ein brief kommte nicht zugestellt werden aber als abs. seht nur der vorname und nachname....was passiert ???
Antworten (8)
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4Antwort von
PodencotinaPodencotina
Die Post hat eigens eine Stelle dafür, um Adressen aufzuspüren. Soweit ich weiß, dürfen die dafür sogar die Briefe öffnen, da bin ich aber nicht sicher. Gelingt es nicht, den Brief zuzuordnen, dann kommt der Brief in den Reißwolf.
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britelbritel Korrekte Antwort!!!
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LifthrasilLifthrasil Stimmt, nach ein paar Wochen, glaube 6, darf der Brief geöffnet werden, wenn bis dahin noch keine Adresse gefunden wurde. Geht dann immernoch nicht draus hervor, wo der Absender wohnt oder der Empfänger, wird der Brief vernichtet.
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2Antwort von
Mariposa68Mariposa68
Im Postarchiv wird der Absender ausfindig gemacht. Falls es nicht fruchtet wird der brief vernichtet.
Das ist wie, wenn der Absender unlesbar ist.Kommentar von
kikkerlkikkerl wie soll der absender ausfindig gemacht werden wenn keine ortschaft genannt ist??? wenn es z.b. ein Peter Müller ist oder ein Hans Schmidt? LOL
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Mariposa68Mariposa68 Wie gesagt, wenn es nicht fruchtet wird er vernichtet LOL
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PodencotinaPodencotina kikkerl, ohne Ortschaft, da braucht man doch nur auf den Poststempel zu gucken - schon hat man die Gegend des Absenders...
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Mariposa68Mariposa68 Leider steht auf den meisten Poststempel "Briefzentrum"
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LifthrasilLifthrasil Das Briefzentrum umfasst nur ein bestimmtes Gebiet, also Städte, Gemeinden... nicht wahr? ;o) Also kann dort schon mal der Kreis eingeschränkt werden, wo man nach diesem Namen suchen kann.
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1Antwort von
MalustraMalustra
Tja, so eine Sendung wird wohl nach einer gewissen Lagerzeit in die große Tonne wandern. Vorher wird er durch die Post geöffnet um festzustellen, ob nicht doch irgendwie Sender oder Empfänger zu ermitteln sind.
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0Antwort von
RobertaterRobertater
wenn du dich an die Post wendest kriegst du ihn wieder wenn sie dich nicht vorher ausfindig gemacht haben ansonsten wird er archiviert für ein paar Jahre denke ich
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Absolut richtig. Das ist die sogenannte Nachforschungsstelle. Die Genehmigung, dazu auch Briefe zu öffnen, ist gesetzlich verankert.