerdings die email als zugestellt und zur Kenntnis genommen.

Kommentar von Simple_avatar7smallgoge3 am 25. September 2008 12:44

die sache ist die ein amt behauptet mir einen bescheid per mail zugestellt zu haben. habe aber nix bekommen, somit sind auch eventuelle fristen vom sogenannten bescheid verstichen.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 25. September 2008 13:24

das ist aber ungewöhnliche, das Bescheide von einem Amt über email zugehen.


Laika2003
beantwortet von Laika2003 am 25. September 2008 13:12
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Oftmals ergibt sich der Nachweis über die Zustellung einer email in gleicher Weise wie der Nachweis der Zustellung eines Standardbriefes aus dem Zusammenhang heraus. Kann der Beweisführer darlegen, dass aus nachfolgendem Schriftverkehr der Inhalt des fraglichen Schriftstückes zur Kenntnis genommen worden sein muss, so gilt es unabhängig von Zustellnachweisen als zugestellt. Prinzipiell gilt eine email ebenso wie ein Standardbrief aber nach dem Absenden nicht automatisch als zugestellt. Allerdings gelingt es bei einer email eher Indizien für den Versand zu liefern. Ein emailserver vergisst nicht so schnell wie ein Postbote.


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